Darf der Vermieter einen Zettel an die Tür hängen, dass ich mit der Miete im Rückstand bin?
Als ich heute Vormittag meine Wohnung verliess, klebte an meiner Tür, zum Treppenhaus für alle sichtbar, ein handgeschriebener Zettel, dass ich seit einer Woche keine Miete gezahlt habe. Dass dieses nicht zulässig ist, weiss ich wohl. Nicht aber, was ich nun tun soll. ich habe den Zettel natürlich fotografiert und dann hängen gelassen - den beiden anderen Mietparteien hat die Vermieterin eh schon erzählt, dass ich bisher nicht gezahlt habe. Morgen habe ich einen Termin beim Mieterverein, da werde ich natürlich auch das Foto zeigen. Meine Frage ist nun, was für ein Tatbestand ist sowas, und wie gehe ich gegen so etwas akut vor? Polizei?
Um hier eines klarzustellen:
Ich wohne seit 1.08. in der Wohnung, habe schon vor dem Unterschreiben des Mietvertrages geholfen, den Garten "urbar" zu machen, die Küche einzubauen und vieles mehr. Die Terrasse habe ich mit Holzdielen versehen (natürlich auf eigene Kosten), unterm Strich habe ich gut 5000 € investiert, weil ich es mir einfach schön machen wollte.
Vom ersten Tag an wurde ich von einer anderen Mieterin gemobbt, was teilweise auch zu beweisen ist. Auf die Bitte an den Vermieter, mich doch etwas zu unterstützen, hat dieser sich komplett auf die Seite der anderen Mieterin geschlagen, so dass nun von zwei Seiten gemobbt wird. Ich habe freiwillig den Mietvertrag zum 30.11. gekündigt - nachdem ich erst einen Monat dort gewohnt habe - weil ich das einfach nicht mehr ertragen kann. Jetzt kam noch die fristlose Kündigung, weil ich angeblich die Wohnung verwahrlosen lassen würde. Wer investiert soviel und kündigt dann einfach so???
Ich bin KEIN Mietnomade, wie einige hier vermuten!!! Ich wollte es mir schön machen und in Frieden hier leben. Statt dessen spüre ich Hass und Ablehnung, Reparaturarbeiten werden nicht oder nur provisorisch durchgeführt - es ist eine Dauerbaustelle. Alles hier aufzuführen würde den Rahmen sprengen, aber eins muss ich noch anmerken; die Vermieterin war widerrechtlich in meiner Wohnung, hat Fotos gemacht die sie als Beweis gegen mich verwenden will. Ich hatte noch nie in meinem Leben auch nur das geringste Problem mit Vermietern oder Nachbarn - aber jetzt kommt alles ganz geballt!!!
11 Antworten
Klares NEIN.
Das fällt in den Bereich des Mietvertrages, demnach eine Vertrauliche Angelegenheit. Kann man überall nachlesen.
Er darf dich kontaktieren per Telefon oder Brief, gern auch unter der Tür durch sofern möglich, aber ein offenes zur Schau stellen ist rechtlich bedenklich. Zumal es ebenfalls als Verleumdung gilt, es kann ja sein das der Fehler bei der Bank liegt, du aber rechtzeitig gezahlt hast.
Schwierig ist hier, mit so einem Vermieter auf einen Nenner zu kommen, mann will ja weiter stressfrei da wohnen.
Ruf ihn an, sag ihm das es dir leid tut, nutz gern auch ne Notlüge, das du es nicht zur Bank geschafft hast oder ähnliches. Bitte ihn aber darum, derartiges nicht mehr zu tun, da es NIEMANDEN außer dir und ihm (Vertragspartner) was angeht.
Gruß
Das stimmt so nicht. Der Vermieter unterliegt keiner Schweigepflicht. Wenn der Mieter nicht pünktlich bezahlt, darf der Vermieter das jedem erzählen.
Es ist im übrigen unerheblich, ob der Mieter oder dessen Bank den Fehler macht. Entscheidend ist die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters.
Hier hilft nur eines: ZAHLEN!
Ich kann da keine vertraulichen Daten erkennen. Nicht mal das der Zettel für den Fragesteller bestimmt ist.
Ganz entscheidende Frage: Hast du die Miete pünktlich bezahlt oder ist sie noch offen.
Wenn du die Miete pünktlich bezahlt hast, dann erfüllt das den Straftatbestand der üblen Nachrede. Dagegen könntest du mit einer Strafanzeige vorgehen. Was dabei rauskommt, steht in den Sternen.
Wenn du die Miete nicht bezahlt hast und der Vorwurf stimmt, dann kannst du dagegen recht wenig machen. Der Vermieter dürfte dann jedem erzählen, dass du deine Miete nicht bezahlt hast. Ob der Fehler nun bei dir oder der Bank lag, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, ob die Zahlung beim Vermieter angekommen ist oder nicht.
darf er nicht! Er macht sich strafbar.
Du darfst auch nicht die Miete nicht zahlen und hast es trotzdem gemacht.
Der Vermieter hätte auch einen Mahnbescheid erlassen können ohne vorher abzumahnen.
und wie gehe ich gegen so etwas akut vor?
Reg Dich ab und zahle umgehend die Miete.
Wenn noch mehr als eine Miete Rückstand kommt, kann er Dir kündigen.
Du regst dich auf das der Vermieter sich aufregt weil Du die Miete noch nicht gezahlt hast?
Ich kann da keinen Straftatbestand erkennen. Auf dem Zettel steht weder ein Name, noch irgend was beleidigendes.
Zahl die Miete und gut ist.
Rechtlich hast du hier keine Handhabe. Investiere die Zeit besser in die Zahlung der Miete.