Müssen Parkplätze vor Geschäften und Supermärkten im Winter geräumt und gestreut werden?
Müssen Geschäfte ihre Parkplätze im Winter bei Frost und Schnee gegen Glätte streuen und bei Schnee räumen, damit die Kunden sich dort sicher bewegen können?
Weiter stellt sich mir die Frage, wie es mit öffentlich zugänglichen Plätzen und Parkplätzen außerhalb der Öffnungszeiten, z.B. an Wochenenden, ist. Müssen diese Flächen auch geräumt und gestreut werden?
Wer ist für das räumen und streuen zuständig? Ist es der Mieter oder der Vermieter? Oder muß es eindeutig im Mietvertrag stehen. Kommen die entsprechenden Personen um die Pflichten rum, wenn sie Schilder aufstellen, auf denen steht: eingeschränkter Winterdienst?
2 Antworten
Der Eigentümer muss für sein Grundstück bei Unfällen und Schäden haften, daher ist es wichtig die Parkfläche zu räumen. Ausserdem macht es keinen guten Eindruck wenn du vor dem Einkaufscenter stehst und nicht mal zur Tür hinein kommst xD.
dann sind die sehr wahrscheinlich als Parkplatz der Spedition ausgewiesen, wenn geschlossen ist, wird das keiner Räumen - auf eigene Gefahr
Parkplätze vor Geschäften unerliegen auch der Räumpflicht - während den Öffnungszeiten - die Räumpflicht wird dem Pächter per Pachtvertrag aufgebürdet.
freie Parkplätze können per Schild ausgenommen werden, darunter können auch Strassen und Parkwege sein - dann hast du als Nutzer die gesonderte Sorgfaltspflicht
Danke für die schnelle Antwort.
Wie sieht es denn bei Speditionen aus, die außerhalb der Grunstückseinzäunung Parkplätze haben. Müssen diese Flächen auch immer eisfrei und schneefrei gehalten werden, auch am Wochenende, wenn keiner da ist? Die Plätze aber frei zugänglich sind.