Mietminderung defekte Gastherme?
Hallo,
seit Dezember streikt unsere Gastherme immer wieder und fällt in regelmäßigen Abständen aus und es dauert diese wieder zu starten. Wir haben zwar Warmwasser wenn die Therme läuft, aber es kann schon mal sein, dass die Therme während dem Duschen ausfällt.
Hatte ich bereits mehrmals telefonisch beim Vermieter gemeldet, er wollte sich ständig darum kümmern, hat es jedoch nie gemacht.
Vor zwei Wochen schickte ich ein Einschreiben mit einer Fristsetzung bis gestern, jedoch erneut ohne Reaktion. Hatte im Schreiben eine Mietminderung von 10 % angedroht, kann ich diese jetzt einfach schon durchsetzen oder muss eine erneute kürzere Frist gesetzt werden?
2 Antworten
Die Mietminderung setzt taggenau an dem Tag ein, an dem der Vermieter von dem Mangel nachweislich Kenntnis erhielt.
Die von dir gesetzte Frist zur Reparatur ist verstrichen, also schreibst du dem Vermieter, dass du nun eine Ersatzvornahme durchführen lässt. Die Kosten der Reparatur trägst du zunächst selbst, kannst sie aber mit der übernächsten Mietzahlung aufrechnen.
Das erspart dir langwierige Schadensersatzforderungen mit dem Vermieter.
Nein, du hast so weit alles richtig gemacht, davon ausgehend das der VM ca. 14 Tg. Zeit zur Mängelbehebung hatte. Eine erneute Fristsetzung ist nicht erforderlich.
Die Mietminderung kannst du dann ab 02.2019 geltend machen = weniger bezahlen.
Der VM ist verpflichtet, die Wohnung instand zu halten ( BGB § 535 ). Ausnahmen sind allerdings die Kleinreparaturklauseln.
Du hast weiterhin die Möglichkeit nach einer Fristverstreichung einen entsprechenden Monteur zu beauftragen. Den musst du zwar erst mal bezahlen, aber die Kosten vom VM einfordern, notfalls per Klage.
Bevor die Lage eskaliert, würde ich den VM darauf hinweisen ( per Einwurfschreiben ), unabhängig von der derzeitigen Mietminderung.