Mangelende Parkplätze oder Stellplätze im Mietrechte
Guten Abend,
Als erstens Bitte ich um Verständnis das mein Deutsch nicht so gut ist, daher Entschuldige ich mich für die Rechtschreib weise und hoffe das ich Ehrliche und Hilfsreiche Antworten bekomme.
Ich Wohne seit ungefähr 10 Jahre in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien. Mit 4 Reihenhäuser sind wir 72 Parteien. Die Häuser wurden 60er und 70er Jahre Gebaut. 25 Parkplätze und 16 Abschliesbare Garagen!
Fast 2 bis 3 Jahren haben wir Mangelende Parkplätze und Stellplätze! Wir alle hatten ein gemeinsamen Brief an die Vermieter geschrieben dass wir keine Parkmöglichkeiten haben, daher bitteten wir das schnell wie möglich eine Lösung zu finden sollten. Nach den wir Brief Geschrieben hatten, haben wir alle 72 Parteien Unterschrieben und an die Vermieter per Einschreiben geschickt. Nach gut paar Wochen Später kam die Rückantwort an alle 72 Bewohner, und somit eine Schokierende Antwort.
In dem Rückschreiben stand wie z.B. das wir ausreichende Parkplätze evtl. Stellplätze hätten, so das da gegen nichts machen.
Ich möchte an euch Fragen.
Was könnten wir als Bewohner machen?
Wie müssen wir vorgehen oder Umgehen?
Haben wir die Möglichkeit eine Mietminderung?
"Danke"
8 Antworten
Die Vermieter, bzw. Eigentümer haben nur eine Möglichkeit bei Euch:
Sie beschließen, dass ein oder mehrere Reihenhäuser abgerissen werden. Dadurch sinkt einerseits der Bedarf an Stellplätzen und andererseits können auf diesen Flächen Stellplätze oder z. B. Duplex-Garagen gebaut werden, sodass eine Balance zwischen Anzahl Wohneinheiten und dadurch erzeugtem Bedarf an Stellplätzen hergestellt werden kann.
Nur wessen Haus soll man wegreissen? Wer bezahlt den Kaufpreis für die Häuser und die Herstellung der Stellplätze? Wer könnte den Mietpreis dafür überhaupt aufbringen? Vermutlich niemand und es würde sich nichts an der Misere ändern.
Danke für die Auszeichnung.
Mietrechtlich besteht nur ein Anspruch auf einen Park- oder Stellplatz, wenn dieser mietvertraglich zugesichert wurde.
Wurde kein Stellplatz gemietet, entfällt auch das Recht auf eine Mietminderung.
Die Bewohner müssen sich selbst behelfen, entweder durch die Extra-Anmietung einer Garage oder eines Stellplatzes in der Nachbarschaft.
Wenn die in der Baugenehmigung geforderten Parkplätze benutzbar vorhanden sind ist dem Gesetz genüge getan. Kein Mieter hat aber einen Rechtsanspruch darauf, einen dieser Stellplätze mieten zu können.
Wenn Du keinen Parkplatz oder Garage gemietet hast, kannst Du nichts machen. Schon gar nicht, Miete kürzen.
Danke für Rückantwort.
Wir können keine Parkplätze mieten nur Garagen!
Was könnten wir als Bewohner machen?
Garnichts: Auch in der Stadt gibt es nicht genügend Parkplätze. Wollen alle mit dem Auto dort einkaufen und ist das Parkhaus des Kaufhauses voll, hat man als Kunde ja auch keinen Anspruch, dass einem ein Parkplatz zur Verfügung gestellt wird :-)
Mit deiner Mietwohnung ist es genauso: Sind die bereitgestellten Stellflächen besetzt, weil immer mehr sich ein Auto kaufen und manche Mietparteien gar zwei haben, muss man eben woanders parken.
Haben wir die Möglichkeit eine Mietminderung?
Nein: Eine Parklplatz ist euch ja garnicht vermietet. Also ist es auch kein Mangel, nur weil andere Mieter die wenigen freien Stellplätze eher besetzen und keiner mehr für dich bleibt..
G imager761
Man könnte das weiter spinnen: Sind Wohnungen nicht mehr gut vermietbar, weil keine Stellplätze mit angeboten werden können, sinkt automatisch das Mietniveau.
Demgegenüber steigt aber in solchen Stadtlagen das Interesse von Neumietern, wenn aufgrund des relativ geringen Autoverkehrs, hervorgerufen durch einen strukturellen Stellplatzmangel, die Gegend dadurch ruhiger, für Kinder und ältere Menschen ungefährlicher und vielleicht sogar die Luft besser ist. Somit bleibt nichts von einer tendenziellen günstigeren Miete.