Kann ich diese Parkplätze verkaufen bzw. vermieten?

5 Antworten

Die Anzahl der Parkplätze kannst Du über die Grundstücksgröße aus dem Grundbuch ersehen.

Und wenn diese Stellplätze Privateigentum sind, kann der Besitzer sie auch vermieten (Mieteinnahmen bei der Steuer angeben).

Das Schild kann im Prinzip jeder aufstellen. Es scheint mir nur ein Hinweis zu sein, dass nicht jeder darauf parken darf/soll, sondern nur die Bewohner der aufgeführten Gebäude. Das Schild kann man auch ohne Problem durch ein anderes Schild ersetzen z.B. "Vermietete Parkplätze" o.ä.

Markguttenb 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 17:36

Gibt es keine bestimmte Vorschrift von der Stadt, dass bestimmte Parkplätze kostenlos für Besucher oder Anwohner zur Verfügung stehen müssen?

coooool2  09.05.2020, 17:40
@Markguttenb

Im Normalfall schreibt der Bebauungsplan vor, dass für jede Wohneinheit eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen vorzusehen ist. Ob diese Stellplätze dann kostenlos sind oder nicht, wire nicht vorgeschrieben. Die Plätze müssen halt da sein. Es ist dem Bebauungsplan auch meist egal, ob diese Plätze teuer herzustellen sind (z.B Tiefgarage) oder preisgünstig (Schotter, Asphalt).

Markguttenb 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 17:49
@coooool2

vielen dank. Wo kann ich mich für eine 100% Sicherheit informieren?. Gibt es dafür bestimme Ämter oder Ähnliches? Die mir sagen können was mit diesen Parkplätzen ist?

coooool2  09.05.2020, 18:01
@Markguttenb

Bauamt / Grundbuchamt - musst Du auf demRathaus erfragen.

Markguttenb 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 19:09
@coooool2

Danke. Ich habe einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster vorliegen. Hier ist die Firma des Bauunternehmers eingetragen als Eigentümer und als Buchungsart ist „Grundstück“ vermerkt.

Das Schild sieht schon etwas in die Jahre gekommen aus. Sofern er der Bauunternehmer ist der die Häuser 2 bis 12 erbaut hat: würde ich sagen, er musste diese Parkplätze nachweisen damit er die Baugenehmigung bekommen hat. Wäre also durchaus denkbar, dass die Stellplätze zum Gemeinschaftseigentum dieser Häuser gehören. Aufgestellt hat es vermutlich die Verwaltung dieser Häuser.

Vielleicht beantwortet dir dein Bauamt die Frage etwas genauer. Oder du setzt dich selbst mit den Hausverwaltern dieser Häuser in Verbindung.

Evtl existiert auch noch ein Mietvertrag zwischen Eigentümer und Hausverwaltung an welchen er sich ebenfalls nicht erinnert.

Markguttenb 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 17:50

Ich werde mal versuchen den Kontakt zum Bauamt und Hausverwaltern herzustellen. Danke

So wie es aussieht, gehören die Stellplätze zu einer Wohnanlage. Um festzustellen, wem diese Stellplätze gehören, welche es genau sind, Beschränkungen, Belastungen etc. musst Du Dir einen Grundbuchauszug besorgen und in die Grundakte sehen. Hier gibt es eine Kopie der Teilungserklärung, in der die Stellplatze stehen müssen, sowie die Aufteilungspläne. Da sind die einzelnen Einheiten verzeichnet. Du willst ja wissen, welche Stellplätze Du kaufst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Markguttenb 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 19:07

Vielen Dank. Laut einem Auszug aus dem Liegenschaftskataster gehört das Grundstück den Herren der mir diese zum kaufen angeboten hat. Es sind insgesamt 88 Quadratmeter und als Buchungsart ist Grundstück vermerkt.

Hast du schon ins Grundbuch geschaut? Wenn solche Schilder dort stehen, dann ist sehr sicher ein Nutzungsrecht eingetragen.

Markguttenb 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 17:35

habe ich bisher noch nicht. Kann ich mir dieses vom Verkäufer zeigen lassen oder kann ich selbst Einsicht verlangen? Dieses Nutzungsrecht gilt dann für die Stadt oder für die Eigentümer der Wohnanlagen? Ist leider ziemliches Neuland für mich. Die Parkplätze dienen für mich als Einstieg in die Immobilienwirtschaft.

AnglerAut  09.05.2020, 17:37
@Markguttenb

Wenn du einen Nachweis über Kaufverhandlungen hast, kannst du selber rein schauen oder dir vom Eigentümer zeigen lassen. Das Recht wird sehr sicher für die WEG der Wohnanlege gelten. Wahrscheinlich konnte man so den Bau von mehr eigenen Stellplätzen umgehen.

Markguttenb 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 17:39
@AnglerAut

Dann muss der Eigentümer für das Nutzungsrecht aus bezahlt werden oder?

AnglerAut  09.05.2020, 17:40
@Markguttenb

Das klappt nicht. Das Recht besteht und man kriegt es nicht los. Dann funktioniert dein Plan als ganzes nicht.

Markguttenb 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 17:51
@AnglerAut

Schlecht. Danke. Werde mir auch mal das Grundbuch zeigen lassen.

Markguttenb 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 19:16
@Markguttenb

Im Liegenschaftskataster ist als Eigentümer die Firma des Bauunternehmers eingetragen der das Grundstück an mich verkaufen möchte. Als Buchungsart ist ausschließlich Grundstück vermerkt.

Du solltest dich auf jeden Fall mal mit den Eigentümern der besagten Häuser treffen, bevor es da irgendwo Stress gibt.

Ansonsten kannst du natürlich dein Eigentum vermieten oder verkaufen-

Markguttenb 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 17:38

Aus welchem Grund wird das empfohlen? Totales Neuland für mich.

Christiangt  09.05.2020, 20:39
@Markguttenb

Vieleicht hat man den Mietern der Häuser die Parkplätze zugewiesen oder sonstwie versprochen.

Markguttenb 
Beitragsersteller
 10.05.2020, 00:57
@Christiangt

Ist ja nicht rechtens, wenn die Parkplätze nicht in seinem Besitz sind.