Wie muss ein von Schnee geräumter Gehweg aussehen?
Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Hinweis geben, wo ich eine Definition o.ä. finde, wie ein Gehweg von Schnee und Eis zu befreien ist. Es ist ja so, dass vor Beginn der Schneeräumung schon etliche Leute zur Arbeit oder sonst wohin gehen und diesen eben mehr oder weniger festtreten. Der Räumdienst geht dann mit seinem Schneepflug oder -besen nur noch drüber, aber die festgetretenen Unebeneheiten, die auch sehr gefährlich werden können, bleiben liegen und entwickeln sich mit der Zeit zu Eishuckeln. Dann kommt ja ab und zu wieder neuer Schnee drauf und im schlimmsten Fall etwas Tauwetter und über Nacht gefriert wieder alles. Allenfalls wird dann ein bißchen Splitt drauf gestreut, aber die festgetretene Schnee- bzw. Eisdecke wächst. Meine Frage also, muß der Gehweg komplett von Schnee geräumt werden oder reicht es wenn der lose Schnee beseitigt wird. Für einen aussagekräftigen Hinweis wäre ich sehr Dankbar.
3 Antworten
Streupflicht - Schnee räumen: Gehweg / Bürgersteig von Schnee und ...Die Verkehrssicherungspflicht zwingt zum Streuen und Schneeräumen. Bei öffentlichen Gehwegen hat zunächst die Gemeinde die sogenannte ... www.finanztip.de/recht/a/streupflicht.htm - Im Cache - Ähnlich
Nach gesundem Menschenverstand sollte es reichen wenn der lose Neuschnee in einer Schippenbreite entfernt und Split gestreut wird. Wie gesagt, nach gesundem Menschenverstand. Leider ist dieser unter den Amtsinhabern nur wenig vorhanden. Richtig Deutsch wird es bei manchen Anliegern, die den Vorstellungen Deutscher Amtsstuben nachkommen, indem nach der Räumung die Gehwegplatten, bzw. der Asphalt wie gerade verlegt in neuem Glanz erstrahlen. So konnten wir dies mehrfach beobachten. Dieses Gesetz mit der Räumungspflicht ist eben richtig Deutsch. Unsere Alpennachbarn scheinen noch richtig aufrecht gehen zu können, selbst bei Schnee und Eis. Man streut etwas Split und die Passanten passen einfach auf. Wir erhielten Post von der Gemeinde, ein Inspektionsfuzzi hätte am 28.12.10 festgestellt dass unser Gehweg vor dem Firmenanwesen (Gewerbegebiet) nicht geräumt gewesen sei. Die Firma war über die Jahreswende geschlossen. Wir wurden mit allen Paragraphen bombardiert und in Kenntnis gesetzt dass bis morgens 7.00h usw..... An der Tatsache, dass die Gemeinde am 4. Advent morgens um 5.15h schweres Räumfahrzeug aufgefahren hatte um den über Nacht gefallenen Schneeflaum in einer Höhe von ca. 3 mm unschädlich zu machen, wird die überzogene Deutsche Räumungspflicht deutlich. Die eigentliche Frage kann wahrscheinlich niemand richtig beantworten. Es gibt sicher Personen die auch noch nach einer übertriebenen Räumung ausrutschen und den Grundstückseigentümer dafür haftbar machen. Deshalb gehört dieses Gesetz abgeschaft. Dann würden die Leute vielleicht wieder das Gehen unter erschwerten Verhältnissen lernen, wie sie dies vielleicht früher konnten als dieses Gesetz noch keine Existenz hatte.
Der Gehweg muss Ganz von Schnee und Eis befreit werden und das in einer Breite,das 2 Personen aneinander vorbei gehen können.
Hallo, vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort. Hab mich natürlich nicht richtig ausgedrückt, mir geht es um einen Hinweis, worauf ich mich beziehen kann um meiner Wohnungsverwaltung zu sagen, wenn Ihr von mir Geld wollt für Schnee und Eisbeseitigung, dann macht es so wie vorgeschrieben. Habe selbst beim googeln nichts gefunden. Es soll auch kein Rechtsberatung sein, ich möchte nur wissen wo ich konkrete Anhaltspunkte finde. Viel Dank für die Hilfe.