Kann der Vermieter das Entfernen von Unkraut und noch maliges Rasenmähen verlangen?
Wir haben Fristgerecht von drei Monaten unser Mietverhältnis gekündigt! Als wir vor einanhalb Jahren das Mietshaus übenommen haben war der Garten ein Chaos Feld! Mitlerweile sieht es wieder ordentlich aus! Einfach aber OK! Nun ziehen wir aus und unsere Vermieterin hat verlangt das wir vor der Schlüsselübergabe noch mal Rasenmähen und Rund ums Haus Unkraut zupfen sollen! Kann sie das Verlangen und wie sieht da die Rechtslage aus wenn wir das nun nicht machen! und kann sie das Entfernen des Komposthaufens verlangen? Schliesslich sind da nicht nur unsere sachen drauf sondern auch noch die von den Vormietern! Wenn wir das nicht machen, kann sie dann die Kaution einbehalten?
4 Antworten
in diesem Falle ist es wahrscheinlich besser auf die Forderung der Vermieterin einzugehen. Da es vermutlich nicht um einen großen Arbeitsaufwand handelt. Lohnt es sich nicht, sein Recht durchzusetzen. Unnötige Zeitverschwendung. Zumal die Vermieterin im Recht sein könnte, wenn die Gartenpflege im Mietvertrag vereinbart wurde. Daß der Garten in diesem Zustand übergeben werden muß, den er beim Einzug hatte?
Wenn die Gartenpflege per Mietvertrag auf den Mieter umgelegt wurde, so sollte der Garten/Rasen auch ordentlich hinterlassen werden. Beim Rasen mähen muss man sich natürlich nach dem Wetter richten und kann nicht bis zum letzten Tag warten. Der Garten muss, auf Wunsch des Vermieters, auch wieder in den Urzustand gebracht werden. Das bedeutet, dass der Komposthaufen entfernt werden muss. Der Mieter hat ihn vom Vormieter übernommen. So etwas muss man immer unbedingt vor dem Einzug klären was von wem stammt.
schau mal in deinen Mietvertrag was da genau drin steht. Ansonsten google doch mal bei Mieterschutzbund. Vielleicht bekommst Du dort deine Fragen beantwortet. Wünsch noch viel Glück.
Nein, natürlich nicht. Die Kaution darf nur mit fälligen Forderungen verrechnet werden, so jedenfalls der BGH.
Schaue bitte in den Mietvertrag. Dort wurde seinerzeit genau geordnet, welche Arbeiten am Garten genau und von wem (dem Mieter) und wann zu erledigen sind. Keine Vereinbarung über Unkraut zupfen, kein Unkraut zupfen. Keine Vereinbarung über Rasenmähen (Zeiten), kein Rasen mähen.
Alles eigentlich ganz einfach.