Mietverhältnis: falschen Kellerraum zugewiesen
Hallo!
Ich lebe seit 6 Jahren in einer Mietwohnung inklusive zugehörigem Kellerraum. Der Kellerraum wurde mir damals vor Einzug als zu der Wohnung zugehörig präsentiert (Maße: 3,00 m Länge x 1,80 m Breite). Am letzten Wochenende kam nun meine Vermieterin auf mich zu und meinte, dass die Hausverwaltung die Pläne falsch interpretiert hätte und zu der von mir bewohnten Wohnung nur ein kleinerer Keller gehören würde (2,20 m Länge x 1,80 m Breite). Dies wäre aber 6 Jahre niemandem aufgefallen. Laut Plänen ist dies auch korrekt. Muss ich das jetzt einfach so schlucken oder habe ich hier ein Recht auf Mietminderung oder ähnliches, schließlich wurde mir der größere Keller damals beim Einzug als zugehörig präsentiert. Mein Vermieter meinte, wenn mir das nicht gefallen würde, hätte ich ja das Recht auszuziehen ...
5 Antworten
Wie hoch sollte die Mietminderung denn sein? Du hast eine Wohnung mit Keller gemietet, der Keller dürfte insgesamt maximal 5 % davon ausmachen...
Mal abgesehen davon darf man die Miete nur mindern, wenn ein Mangel erheblich ist, und ob eine Verkleinerung des Kellers von 5,4 qm auf 4 qm in Bezug auf das gesamte Wohnraummietverhältnis als erheblich zu betrachten ist, wage ich mal zu bezweifeln...
Hier fühlt sich offensichtlich jeder zum Juristen berufen. Wenn ich nicht sicher bin, formuliere ich vorsichtiger und nicht "du musst die Kröte schlucken oder "du musst akzeptieren. Ich würde in diesem Fall einen Anwalt konsultieren, denn möglich wäre eine Art Gewohnheitsrecht, das sich nach so langer Nutzung ableiten könnte.
Auf Irrtum kann man im Vertragsrecht nur selten berufen. Beispiel: Wenn der Vermieter sich in Bezug auf die Größe einer überlassenen Wohnung irrt (oder sogar bewusst falsche Angaben macht) gelten, wenn du es nicht gleich bemerkst und reklamierst, die im Mietvertrag angegebenen Qm als verbindlich. Klingt verrückt, ist aber so. Grüße
Muss ich das jetzt einfach so schlucken oder habe ich hier ein Recht auf Mietminderung oder ähnliches, schließlich wurde mir der größere Keller damals beim Einzug als zugehörig präsentiert.
ja Du mußt "die Kröte schlucken", denn entscheidend für eine Mietminderung ist, welcher Kellerraum Dir gemäß Mietvertrag zugewiesen wurde.
Auf ein Gewohnheitsrecht, daß Du jahrelang einen anderen größereren Kellerraum genutzt hast, kannst Du Dich im deutschen Mietrecht nicht berufen.
denn entscheidend für eine Mietminderung ist, welcher Kellerraum Dir gemäß Mietvertrag zugewiesen wurde.
Naja, wenn der Kellerraum im Mietvertrag nicht näher bezeichnet ist und im dieser bei Vertragsbeginn übergeben wurde, ist ihm der ja vertraglich zugewiesen...
Ich denke das ist legitim so, auch ohne Mietminderung. Es handelt sich deiner Schilderung nach um einen Irrtum, dass es so wie bisher gehandhabt ursprünglich nicht gedacht war ist also auch anhand von Plänen dokumentierbar - deine Miete bezieht sich also rein theoretisch von Anfang an darauf dass nur der "kleine Keller" inklusive ist. Du hattest eben jetzt 6 Jahre lang Glück dass du für die gleichen Mietkosten "mehr Keller" bekommen hast, dieser Vorteil ist aber jetzt mit Feststellung des Irrtums weggefallen. Vielleicht lässt sich mit den Vermietern bzw. dem rechtmäßigen Kellernutzer eine Vereinbarung treffen dass dieser den kleineren Abteil nimmt, darauf bestehen kannst du aber wohl kaum...
Ist zwar traurig - aber du musst den kleinen Keller akzeptieren. Irren ist halt menschlich.
Für einen Irrtum muss aber der geradestehen, der sich geirrt hat, und nicht der andere, egal ob das menschlich ist oder nicht...