Vermieter per Telefon, Mail und Brief seit Wochen nicht zu erreichen- Rechte des Mieters

5 Antworten

So, hier die neuesten Neuigkeiten.

Normaler Brief: kam zurück.
Einschreiben Einwurf: kam zurück.
Gegoogelt was man machen kann: planlos.

Irgendwann kam die Idee: schau mal im Handelsregister....und siehe da.

Im Februar hat der Nachlassverwalter (der unser Vermieter war) mit seiner Firma Insolvenz angemeldet.

Das zuständige Amtsgericht angerufen. Die haben mir dann die Telefonnummer des Insolvenzverwalters gegeben.

Der Insolvenzverwalter wusste nichts von der Wohnung und fühlte sich dafür auch nicht zuständig. Das würde der neue Nachlassverwalter machen.

Er kannte den neuen NAchlassverwalter nicht.

Mietzahlung wurde eingestellt.

Eben gerade erfahren, dass der neue Nachlassverwalter auch nichts von der Wohnung wusste und dass der alte NAchlassverwalter wohl Gelder veruntreut hat.....

Was eine Geschichte... :D

Geh mal auf die Polizei. Mit dem Hinweis dass euer Vermieter abgängig ist, guckt der sicher in seinen Computer und macht ein paar kryptische Andeutungen.

Sitzt er evtl. ein???

Versucht doch mal über das Einwohnermeldeamt etwas in Erfahrung zu bringen mit dem Hinweis, daß ihr die Mieter seid und ihn nicht erreichen könnt. Ich würde es telefonisch versuchen in dem Ort, wo er seinen Wohnsitz hat.

tanscha 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 21:25

Daran haben wir ja noch gar nicht gedacht... :-)

Wie lange müssen wir denn ihm "hinterherlaufen"?!

amdros  07.05.2015, 09:29
@tanscha

Hmmm..ich würde die Miete auf ein von mir extra dafür angelegtes Konto solange einzahlen bis ich wüßte..was los ist. Ob das allerdings rechtens ist..???..ich würde es aber tun und nach Klärung dann die Miete überweisen.

Grundsätzlich immer per Einwurfeinschreiben kommunizieren.

Hilfe, was können wir tun?

-  Auskunft beim Einwohneremeldeamtüber den Wohnsitz des Vermieters einholen.

- Nachbarrn fragen ob die etas wissen, z.B. ob der Vermieter gestorben ist.

Können wir die Miete einbehalten? Es geht hierbei um eine Mangelbeseitigung (Schimmel, Anbringen von Rauchmeldern).

Wenn Ihr nachweislich die Mängelanzeige ( am Besten pere Einwurfeinschreiben) gemacht habt, darf man angemessen die miete mindern.

Mangel

- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnissetzen.

(Per Einwurfeinschreiben)

- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in dreiWochen].

- Kündigen Sie dem Vermieter an, dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht einMangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder dieMietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfallsentsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatzverlangen.

Neben oder anstatt der Ersatzvornahme darf die Miete angemessengemindert werden.

MfG

Johnny

tanscha 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 21:39

Vielen Dank

Die Antwort ist jetzt nicht ernst gemeint :-) Aber habt ihr zufällig den selben Vermieter wie wir :-))