Mietminderung wegen Balkonrenovierung?

7 Antworten

Wenn die Sanierung im Herbst/Winter abläuft wirst du kaum einen Anspruch haben.

Wenn überhaupt, dann reden wir hier von 3%.

Ist es dafür wert sich mit dem Vermieter zu streiten?

Maritschka 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 17:06

Es ging mir erstmal um die Info an sich, weil ich das bisher überhaupt nicht wusste.

Naja, keiner kennt hier Deine Miete.

Wenn für den Balkon im Monat z.B.12 EUR bezahlt werden, können die ja für die Tage der Nichtnutzung auch gekürzt werden.

Was hast Du denn mit Deinem Vermieter vereinbart in dieser Bausache?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Maritschka 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 17:04

Also, was jetzt speziell für den Balkon an Miete berechnet wird, kann ich gar nicht sagen, es ist ja im Mietvertrag nicht einzeln aufgelistet. Ich könnte höchstens ausrechnen, was der qm kostet und dann den Balkon ausmessen, aber ich weiß auch nicht, ob der qm Balkongläche genauso berechnet wird wie die übrige Wohnfläche...

Vereinbart wurde in dem Sinne eigentlich gar nichts, wir haben die Info bekommen, dass renoviert wird und wir den Balkon leer räumen müssen.

da wir jetzt den ersten meterologischen herbst-monat haben, wird es immer schwerer, den verlust einer balkonbenutzung bei regen oder 12° außentemperatur in euro und cent als mietminderung geltend zu machen.

Maritschka 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 16:57

D.h., wir haben da keine Möglichkeit?

noname68  08.09.2020, 17:22
@Maritschka

ich würde erst das gespräch mit dem vermieter suchen und eine friedliche lösung, bzw. einen kompromiß suchen. gegen seinen willen landest du vor irgendwann vor gericht und angesichts der "beeinträchtigung" stehen die chancen eher schlecht.

Maritschka 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 18:02
@noname68

Vermieter ist in unserem Fall eine Genossenschaft. Bei einer Privatperson hat man da wahrscheinlich eher die Möglichkeit, solche Sachen im Vorfeld mal zu besprechen, aber hier wird das einfach beschlossen und man wird dann entsprechend informiert.

noname68  08.09.2020, 18:04
@Maritschka

ok, aber du kannst doch die verantwortlichen der genossenschaft einfach fragen, wie sie diese nachteile oder beeinträchtigungen kompensieren wollen. wenn das viele mieter machen und damit druck auf die genossenschaft ausüben, erreivht man damit mehr als die harte tour mit einseitiger mietminderung oder klagen.

Maritschka 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 18:12
@noname68

Ich denke, wir werden da eh nichts mindern, für die verhältnismäßig kleine Summe, die da vielleicht möglich wäre ist das dann doch zu viel Stress und ggf. Ärger.

Das Problem mit diesen Genossenschaften ist, dass man mit den Verantwortlichen eigentlich gar nicht in Kontakt kommt. Ansprechpartner ist dann entweder der Hausmeister oder irgendwelche Sachbearbeiter, die aber auch im Prinzip nichts entscheiden.

Grundsätzlich ist das möglich. Die Vorgehensweise ist die, dass man dem Vermieter mitteilt, dass die Miete für den Zeitraum der Renovierungsarbeiten gemindert ist, und alsdann die Mietzahlung um den entsprechenden Betrag kürzt.

Großzügig geschätzt könnte man vielleicht fünf Prozent in Anschlag bringen. Dazu ist aber zu berücksichtigen, in welchem Umfang die Nutzung tatsächlich beeinträchtigt ist. Nimmt man an, dass der Balkon an jedem dritten Tag genutzt worden wäre, dann ist die Minderung entsprechend zu Dritteln, dann geht es noch um 1,7 Prozent. Dauern die Arbeiten 20 Tage lang, dann muss man die Minderung nochmal mit 20/30 multiplizieren, das ergibt dann 1,15% einer Monatsmiete.

Es geht also nicht gerade um ein Vermögen...

Maritschka 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 17:54

Ich denke, bei diesen doch eher geringen Summen werden wir eher darauf verzichten. Danke dir aber trotzdem für die sachliche Antwort!

Anstatt sich zu freuen, dass man bald einen schönen neuen Balkon bekommt, will man die Miete kürzen.

Dein Beitrag hier hat irgendwie was von Fremdschämen.

Für solche Mieter wäre es doch weitaus besser, der Vermieter würde keine Instandhaltungsmaßnahmen durchführen und das Haus verrotten lassen!

Maritschka 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 17:12

Was soll denn diese feindselige Antwort, die vollkommen am Thema vorbei ist? Warum sollte man sich fremdschämen, wenn jemand einfach nur sein Recht warnehmen möchte?

Übrigens waren unsere Balkone alles andere als kurz vorm verrotten, sondern es geht hier um überflüssige "Verschönerungen", die selbstverständlich den Mietern wieder in Form von Mieterhöhungen aufgebrummt werden.

Der Vermieter darf also deiner Meinung nach sein Recht wahrnehmen, der Mieter aber nicht?