Kamin über den Balkon führen ohne Genehmigung?

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Keine Chance.

  1. Eine derartige Änderung der Außenansicht ist genehmigungspflichtig. Es ist dabei irrelevant, an welcher Seite die Änderung eintritt.
  2. Eine derartige Ausführung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit baurechtlich und nach Feuerungsverordnung unzulässig. Zudem wäre die Genehmigung des Bezirkskaminkehrermeisters vorab einzuholen.
  3. Die WEG müsste in jedem Fall zustimmen, da auch eine Führung über Dach und Außenfassade Gemeinschaftseigentum tangiert.

Ergo: Herkömmliche Kaminführung planen lassen, und der WEG zur Zustimmung vorlegen. Lehnt die ab, habt ihr Pech.

Ohne Absprache mit deinem Schornsteinfeger geht da sowieso gar nichts. Er nimmt es dir einfach nicht ab und schwups.. das wars dann mit dem Kamin. Auf den Balkon werdet ihr es eh nicht führen dürfen. Da ihr die Fassade verändert werdet ihr wohl auch eine Genehmigung der restlichen Eigentümer brauchen. Schließlich verändert so ein Schornstein der über das Dach ragt auch das Hausbild.

Das sich die Geäudeischt nicht verändert ist falsch. Der Schornstein für einen Kamin muss über das Gebäude raus ragen. Da gibt es Mindestabstände einzuhalten etc.

Jegliche Baumaßnahme außerhalb Eurer Wohnung bedarf der Zustimmung, egal ob an Dach, Fassade oder sonstwo...

Aber sicher bedarf das einer Genehmigung und auch einer Abnahme durch den Schornsteinfeger.

Ich würde das am besten mit einem Handwerker vor Ort besprechen, so kann es dir keiner sagen...

XtraDry  12.01.2012, 11:17

Was hat der Handwerker mit der WEG zu tun??? Wenn einer dies nicht beantworten kann, dann er...