Feuchtigkeit und Schimmel durch undichtes Dach - Vermieter verweigert Reparatur
In unserem Mietshaus ist das Dach undicht. Im Schlafzimmer tropft es daher bei Regen von der Decke, sodass ich regelmäßig einen Eimer unterstellen muss. Die Tapete an der Decke und an der Wand hat sich bereits gelöst und es ist alles verschimmelt. Trotz mehrfacher Mahnungen hat der Vermieter den Schaden am Dach nicht behoben, da er, so seine Worte, kein Geld dafür hat.
Ich habe daher seit einem halben Jahr die Miete um 25% gekürzt. Damit war der Vermieter einverstanden. So wie die Sache aber jetzt aussieht, ist es dem Vermieter egal, ob das Dach repariert wird oder nicht, er hat sich mit der 25%igen Mietminderung abgefunden. Ich habe den Vermieter daher nochmals gemahnt, den Schaden am Dach zu reparieren, da die Schimmel- und Feuchtigkeitsbildung im Schlafzimmer überhand nimmt. Ich drohte mit einer Mietminderung um 100%. Daraufhin hat der Vermieter mitgeteilt, dass maximal 25% gerechtfertigt seien. Wenn irgendwo stehen würde, dass in dieser Situation 100% Mietminderung gerechtfertigt seien, soll ich ihm das bitte vorlegen.
Hat jemand ein Urteil oder eine Rechtssprechung, die besagt, dass ich in dieser Situation berechtigt bin, die Miete um 100% zu kürzen, solange bis der Schaden am Dach und in meiner Wohnung endlich repariert ist?
Antworten wie, "ich soll ausziehen" könnt Ihr Euch sparen, dafür habe ich nicht die finanziellen Mittel und Antworten, wie "ich soll einen Rechtsanwalt beauftragen" sind auch nutzlos. Wenn ich das gewollt hätte, würde ich hier keine Frage stellen. Also bitte nur sinnvolle Antworten!
8 Antworten
Wenn er kein Geld hat, kann er nicht reparieren, ganz einfach. Wenn er die Reparatur in dem Wissen in Auftrag gibt, nicht zahlen zu können, macht er sich wegen Betrugs strafbar, und das kann und darf niemand von ihm verlangen. Und Deine Mietminderung dürfte diese Situation nicht gerade verbessern...
Eine Mietminderung um 100 % ist nicht gerechtfertigt, da die Wohnung nicht unbenutzbar ist, daher kann es dazu kein Urteil geben. Mit den 25 % dürfte der Vermieter schon richtig liegen...
Es kann schon bis zu 100 % gehen, weil durch den Schimmelbefall Gesundheitliche Probleme auftreten können; die Wohnung wird Unbewohnbar; kommt natürlich auf die Befallstärke und Art des Schimmels an.
Ich kann dir bei deiner Rechtlichen Frage nicht helfen aber ich kann dir sagen wie du den Schimmel los wirst.
Geh in ein Geschäft wie DM oder Kaufland oder Kodi und kauf dir den Chlorreiniger DanKlorix in der Blauen Flasche. Den trägst du dann unverdünnt mit einer kleinen Malerrolle wie Farbe auf die Schimmelflecken auf und lässt es trocknen. Als Augenschutz trägst du einen Taucherbrille. Danach kannst du den Raum 12 Stunden nicht benutzen weil es nach Chlor stinkt.
Danach ist der Schimmel erstmal weg und kommt erst nach 2-5 Monaten zurück. Es ist wichtig das du den Schimmel immer wegmachst weil der Schimmel ^^ansteckend^^ für deine Möbel und deine Kleidung ist. Das bedeutet wenn du nix unternimst musst du bei einem Umzug alles wegschmeißen weil es kontaminiert ist.
Mach das mit der Schimmelentfernung auf jeden Fall um dich und deine Einrichtung zu schützen.
Viel Erfolg.
Ach das ist nicht weiter schlimm... wenn eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für die Mitbewohner ausgeht, ihr dem Vermieter den Sachverhalt eh schon angemahnt und zur Beseitigung dieser Gesundheitsgefährdung aufgefordert habt und dieser nicht reagiert, dann zieht ihr einfach auf seine Kosten in ein Hotel und wartet, bis der Schaden seinerseits behoben wird. Entscheidend ist, das ein Gutachter (mal bei der IHK anrufen) euch die Gesundheitsgefährdung bestätigt und ihr die Nachweise seiner (des Vermieters) Untätigkeit trotz mehrerer Aufforderungen erbringt. Da hilft euch ein Anwalt auch sicher weiter.
Wenn ihr erstmal auf Kosten eures Vermieters in ein Hotel gezogen seid, dann dauert es für gewöhnlich nicht sehr lange, bis der Schaden dann behoben ist.
Also ich weiss aus einige Erfahrung das ein Rechtsanwalt erst wie du es getan hast mit einer 25 % Mietminderung anfängt und ihn dann den Eigentümer eine Frist gibt,danach wird es Etappenweise weiter gehen.Aber ich denke deine Gesundheit ist wichtiger.Es gibt auch Rechtsanwälte die dich vertreten können,auch wenn du wenig Geld hast.Erkundige dich mal.
Antworten wie, "ich soll ausziehen" könnt Ihr Euch sparen, dafür habe ich nicht die finanziellen Mittel und Antworten, wie "ich soll einen Rechtsanwalt beauftragen" sind auch nutzlos. Wenn ich das gewollt hätte, würde ich hier keine Frage stellen. Also bitte nur sinnvolle Antworten!
Auch wenn Du es nicht hören willst ohne Mieterbund(der kostet nicht viel) oder Anwalt, wirst Du da nicht viel erreichen.
Hier mal ein interessanter Link zu Mietminderung:
http://www.devpro24.com/grunde-fur-mietminderung.html
Hat jemand ein Urteil oder eine Rechtssprechung, die besagt, dass ich in dieser Situation berechtigt bin, die Miete um 100% zu kürzen, solange bis der Schaden am Dach und in meiner Wohnung endlich repariert ist?
Das sind Einzelfallentscheidungen und das kann also nur ein Fachmann (Gutachter) beurteilen.
Sie müssen bedenken, eine ungerechtfertigte Mietminderung kann zur fristlosen Kündigung führen.