Gerüst blockiert durchgang, bin gestolpert, hab ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
ich Wohne in einem einfamilien Haus. Der Vermieter hat die Dachsanierungsarbeiten veranlast, die Firma hat die Gerüste aufgestellt, so dass alle vorgesehene Wege aus der Garage bis zur Haustür blockiert waren und man konnte nur durch die Wiese durch, die Wiese war dann aber auch blockiert durch Spermüll, was von Dach von den Mitarbeiter der Firma runtergeschmissen wurde. Auf der anderen Seite des Hauses, am anderen Eingang, dürfte man auch nicht parken, es war für Baustellenfahrzeuge reserviert. Wie erwartet, bin beim Versuch irgendwie dadurch zu kommen, gestolpert und runterefallen. Die Folge - ich habe seit dem Tag starke Schmerzen in LWS-bereich, bin krankgeschrieben und werd am Montag operiert(ob die OP durch diesen Stolpern verursacht worden ist, kann ich natürlich nicht beweisen, da ich in dem Bereich eh die Probleme hatte, bin schon 2 mal operiert worden und hab deswegen 30 GdB). Kann ich von dem Vermieter so was wie Schmerzensgeld verlangen?
2 Antworten
Du bist also alleinige Mieterin des Hauses?
Nun haben wir mehrere Kandidaten:
Die Gerüstbaufirma, die nicht darauf geachtet hat, dass Dein Weg zum Haus irgendwie begehbar bleiben muss, oder?
Die Dachbaufirma, die einfach Sachen in die Wiese wirft, ohne darauf zu achten, dass ein sicherer Durchgang für die Bewohner möglich ist.
Den Eigentümer des Hauses/Vermieter oder den Bauleiter, sofern er einen beauftragt hat, dem das offenbar auch völlig egal war, ob es einen sicheren Weg für Dich zum Haus gibt.
Der erste Ansprechpartner für Dich ist auf jeden Fall Dein Vermieter, dem Du baldmöglichst mitteilst, was Dir widerfahren ist und welche Folgen das hatte. Dein Arzt wiederum soll bescheinigen, welche Folgen auf den Sturz zurück zu führen sind.
Dein Vermieter meldet das seiner Haftpflichtversicherung. Diese wird natürlich weitere Nachforschungen anstellen und vor allem erst einmal Dich bitten, den Hergang des Unfalls genau zu beschreiben. Wenn für die Versicherung erkennbar ist, dass hier eine Sorgfaltsverletzung seitens Deines Vermieters bzw. der von ihm Beauftragten vorliegt, wird diese einen Schadensersatzanspruch und evtl. auch Schmerzensgeld anerkennen und ggf. die anderen Beteiligten in Regress nehmen.
Prüf doch mal, ob bei Den Nebenkosten, die Du zahlst, auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dabei ist, für die Du letztlich aufkommst, obwohl eigentlich der Eigentümer damit versichert ist. Wenn das der Fall ist, verlange auf jeden Fall, dass diese Versicherung eingeschaltet wird.
Wenn sie nicht dabei ist, wird Dein Vermieter hoffentlich dennoch eine solche Versicherung haben.
Sollte es wider Erwarten aber zum Streit darüber kommen, ob Du nicht an der ganzen Misere selbst schuld bist, weil Du trotz Deiner vorherigen Beeinträchtigung den untauglichen Versuch unternommen hast, in Dein Haus zu kommen, obwohl es keinen begehbaren Weg gab, muss wohl ein Gericht ran. Dann solltest Du auch einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Mit der Rechtsschutzversicherung milderst du auf jeden Fall dein Risiko. Probieren kann man das, aber schon die Feststellung der Tatsachen gestalten sich hier wohl schwierig, dass man überhaupt zu einem Schaden kommt. Denn offenbar gab es die Probleme und die notwenige OP schon vorher.
Wie gesagt, das wird ein richtig ungewisser Prozess wenn es zu einem kommen sollte. Wenn die Versicherung gleich zahlt, dann hast du Glück gehabt, du solltest einfach nur damit rechnen, dass wenn prozessiert werden muss, das richtig „nervig“ wird.
Gut für Anwälte, schlecht für beteiligte.
Probieren kann man das, aber schon die Feststellung der Tatsachen gestalten sich hier wohl schwierig,
Gerade deswegen. Direkt die Versicherung einschalten. Je früher, umso besser.
Wenn du so munter drauf bist um nach Schmerzensgeld zu fragen, denke ich wohl nicht.
ah-ja? man kriegt Schmerzensgeld nur wenn man nicht danach fragt?
Nein das nicht, aber du musst jegliche Begebenheit im Zivilrecht selber beweisen. Die Gegenseite muss die für sie günstigen Dinge beweisen. Am Ende fällt das Gericht nach der Begutachtung ein Urteil.
Das bedeutet also, du gehst nun zu einem Anwalt und beauftragst ihn ein Schreiben aufzusetzen in dem du genau den Schadensersatz/Schmerzensgeld verlangst. Die Gegenseite wird das ablehnen, ihr geht vor Gericht und dann kannst du berichten was dabei herausgekommen ist.
Vielleicht hast du ja in der Tat Glück und einen Anspruch besteht und du kannst ihn sogar beweisen. Nichts davon kann man hier im Vorfeld feststellen, die Ausslassungen reichen nicht mal genau um die materielle Lage festzustellen.
ich kann natürlich nicht beweisen, dass meine gesundheitliche Probleme Folgeschaden von meinem Stolpern sind...ich kann nur nachweisen, dass ich plötzliche Probleme, die ich davor nicht hatte, ab dem Tag hab.. dass ich im Krankenhaus war, in ärztliche Behandlung etc. Also keine Chance?
Minimal. Wenn du einiges an Geld hast und es dir um da Prinzip geht, dann probiere es aus.
vielen Herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort.
Also ich (und meine Familie) sind einzige Mieter. eine Fage noch...ich habe rechtschutzversicherung soll ich die von anfang an einschalten und das ganze klären lassen?