Baugerüst und abgeklebte Fenster für über 2 Monate. Kann die Miete gemindert werden?
Hallo, Ich habe eine Frage zur Mietminderung. Im August kündigte der Vermieter an ein Baugerüst aufzustellen für eine Fassadensanierung. Der Zeitraum sollte 6-8 Wochen betragen. Es ging dabei nicht um Wärmedämmung, sondern um Bauarbeiten an der Fassade und Malerarbeiten. Nun wohne ich nur in einer Einraumwohnung mit drei großen Fenstern. Alle diese Fenster wurden für mindestens einen Monat mit einer durchsichtigen Plastikfolie verklebt und täglich waren Bauarbeiter davor, die natürlich trotzdem vollen Einblick in meine Wohnung hatten. Da ich viel von zuhause arbeite, ist es besonders störend, auch wegen des Baulärms und weniger Tageslicht. Daher meine Frage, ob ich meine Miete nachträglich (das Gerüst steht noch) kürzen kann und wenn ja, um wie viel.
Vielen Dank.
4 Antworten
Nachträglich kannst du das leider vergessen. Der Lauf der Dinge wäre gewesen, die Beeinträchtigungen zu reklamieren um deinem Vermieter eine Chance zur Abhilfe zu geben.
Das Gerüst steht noch vor dem Fenster.
Die folgenden Urteile beschäftigen sich mit dem Thema Baugerüst:
Baugerüst, das nur Küche und Speisekammer verdunkelt ist kein Mietmangel»
Gericht: Landgericht Berlin, Urteil vom 05.10.2006, Az. 63 S 194/06»
festgesetzte Mietminderung: 0%
Baugerüst und Plane am Haus verhindern ungehinderten Blick nach draußen und vermindern die Frischluftzufuhr»
Gericht: Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.01.2001, Az. 8 U 5875/98»
festgesetzte Mietminderung: 10%
Fassade eingerüstet - Plastikfolien dunkeln die Wohnung ab»
Gericht: Amtsgericht Mainz, Urteil vom 28.11.1996, Az. 10 C 49/96»
festgesetzte Mietminderung: 15%
Fassaden-Einrüstung führt zu weniger Licht in der Wohnung und beeinträchtigt die Lüftung»
Gericht: Landgericht Berlin, Urteil vom 12.04.1994, Az. 63 S 439/93»
festgesetzte Mietminderung: 5%
Das hilft doch nicht, die ganze Sache ist doch schon vorbei und er hat nichts gemindert ...
Das ist dann aber deine Schuld. Ein Vermieter wird nie freiwillig was mindern, sondern DU kannst, so lange die Minderung im Gebrauch der Mietsache vorliegt, deine Mietzahlungen entsprechend kürzen. Jetzt kannst du höchstens für diese Zeit einen entsprechenden Betrag zurückfordern. In so fern hilft dir das Wissen über die Sätze, die Gerichte in solchen Fällen den Mietern zugesprochen haben schon. Du kannst dich ja in deinem Schreiben auf die entsprechenden Urteile beziehen.
Ich hatte da mal einen Fall mit Baulärm. Ich habe die Mieter für 4 Tage in ein gutes Hotel geschickt, damit war die Sache erledigt.
der mieterverein berät dich, wenn du ihm alle fakten auf den tisch legst
ganz genau. beim vermieter beschwerde einreichen und der bekommt eine 14 tägige frist zu reagieren. danach wirds schwer