Mietminderung bei Balkonsanierung
Mietminderung wegen baulicher Maßnahmen und Balkonsanierung.
Bei uns steht seit Montag 20.06. ein Gerüst vor dem Balkon, weil unser Vermieter die kompletten Balkone an seinem Haus neu machen will.
Da ich zur Nutzung nur meinen Balkon zur Verfügung habe und durch das Gerüst die Sicht und auch die Nutzung des Balkons ja weitestgehend nicht gegeben sind, wollte ich jetzt eine Mietminderung veranlassen. Ist dies rechtens und in welcher Höhe? Noch eine Frage ist das dann von der Kalt- oder Warmmiete zu berechnen.
Im voraus vielen Dank
14 Antworten
Hallo power241,
ich habe aktuell ähnliches Problem mit meinem Apartment. Da in den Kommentaren sehr viele Dinge einfach falsch sind, schreibe ich gern hier meinen Erfahrungsbericht zu dem Thema. An meinem apartment wurde an südlicher Seite ein Balkon hinzugefügt. Der Vermieter hat mich über diese Neuerung zwei Wochen vor Baubeginn, informiert. Die Bauarbeiten sollten eigentlich nur zwei Monate dauern. Tatsächlich hat es weit aus länger gedauert. Rund neun Monate von Beginn bis Gerüstabbau. Zu Beginn hatte ich mich sehr über den neuen Anbau gefreut, nur leider war über den gesamten Sommer ein extremer Lärmpegel aufgrund der Bauarbeiten. Des weiteren konnte ich die Fenster nicht öffnen und durch das Gerüst kam kein Sonnenlicht in die Wohnung. Aus diesem Grund habe ich mich über Mietminderung informiert. Das Angebot im netz ist leider viel zu unübersichtlich. Dann hatte mir ein Freund von www.Mietminderung.com erzählt. Er habe super Erfahrung mit der Plattform gemacht. Aus diesem Grund habe ich es ebenfalls ausprobiert. Sehr professionell wurde mir hier von Beginn an geholfen. Die Prüfung auf Mietminderung erfolgte völlig kostenfrei. Anschließend musste ich mich um nichts kümmern und habe fast 50% meiner Bruttomiete (!) gespart und das für fast neun Monate. Die Experten von Mietminderung.com haben echt großartige Arbeit geleistet. Kann die Website nur empfehlen.
Nützlich zu wissen, danke für den Tipp!
Mietrecht - Balkon nicht nutzbar: Der Balkon ist nicht nutzbar und die Wohnung wird verdunkelt, weil Bauarbeiten am Gebäude stattfinden. Mieter dürfen eine Mietkürzung in Höhe von 15% vornehmen (Urteil AG Hamburg, 38 C 483/95).
Minderung bezieht sich auf Nettomiete
Verständnis habe ich allerdings nicht zu deinem Gedanken - anläßlich einer Sanierung die Miete zumindern.
Wenn der VM das vorher bei Euch rechtzeitig angekündigt hat , hast Du schlechte Karten für eine Mietminderung !
Tja wir mussten den VM sogar darauf hinweisen dass die Balkonsanierung unbedingt gemacht werden müsste. Denn es sind ja schon betonteile vom oberen Balkon gebröckelt
Du solltest eigentlich froh sein, wenn Dein Vermieter alles auf Vordermann bringt und Du in Kürze einen schönen sanierten Balkon hast.
Wenn Du trotzdem etwas unternehmen willst, kannst Du hier nachlesen. Ich glaube jedoch nicht, dass Du eine Chance hast.
Du hättest spätestens bei Aufbau des Gerüstes deine Versicherung benachrichtigen müssen. Wegen der Mietminderung würde ich mich beim Mieterverein erkundigen. Die Minderung wird normalerweise von der Kaltmiete berechnet.
Wenn die Sanierung rechtzeitig angekündigt wurde, kann der Vermieter die Miete erhöhen, aber nur, wenn eine wirkliche Wohnwertverbesserung eintritt. Daß euch keine Putzteile mehr auf den Kopf fallen, ist keine, sondern gehört zum normalen Gebrauch. Erkundige dich auf jeden Fall.