Kann ich meinem Mieter zusätzlich entstandene Kosten in Rechnung stellen?

6 Antworten

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An meinem Haus werden nächste Woche Maler und Dachdeckerarbeiten ausgeführt. Ich habe meine Mieter vor einer Woche mündlich in Kenntnis gesetzt, dass der Balkon frei geräumt werden muss, damit das Gerüst aufgestellt werden kann.

Der Mieter ist nicht verpflichtet das zu machen, macht er es nicht, müssen Sie auf Ihre Kosten den Balkon räumen und später den Urzustand wiederherstellen.

Wenn nun am Montag das Gerüst aufgebaut werden soll und der Balkon ist nicht leer geräumt, muss der Gerüstbauer ein zweites Mal kommen. Dafür werden Kosten entstehen, die ich natürlich nicht bereit bin zu tragen.

Die Sie aber letztendlich zahlen müssen.

 Meine Mieter haben zwischenzeitlich gekündigt. Kann ich die dafür entstandenen Kosten von der Kaution abziehen? 

Nein.

Ich habe zwar einen Zweitschlüssel zur Wohnung, werde aber einen Teufel tun und die Wohnung ohne Beisein der Mieter betreten und den Balkon selbst freizuräumen (was auch mit gebrochener Hand nahezu unmöglich ist).

 Gut so, wäre sonst Hausfriedensbruch.

Wie gehe ich am besten vor, wenn das Gerüst nicht aufgestellt werden kann?

Firma/ Leute Besorgen die die Sachen vom Balkon schaffen, Termin mit dem Mieter machen und danach die Gerüstfirma anrufen.

Na ja, mündlich und nur eine Woche im Voraus ist schon sehr unprofessionell.

Die Mieter könnten sagen das sie erst 3 Tage vorher informiert wurden und somit nicht genug Zeit hatten den Balkon zu räumen. Sie könnten weiter behaupten von Freitag bis Sonntag nicht dagewesen zu sein. Also die Info erst am Montag morgen lesen konnten.

Ich halte es für sehr unwahrscheinlich Das Du da irgend welche Kosten geltend machen kannst.

TrudiMeier 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 12:15

Na ja, mündlich und nur eine Woche im Voraus ist schon sehr unprofessionell

Du hast ja recht. Dem Mieter war die Maßnahme aber schon lange bekannt und ich habe erst vor einer Woche die endgültigen Termine von der Firma bekommen.

Da ein Gerüst erstellt wird, kann man auch darüber auf den Balkon kommen, Klamotten so umstellen, dass das Gerüst gestellt werden kann. Ist es nicht möglich. Der Gerüstbauer muss nochmals antanzen. dein Problem, 

TrudiMeier 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 08:59

Die Balkondecke und der Balkonsturz der Mietwohnung muss neu gedämmt werden. Daher soll auf dem Balkon ein kleines Gerüst aufgestellt werden. Da der Balkon relativ schmal ist, ist der Platz begrenzt und die Möbel können nicht einfach beiseite geräumt werden.

peterobm  04.07.2015, 14:38
@TrudiMeier

Ein Gerüst kann nicht mit 2 Personen aufgebaut werden, dann müssen eben die Klamotten über die Brüstung nach unten geschafft werden, bei Abschluss eben wieder an ihren ursprünglichen Platz gestellt werden. Problem des Vermieters.

Häufig sind freundliche worte staerker als alle anwaelte- sag wies aussieht und das du im recht bist und sag du würdest helfen kannst aber nicht

+

am ende hast du sonst recht, graue haare und die Prozesskosten und niemand gewinnt

der Balkon ist nicht leer geräumt, muss der Gerüstbauer ein zweites Mal kommen. Dafür werden Kosten entstehen, die ich natürlich nicht bereit bin zu tragen. (...) Kann ich die dafür entstandenen Kosten von der Kaution abziehen?

Nein: Ganz abgesehen davon, das weder mündliche Aufforderungen noch unbezeugt eingeworfenen Zettel beweislich wären, träfen den Mieter n. § 555d I BGB nur und ausschließlich Duldungspflichten, keine Mitwirkungspflichten. Meint: Er darf zur Erleichterung der Gerüstbauarbeiten seine Sachen dort zur Seite räumen, muss es aber nicht.

Die müssen deine Gerüstbauer entweder selbst verschieben oder eben um die Hindernisse herum eine Plattform einrichten, und zwar auf deine (Mehr-)Kosten :-O

G imager761

TrudiMeier 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 08:50

Den Zettel habe ich natürlich im Beisein von Zeugen eingeworfen.

peterobm  04.07.2015, 08:54
@TrudiMeier

Er hat Duldungspflicht, aber keine MITWIRKUNGSPFLICHT. Wie der Balkon geräumt wird, deine Angelegenheit.

TrudiMeier 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 09:07
@peterobm

Versteh mich nicht falsch, aber ich denk mir halt; ich kann doch nicht seine Möbel von seinem Balkon schleppen, wenn an seinem Balkon Arbeiten durchgeführt werden. Wohlgemerkt es geht mir nicht im das Wegräumen an sich, sondern einfach darum, dass es nicht hinterher heißt:"Du hast meine Gartenmöbel kaputt gemacht!"

johnnymcmuff  04.07.2015, 14:23
@TrudiMeier

Versteh mich nicht falsch, aber ich denk mir halt; ich kann doch nicht seine Möbel von seinem Balkon schleppen, wenn an seinem Balkon Arbeiten durchgeführt werden.

Was Du denkst ist eine Sache, was der Mieter machen muss eine ganz andere Sache.

Wohlgemerkt es geht mir nicht im das Wegräumen an sich, sondern einfach darum, dass es nicht hinterher heißt:"Du hast meine Gartenmöbel kaputt gemacht!

Dann lässt man es von einer Firma machen und wenn etwas beschädigt wird, dann haftet die Firma bzw. deren Versicherung dafür.