Mietminderung in einer Wohnungsgenossenschaft möglich?

5 Antworten

  1. Grds. darf der VM außerhalb der Nachtruhe in seiner Wohnung Möbel rücken und Sport treiben.
  2. Oft ist randdicht verlegtes Laminat oder unzureichende Dämmung Grund für Schallübertragung. Diesen Mangel müßte der VM (durch den M) beheben (lassen).
  3. Hellhörige Bausubstanz hingegen nicht; dieser bauliche Ist-Zustand ist gemietet.
  4. Im Ergebnis sollte die Ursache festgestellt und ggf. beseitig werden oder ein Umzug wäre die einzige Möglichkeit, Lärm aus dem Weg zu gehen, der aus der anderen Wohnung tagsüber dringen darf.

G imager761

Matthias610 
Beitragsersteller
 31.05.2019, 20:15

Sport aber nicht den ganzen Tag springen, stell dir vor was 95kg auf Laminatboden anrichtet wenn er runter kommt auf dem Boden beim Springen, das Tische und Stühle verrücken um Nachts um halb 1 hat zum Glück aufgehört

Setze dem Vermieter eine letzte Frist mit der Androhung, dass Du ansonsten die Miete mindern wirst.

Dabei ist es unerheblich, dass der Vermieter eine Genossenschaft ist.

Wenn Du ein Lärmprotokoll hast, optimal.

Und Zeugen wären perfekt.

Matthias610 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 22:43

kannst du mir evt Sagen, wie lange man eine Frist setzen kann?

Matthias610 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 22:42

Mit Zeugen ist das so eine Sache, da Single, aber der Schreinermeister v der Genossenschaft hat schon mal mit bekommen wie laut es da oben ist, aber das habe ich dem Vermieter schon mit geteilt

Der VM spielt keine Rolle. Hier geht es um allgemeinen Wohnraum und Wahrung der Persönlichkeitsrechte.

Bis 22 Uhr musst du einen gewissen Lärmpegel ertragen, danach Zimmerlautstärke.

Mietminderung kannst du machen. Dem VM eine Frist von 14 Tagen zur Behebung des Sachverhalts setzen. Weise vorsichtshalber darauf hin dass du berufstätig bist und eine relativ früh zu Bett gehst und deinen Schlaf brauchst ( ob das so ist entzieht sich meiner Kenntnis ).

Es hat viele Urteile dazu gegeben, eines davon AG Köln Az 220 C 215/99. Des weitern helfen BGB 535 und 536 Abs. 1. Eine Mietminderung von 5 - 10 % ist angemessen.

Lärmprotokoll führen.

Dann ggf. Mieterverein einschalten.

Matthias610 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 22:38

ich habe mir die Uhrzeiten schon aufgeschrieben seit Anfang an, aber das habe ich von mir gemacht, vielen Dank ihr seit echt super

Die Rechtsform des Vermieters spielt bei Mietminderungen keine Rolle.

Matthias610 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 22:37

Danke sehr ihr seit echt super