Wohnung ohne Küche/Bad gemietet. Mietminderung?
Jemand hat einer Freundin eine Wohnung von ca. 40 qm vermieten. Der Vermieter hat aber die Wohnung nicht renovieren, Die Küche ist nicht vorhanden (schrecklich) und die Wohnung ist auch ohne Sanitärausrüstung vermietet worden (steht im Mietvertrag). Ist das überhaupt möglich? Ich habe sie zunächst ausgelacht da ich es nicht geglaubt hatte aber es wahr tatsächlich so. Wie viel Mietminderung kann sie geltend machen, wenn sie selbst Küche/Bad nachrüstet? Vielen Dank!
13 Antworten
soweit ich weiß ist der Vermieter verpflichtet die Sanitäreanlagen zur Verfügung zustellen aber wenn es im Mietvertrag stand?
Möglich ist alles das, was Vermieter und Mieter so vertraglich miteinander vereinbaren, soweit nicht grundlegende gesetzliche Bestimmungen ausgehebelt werden!
eine küche muss nicht unbedingt vorhanden sein. dusche/wc oder badewanne/wc auf jeden fall. wenn sie aber den mietvertrag unterschrieben hat wo drinn steht das sie das selber nachrüstet, kann sie auch die miete nicht mindern.
Die Küche ist nicht vorhanden (schrecklich)
Was heißt denn das? Keine Küchenmöbel und Armaturen oder gibt es generell keine Anschlüsse für Spüle und Herd?
und die Wohnung ist auch ohne Sanitärausrüstung vermietet worden (steht im Mietvertrag
Selbe Frage: Sind die Anschlussmöglichkeiten vorhanden?
In der Küche gibt es einen Wasseranschluss und zwei Steckdosen.
Es gibt bisher noch nicht mal einen Raum für Bad/Toilette.... :(
Naja wenn es im Mietvertrag steht und sie den unterschreibt, obwohl sie weiß, dass es keine Küche und kein Bad gibt dann ist sie schon irgendwie selbst daran schuld. Wahrscheinlich könnte sie den Vermieter aber trotzdem auffordern Sanitäreinrichtungen in die Wohnung zu bauen, denn das fällt normalerweise unter dessen Aufgabenbereich, es sei denn es ist vertraglich anders geregelt. Wenn ich deine Freundin wäre würde ich einfach sofort kündigen und schauen, dass ich so schnell wie möglich wieder aus dem Loch rauskomme.