Garage nicht nutzbar - Mietminderung?
Hallo,
ich habe einen Tiefgaragenstellplatz, welcher mit der Miete abgerechnet wird (Betrag X).
Vor einer Woche habe ich von der Hausverwaltung einen Zettel bekommen das ich (wie alle anderen Mieter auch) den Stellplatz bis Montag räumen soll, da es einen Umbau geben wird, welcher mehr als 10.Wochen dauern wird. Natürlich habe ich den Platz geräumt.
Jetzt habe ich bei dem Vermieter angefragt ob ich für diese Zeit eine Mietminderung (Miete - Betrag X) erhalte, was jedoch verneint wurde (Im Mietvertrag steht nichts von "..sollte der Bereich Renoviert werden, müssen Sie trozdem zahlen). Eine Gegenleistung, wie bsp. ein Stellplatz in einer anderen Garage/ Parkplatz, wurde nicht angeboten.
Ich bin mit der Aussage aber nicht einverstanden, da ...
- es Nicht mein Verschulden ist das die Garage für >10.Wochen nicht genutzt werden kann
- Nichts im Mietvertrag wegen Renovierungsarbeiten etc. steht
- Ich in dieser Zeit kaum/ keine Parkmöglichkeiten in der näheren Umgebung habe (meist muss ich dann >300m von meiner Wohnung entfernt parken).
KANN Ich also einfach die Miete ohne den Betrag X für den Stellplatz überweisen, oder ist hier das Recht nicht auf meiner Seite (was kann ich dann machen)?
8 Antworten
Wenn hier ein Betrag X für die Miete vereinbart ist und nun für 10 Wochen keine Nutzung möglich ist, ist dieser Betrag X auch nicht zu zahlen. Das wäre dann die sog. Mietminderung, hier in Höhe von 100% der Garagenmiete. Das ist selbstverständlich dein Recht.
Der Vermieter scheint unseriös zu sein, wenn er das nicht einsieht.
ja, kannst du
ich würde um den preis eines vergleichbaren stellplatzes mindern und wie du das kannst
Wenn der Stellplatz mit einem extra Betrag im Mietvertrag steht, brauchst du diesen Betrag für die Zeit der Baumaßnahmen nicht bezahlen. Das solltest du dem Vermiter schriftlich mitteilen. Ich würde für den Fall der Weigerung die Einzugsermächtigung widerrufen und selbst überweisen.
Wenn der Stellplatz ohne extra Betrag in der Gesamtmiete enthalten ist, wirds schwieriger, da du den Anteil erstmal rechtssicher ermitteln müsstest. Der wird dann wohl so klein sein, dass sich der Streit nicht lohnt.
Wenn man dafür 20-30€ pro Monat ansetzt lohnt sich ein Rechtsstreit nicht wirklich. Allerdings sollte man von einem seriösen Vermieter erwarten können das er das von sich aus schon berücksichtigt.
erkundige dich beim mieterschutz. wienn ich das richtig verstanden habe, so ist der stellplatz mit einem bestimmten betrag im mietvertrag angegeben, diesen betrag darfst du kürzen, wenn du den stellplatz ohne eigenes verschulden (was hier der fall ist) nicht nutzen kannst. aber nicht einfach eigenmächtig, sondern mit hilfe vom mieterschutz. dafür sind diese da. sie werden dich beraten und dir helfen zu deinem recht zu kommen. wenn du es eigenmächtig machst, könnte dir der vermieter kündigen, wegen zuwenig gezahlter miete.