unprofessionelles Arbeiten der zbvv Hausverwaltung

3 Antworten

Zu deinem Sammelsurium führst du lediglich unter Punkt 7 die Frage nach den Eigentümern der auf dem Grundstück befindlichen Laternen auf. Allerdings gibt es dazu keine einheitliche Regelung, das kann sowohl als auch der Stadt obliegen, da es sich um öffentlich zugängliche Flächen handelt. Die Stadt oder die Hausverwaltung kann dir eine verbindliche Auskunft erteilen.

Was ist denn nun der Sinn deines hier aufgemachten Thread?

Alle aufgeführten Mängel, sofern es sich um Mängel an de Mietsache handelt, sind durch den Mieter anzeigepflichtig. Es eignet sich am besten dazu die Schriftform und damit verbunden der Nachweis, dass dem Vermieter die Mängelmeldungen übergeben wurden. Mit der Mängelmeldung ist eine angemessene Frist abhängig vom Abeitsumfang zur Beseitigung der Mängel festzusetzen um danach ev. Mietminderungen geltend zu machen. Aber auf dieser Schiene fahrt ihr bereits. Im Falle der nach Meinung ZBW aufgelaufenen Mietschulden könnte demnächst eine Kündigung durch ZBW folgen und danach auch noch Klage auf Zahlung und Räumung der Mietsache, dann erst würde Beweis zu erheben sein, dass die Mängel tatsächlich zur Mietminderung berechtigt waren. Wahrscheinlich ein Vorgang mit Jahresdauer und die Mängel sind immer noch nicht beseitigt. Als Mieter habt ihr das Recht Mängel an den gemeinschaftlich zu nutzenden Anlagen durch den Vermieter beseitigen zu lassen. Versucht doch mit einer Sammelklage auf Instandsetzung respektive Androhung der Klage die ZBW aus dem Schlaf zu rütteln. Auch im Einzelfall ist eine Instandsetzungsklage möglich. Sollten Mieter im Mieterschutzbund Mitglied sein, ist die Kostenfrage überschaubar.

Wocanda 
Beitragsersteller
 03.11.2012, 12:17

! Kündigung ist angekommen...liegt mittlerweile beim Anwalt...

angegebene Gründe a) 210,06 E Mietrückstand( erfüllt lt. RA nicht den Tatbestand für eine Kündigung, weil 2 volle Mieten in Folge offen sein müßten...201,06 sind grad mal 1 halbe) b) ich würde erheblich den Hausfrieden stören...dazu haben alle Nachbarn unterschrieben, dass die Behauptung nicht stimmt c) eine Weiterführung des Mietverhältnisses wäre für Mitmieter unzumutbar d) Verleumdungen gegenüber zbvv...ist Wahrheit sagen Verleumdung? ...wenn wir geschrieben haben...* Überforderung, mieterunfreundlicher Umgang...* unprofessionell...mieterresistent...* immerhin sind seit Jan 2012 ständig wechselnde (neue)Ansprechpartner...schon 9! Der letzte- seit Sept...hat vor Tagen auch wieder gekündigt...

die Kündigung ist formuliert...fokussiert auf mich, als alleinige Störenfried...es spricht aus jedem Satz so viel Aggression gegen mich auch provokante Details...warum sonst setzt der Ersteller den Zusatz am unteren Blattende...über der Adressangabe der Eigentümer...wo die Kündigung auf seinem PC gespeichert ist?...

C:\Users\Dokuments\Kündigung.Weinberg.doc

ebenso ungewöhnich ist beim Datum der Kündigungsfrist die exakte Uhrzeit, ...bis 31.1.2013 um 10:30 Uhr soll ich die Wohnung übergeben... es fehlt komplett die Einsicht, dass Fehlverhalten seitens zbvv MA vorliegt...ich wurde als Mietervertretung gewählt...die Unterschriften dafür gingen an zbvv...das wird außer Acht gelassen...ebenso wird übergangen, dass für Leerstände (seit Monaten 7)die Verwaltung die Treppenhaus Reinigung übernehmen muß...

zbvv sind die vielen unzufriedenen Mieter bekannt... z.B. findet Mitte Nov. in Essen eine Mieterversammlung statt...mit der Teamleiterin zbvv Duisburg...(laut Kontakten sind immerhin mindestens 200 Mieter anwesend!) war hier ausschlaggebend, dass ein Politiker dahinter steht und Presse aktiviert wurde? warum wurde ich bis vor wenigen Wochen benutzt als hausinterner Ansprechpartner für Hausfremde/ i.A. der zbvv? Dafür war ich gut genug? ... Bezügl. Sammelklage...so erhielt ich die Aussage- das gäbe es seit einiger Zeit nicht mehr...hat dazu jemand aktuelle Infos?

Schönes WE

Gerhart  03.11.2012, 13:19
@Wocanda

Die Kündigung ist nach den geltend gemachten Gründen rechtskräftig. Nach neuerer Rechtsprechung des BGH ist die ordentliche Kündigung durch den Vermieter möglich, wenn der Mieter unberechtigte Mietminderungen vornimmt. Die von deinem RA genannten 2 MM als Mietschuld sind lediglich für eine außerordentliche Kündigung durch den Vermieter immer noch relevant. Hier wurde eine ordentliche und fristgerechte Kündigung an euch auf den Weg gebracht unter der Voraussetzung, dass ihr weniger als 5 Jahre in der Wohnung wohnt. Die Uhrzeit ist dabei unerheblich. Erfolgte denn vor der Kündigung eine Abmahnung wegen Fehlens eines Teiles der Miete? Gibt es diese Abmahnung nicht, dann hat die Kündigung schon aus diesem Grund einen unsicheren Stand. Wohnt ihr mehr als 5 Jahre in der Wohnung, dann beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate. Auch hier wäre die Kündigung wirkungslos.

"Die Weiterführung des Mietverhältnisses wäre gegenüber den Mitmietern nicht zumutbar". Dieser Satz hat in der Begründung der Kündigung überhaupt kein Gewicht, weil du mit den "Mitmietern" kein Mietverhältnis hast.

Zu den Gründen der Mietminderung kann ich nichts weiter ausführen, aber jetzt sollte dein Anwalt bzw. DMB die Instandsetzungsklage gegen ZBW einleiten. MfG

Wocanda 
Beitragsersteller
 20.10.2012, 12:24

danke für Antwort... die Mietminderung wurde von verschiedenen Fachanwälten veranlaßt...auch DMB seit Januar 2011 habe ich als Mietervertretung alles protokollarisch dokumentiert...und zbvv davon in Kenntnis gesetzt... Laut mehreren Schreiben der Anwälte bestand die Mietminderung zu Recht... ist somit nicht als Rückstand zu werten. das Kuriose ist- die zbvv hat keinen anwalt aktiviert... es wurde im Febr. auch von einem verwaltungsinternen kompetenten MA erklärt-die Rückforderung aufzuheben... seitens Verwaltung wurde auch schon anerkannt, dass die aufgeführten Mängel/Kritikpunkte bestehen/bestanden haben... auf Grund des häufigen MA Wechsels besteht mangelhafte bis Null Infoweitergabe ... zur Frage zum Zweck...vielleicht erreicht dieses Forum andere zbvv Geschädigte dem Handlungsbedarf bei zu treten...

Finger weg von dieser wonubagenossenschaft!!!! sehr schlecht und absolut nicht empfehlenswert!!!! Keine Antwort auf E-Mails, useriöse Ansprechpartner, schlechter Service. NICHT zu epfehlen