Abends kein Warmwasser. Mietminderung möglich?
Vor einer Woche, Sonntagsabend (ca. 23.30) wollte ich duschen - aber es kam und kam kein Warmwasser. Ich hab gut 5 Minuten laufen lassen.Warwasser - Fehlanzeige. Am nächsten Morgen wurde es wie gewohnt schnell warm. Darum dachte Ich "einmalige Sache". Aber zwei Tage später und heute wollte ich wieder Abends duschen (ca. 23.00) und es blieb kalt- trotz lange laufen lassen. Ich wohne hier seit über 1 Jahr und bin sehr häufig vor Mitternacht oder auch nach Mitternacht duschen gegangen und es gab immer Warmwasser. Im Internet hiess es immer, der Mieter hat das Recht immer und egal zu welcher Uhrzeit auf warmes Wasser. Im Mietvertrag stand nichts davon, dass eventuell Warmwasser Abends abgestellt wird. Wäre das ein Grund dass ich die Miete kürzen kann?
Vorab: Bevor ich Ärger mache werde ich die Hausverwaltung darüber informieren und natürlich nachfragen was der Käse soll. Aber ich will vorher wissen ob o.g. Frage möglich ist.
5 Antworten
Eine Mietminderung wegen fehlender oder mangelnder Warmwasserversorgung ist möglich.
Aber denke nicht das das wunder wie viele Euros sind. Das müßte stunden- und Flächengenau berechnet werden.
Informiere den Vermieter bzw. die HV nachweisbar über den Mangel und forder die Behebung.
Als Mieter hast Du rund um die Uhr ganzjährig das Recht auf Warmwasser.
Ersteinmal bist du verpflichtet jeden Schaden zu melden. Wenn niemand etwas weiß , kann sich auch niemand drum kümmern. Also nachher die Verwaltung/Vermieter anrufen und die Sachlage klären..
Zuerst einmal hat der Vermieter einRecht darauf den Schaden zu beheben, falls ünerhaupt einer vorliegt!
Ich hatte schon öfter mal kein Warmwasser, konnte aber keinen Schaden feststellen.
Ich wohne im eigenen Haus, ich konnte es mir auch nicht erklären.
Wenn es nicht dauerhaft Warmwasser gibt müsste das doch im Mietvertrag festgehalten werden, oder?
Manche Vermieter programmieren die Heizungsanlage so das z. B. zwischen 23 und 5 Uhr kein WW aufbereitet wird.
Die Warmwasserversorgung ist nicht im Mietvertrag besonders erwähnt, da es normal ist, wie eine Heizung.
Jedoch rate ich dir, mal anständig bei der Verwaltung anzufragen. Ob sie allenfalls mal einen Techniker ins Haus schicken können.
Falls nichts unternommen wird, hast du Recht auf eine Mietzinsreduktion.
Sicherlich ist Mietminderung möglich, wenn du darunter leiden musst