Darf ich auf dem Garagenhof parken?
Hallo, unser Vermieter hat vor ca einem Jahr ein Objekt gekauft, welches drei Hauseingänge hat, diese Häuser wie auch zwei Häuser vom anderen Obkjekt welchem einem anderen Herrn gehört, umschließen einen Garagenhof, dieser garagenhof gehört zu den ganzen Häusern und wird somit geteilt. Da unser Vermieter die drei Häuser Grundsaniert und daher die Garagen so wie die Stellplätze, die zu den Häusern gehören mit Arbeitsmaterial belegt hat, können wir auf Grund des Parkmöglichkeitsmangels auf unserer Straße solange vor den Garagen und Stellplätzen unserem Vermieters Parken. Sobald die Garagen und Stellplätze frei sind, werden diese uns Mietern zugeteilt bis auf die, die dem anderen Vermeiter gehören ( diese sind schon alle vergeben). Das Problem ist, dass jetzt wo wir Meitern aus den drei Hauseingänge unseres Vermieters auf dem Garagenhof parken, beschwären sich die anderen Meitern aus den anderen häusern und behaupten, solange wir kein Geld für die Garagen oder Stellplätze zahlen, dürften wir laut StVo dort nicht auf dem Hof Parken.
Stimmt dies?
Desweiteren ist das Problem, dass jetzt auch die Mieter der anderen Häuser vor den garagen und Stellplätzen unserem Vermieters parken, somit haben wir wiederum des öfteren keine Parkmöglichkeit. Dürfen die das?
Lg nrwgirl
8 Antworten
Hallo zusammen. Ich sehe das so, dass Garagenhöfe zwar Privateigentum sind, jedoch genau wie Supermarktparkplätze und Tankstellen öffentlich zugänglich sind. Da es sich aber um Privateigentum handelt, kann somit jeder Eigentümer selbst entscheiden, wer auf seinem Eigentum parken darf und wer nicht. Da der Vermieter euch die Zusage gemacht hat, dass ihr dort parken dürft, sollte ihm auch angetragen werden, wenn das durch "Falschparker" unmöglich gemacht wird. Diese Fremdparker dürfen nach entsprechendem Hinweis (Z.B. durch Hinweisschild) auch abgeschleppt werden, jedoch sind die Kosten dafür auf Privatbesitz zunächst immer vom "Auftraggeber" zu tragen. Diese können dann später in einem zivilrechtlichen Verfahren zurück geholt werden, jedoch dauert so was ja immer. Aber das war glaub ich nicht die Frage. Ich habe in der StVO im § 12 (Halten und Parken) noch keine Formulierung gefunden, dass das Parken auf Garagenhöfen unzulässig ist. Somit, selbst wenn die StVO gelten würde (was auf Privatgrundstücken ohne öffentliche Widmung nicht der Fall ist), würde dem Parken kein Verbot entgegenstehen. Und denen, die widerrechtlich eure Parkplätze benutzen kann man gerne § 1 II StVO ans Herz legen, in dem es ja heißt: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer...... mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert....wird." Ich denke, falsches Parken gehört zu einer vermeidbaren Behinderung.
De3r Garagenhof ist eine private Fläche und je nach Besitzer kann dieser diese vermieten oder unentgeltlich zur Verfügung stellen. Je nach Besitzanspruch müsst ihr mit dem Vermieter entweder im Mietvertrag oder einem gesonderten Vertrag die Nutzung, entgeltlich oder unendgeltlich, vereinbart haben. Die miter des anderen Besitzers dürfen auf der Fläche eures Vermieters nur mit dessen Zustimmung Parken, Genau wie ihr. Solange zwischen eurem Vermieter und euch keine vertragliche Regelung getroffen ist, darf auf diesen Flächen niemand parken.
danke das ist mal eine Antwort. Also können die anderen Vermieter nichts sagen, denn wie gesagt, die Fläche wo wir parken gehört unserem vermieter, der uns das Parken dort genehmigt.^^
Habt ihr überhaupt einen gemieteten Parkplatz? Wem gehört der Garagenhof?Vor allem ist Platz für einen Parkplatz? Wenn nicht, dann dürft ihr es nicht. Eine Möglichkeit wäre, wber, dass ihr zur Stadt geht und einen Parkschein für die Straße holt und dann darf euch keiner mehr was antun, zumindest nicht wenn du auf der Straße parkst.
Habe gelesen was du meinst. Ich würde an deiner Stelle beim Ordnungsamt nachfragen
StVo gilt nur auf öffentlich zugänglichen Plätzen. Also auf zum Rechtsanwalt. Hier gehts nämlich ans kleingedruckte. habt ihr in eurem Mietvertrag eine Zusicherung für einen Kfz-Abstellplatz?
Ja in unserem Mietvertrag steht drin, dass ich eine Garage erhalten werde.
erhalten WERDE? wann?
sobald die garage nicht mehr mit dem Arbeitsmaterial befüllt ist. Also spätestens wenn die Sanierungen vorbei sind. Das ist so ausgemacht, da sonst niemand wei wohin mit dem Kram.
Auf privaten Flächen gilt die StVO nicht, sondern nur das, was der Eigentümer sagt. Er kann die Stellplätze vermieten an wen er will, kostenlos zuteilen oder verbieten, auch wenn in der Baugenehmigung eine bestimmte Zahl von PKW-Stellplätzen notwendig ist. Dann muss er sie zwar benutzbar und befahrbar halten, aber kann bestimmen, wer sie nutzt.
Üblicherweise steht sowas im Mietvertrag. Der kann aber jederzeit gekündigt werden, denn es besteht kein Schutz wie für Wohnräume.
Wenn im Mietvertrag für Wohnräume ausdrücklich die Berechtigung zur Nutzung eines Stellplatzes aufgenommen wurde, kann die direkte oder indirekte Aufhebung dieses Vertragsteiles zu Mietminderung führen. Da kommt es aber auf die Formulierungen im Mietvertrag an.
Wenn du genau gelesenhättest wüsstes du, dass der Garagenhof unserem vermeiter und einem anderen herrn, dem die anderen Häuser gehören, gehört! daher hälfte hälfte!!! Unser Vermieter hat uns das Parken vor den Garagen und Stellplätzen, die momentan noch mit Arbeitsmaterial zugestellt sind erlaubt, da diese seine sind, jedoch behaupten die anderen Mietern aus den anderen Häusern, dass wir da nicht parken dürften, nur weil wir jedesmal sagen, dass die dort nicht parken dürfen, weil es ja die Garagen von unserem Vermieter sind und er nur seinen Mietern das Parken dort erlaubt hat. Deshalb frag ich mich, ob da wirklich eine StVo gilt?!