Mietminderung bei gestörter Privatsphäre?
Hallo, wir wohnen zur Miete in einem Altbaublock, der an einer Straßenkreuzung mit gemeinsamem Hof über Eck gebaut ist. Nun haben ohne uns zu fragen, die Mieter auf der Querseite Balkons bekommen, von denen sie über kurze Distanz (15m) direkt in unsere Badezimmer schauen können, weshalb ich dort eigentlich immer das Rollo unten haben muss. Kann ich deswegen die Miete mindern und wenn ja, um wieviel? Abreißen werden sie die ja wohl nicht wieder...Danke schonmal, Sarah
11 Antworten
Wenn bei Einzug nicht zu erwarten war, dass dort etwas baulich verändert wird, das Einblick in private Räume gewährt, dann ist eine Mietminderung zumindest theoretisch möglich.
Es gab auch ein Urteil dazu:
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/01246lg34400.htm
Hier waren aber mehrere Räume von der Einsicht betroffen und es wurde ein neues Haus gebaut, nicht nur Balkons angebaut.
Ich würde dir raten, dich mal mit dem örtlichen Mieterverein in Verbindung zu setzen.
Eine Mietminderung kommt wegen so etwas sicher nicht in Betracht.
Nein, Du kannst desshalb keine Miete mindern.....such Dir etwas passendes anderes und zieh aus....
Ja, da waren vorher Fenster, aber die haben nicht in unsere Fenster gezeigt, die Balkons ragen jetzt heraus und man kann genau reinsehen, da die Toilette auch genau am Fenster ist, kann man schön alles sehen. Es ist ja auch was anderes, ob ein nachbar von der anderen Straßenseite durchs Fenster ne Sillhouette im Wohnzimmer sieht oder ob man vom Balkon hochauflösende Nacktfotos schießen kann, wenn man beim Duschen mal das Rollo nicht ganz unten hat.
wenn die nachbarn jetzt in euer bad schauen können, konnten sie das vorher auch schon. nur siehst du jetzt wenn jemand auf dem balkon steht.