Keine Badezimmertür?
Ich habe eine 1. Zimmer Wohnung und von meinem Zimmer kann man direkt von der Couch ins Badezimmer schauen. Theoretisch auch genau auf die Toilette.
Es gibt keine Badezimmertür und diese ist auch laut meinem Vermieter nicht vorgesehen.
Als ich hinsichtlich der Situation, dass ich keine Gäste empfangen kann, da es keine Privatsphäre gibt, sowie wegen der Luftfeuchtigkeit und des fehlenden Luftentfeuchter eine Email geschrieben habe, karm diese Antwort: (Bild)
Ich habe allerdings gelesen, dass es ggf sogar zu einer Mietminderung kommen kann, da es verpflichtend ist, eine Badezimmertür zu haben?
Was kann ich machen?
8 Antworten
Derartige Wohnungen sollten nicht vermietet werden dürfen, aber sollten auch nicht gemietet werden.
Dir bleibt nur als Alternative eine andere Wohnung, in dieser (jetzigen) wäre auf Grund der Sachlage eine Mietminderung ausgeschlossen.
Eine Mietminderung kann nur dann durchgesetzt werden, wenn eine vertragliche Eigenschaft nicht erfüllt wird. Klingt zwar komisch, aber mir persönlich ist kein Urteil bekannt, wonach eine solche Tür verpflichtend ist. Ich habe schon öfter solche Appartements gesehen, wo es eine Art offenes Bad gegeben hat.
Wenn also bei Einzug keine Tür vorhanden war, hast Du jetzt keinen Anspruch darauf.
Warum hast Du das damals bei der Besichtigung nicht moniert?
Hast Du schon mal über eine Falttür nachgedacht? Dann wäre das Bad zumindest optisch abgetrennt.
Eine Mietminderung kaeme nur bei einer Abweichung vom vereinbarten Zustand in Betracht. Wenn du die Wohnung aber so gemietet hast, entspricht sie ja auch dem vereinbarten Zustand und eine Mietminderung ist aus diesem Grund ausgeschlossen.
Es gilt mittlerweile als "chic" wenn Bad/WC/Badewannen in den Wohnungen integriert sind
https://www.bad11.de/ratgeber/einrichtung-gestaltung/offenes-badezimmer/
Wenn dein Vermieter dies so geplant hat, hast du dich mit deiner Unterschrift unter den Mietvertrag, dein Okay dazu gegeben
Da das alles schon bei der Besichtigung der Wohnung so erkennbar war, kannst Du nur dem Vorschlag des Vermieters folgen.
Ich nehme an, es handelt sich um einen Neubau, der nach modernsten energetischen Standards gebaut wurde. Demzufolge ist es wohl auch Teil des Be-/Entlüftungskonzepts, dass die Feuchtigkeit aus dem Bad über die Wohnung ausgetauscht wird. Darum auch keine Badezimmertür.
Bedenke bei dem Vorschlag des Vermieters, dass eine Glastür niemals geeignet ist, alle Geräusche aus dem benachbarten Raum abzuhalten. Auch die üblichen Holz- oder Kunststofftüren können das nicht, sind aber diesbezüglich normalerweise besser in dieser Hinsicht.
Welche Erfahrungen hast Du denn bisher mit Gerüchen gemacht, die von der Toilette in die Wohnung wandern? Wenn eine Tür eingebaut und während des Toilettengangs geschlossen ist, wie sollen diese abgezogen werden, wenn es im Bad keine Entlüftung gibt? Das wäre auch eine Schwäche des Konzepts. Da kann man nur hoffen, dass die Wohnraumentlüftung wenigstens in der Nähe des Badezimmers ist.
Mal angenommen, Du würdest Dich für eine Glastür entscheiden, warum sollte der Vermieter nicht etwas beisteuern? Das Problem hat der doch bei jeder Neuvermietung.
Falls nicht und Du kaufst eine Glastür, dann nimm eine komplett durchsichtige Tür und klebe darauf eine undurchsichtige Fensterfolie. Licht kommt durch, aber man kann nicht mehr rein schauen und wenn der Vermieter meint, man muss den klaren Blick haben, wegen der modernen Architektur, kannst Du die Folie beim Auszug wieder leicht und spurenlos abnehmen. Achte auch darauf, dass ggf. unten und oben Be-/Entlüftungsschlitze bleiben.
Wenn Du irgendwann Besuch hast, musst Du eine Lösung finden, die mehr Diskretion schafft. Schwierig bei diesem Konzept.