Mitminderung Reperaturfrist bei einem defekter Zaun

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das tor wurde rausgenommen und der zaun etwas in die andere richtung gelehnt. telefonische zusage, dass der Zaun jetzt demnächst repariert wird aer das ist auch schon wieder ca. 3 Wochen her und nichts passiert.

Ist die Mietsache eingeschränkt bzw. besteht Verletzungsgefahr? Wenn ja, dann besteht die Möglichkeit einer Mietminderung bzw. Aufforderung mit Fristsetzung zur Behebung des Mangels und nach fristlosem Ablauf könnte man eine Ersatvornahme machen:

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html


Sollte keine Verletzungsgefahr bestehen und die Mietsache nicht eingeschränkt sein, so darf auch nicht die Miete gemindert werden.

Sofern der Zaun nicht eine Gefahr für Dich ist oder Dich auf irgend eine andere Art schwer beeinträchtigt, geht Dich die Sache bei dem Mehrfamilienhaus einen "Dr..." an.

Du hast doch keinen Zaun gemietet?

Wenn Du die Zusage hast, dass er demnächst repariert wird, dann glaub das doch einfach. Wie lange meinst Du eigentlich kann es dauern, bis bei so einer Sache die nötigen Angebote eingeholt und verglichen sind, bis nach Auftragserteilung das Material bestellt und eingetroffen ist und bis dann die Reparatur so in den Terminplan passt, dass die Reparatur oder Erneuerung dann durchgeführt werden kann. 3 Wochen sind da gar nichts.

Hab einfach mal Geduld. Du wirst schon sehen, dass auch ohne Deine "Aktivitäten" die Sache erledigt wird. Der Vermieter oder Eigentümer ist Dir keinerlei Rechenschaft schuldig.

Wie Du selbst schreibst, ist es ja nicht so, dass gar nichts passiert, sondern die dringend notwendigen Maßnahmen werden umgehend getroffen. Alles andere dient vor allem dazu, dass Haus und Grundstück ordentlich aussehen und das ist Vermietersache ganz allein.

Der Zaun als Bestandteil der Einfriedung eines Grundstückes ist nicht gesetzlich verpflichtend zu errichten oder zu ersetzen. Lediglich der Verkehrssicherungspflicht wäre es geschuldet, einen Zaun zu beseitigen, zu sichern oder zu ersetzen bzw. zu reparieren. Aus einem defekten Zaun kann für Mieter im Grundstück keine Mietminderung abgeleitet werden. Wenn das Grundstück infolge des defekten Zaunes dir zu unansehnlich ist, empfehle ich dir die ordentliche Kündigung deines Mietvertrages.

Du musst wissen - dass Mietminderung nach Rechtssprechung ein extremes Mittel ist - so wie es sich darstellt reicht das nicht für eine Mietminderung - er könnte Dich bei Mietverzug rausklagen.

Aber schreibe ihn per Anschreiben freundlich an, wenn sich nichts tut , mahne ihn per Einschreiben erneut an und setze eine Frist von 6-8 Wochen und drohe mit Mietminderung. Aber wie gesagt, die Mietminderung vorzunehmen ist äußerst riskant in dem Fall - lieber Anwalt oder in den Mieterverein eintreten - dann bekommst kostenlose BEratung!

Ich denke Mietminderung geht in diesem Fall nicht aber ihr solltet euch evtl an den Mieterschutzbund in Verbindung setzen...

Gerhart  05.05.2013, 18:34

....und Mitglied der SDP werden, weil die für Mieterschutz sind.