Anrecht von Mietern auf die Garage die zum Haus gehört?
Guten Tag,
Wir haben seit einiger Zeit das Problem, dass die Häuser auf der anderen Straßenseite zu Füchtlingsunterkunften umfunktioniert wurden. Die üblichen Probleme wie Müll/Lärm können meinem Vermieter ja erstmal egal sein, aber leider spielen seitdem auch die Kinder den ganzen Tag mitten auf der Straße mit Fahrrädern/Rollern/Fußball etc. Da sie dabei keine Rücksicht auf Eigentum dritter nehmen und auch immer wieder mit dem Fahrrad oder dem Ball auf dem Hof unseres Hauses landen haben wir seitdem das Problem, dass wir jeden Monat einen recht hohen Schaden an dem früher auf der Straße, heute deshalb schon extra auf dem Hof parkendem PKW haben. Da einmal die Woche Anzeige gegen unbekannt (und vermutlich Kind [und entsprechend auch Eltern] komplett ohne finanzielle Mittel) nichts bringt und auch nicht zielführend ist, wäre halt die Frage, ob eine dafür evtl eine Mietminderung möglich wäre.
Da aber selbst eine 50% oder gar 100% Minderung den Schaden nicht ausgleichen könnte, wäre das auch keine Lösung. ABER Zu dem Mietshaus gehören mehrere Garagen. Diese jedoch sind nicht an die Mieter das Hauses vermietet sondern an Ortsfremde/Nicht-Anwohnende Dritte. Entsprechend stellt sich nun die Frage: Haben wir als Mieter des Hauses zu dem die Garagen gehören eine Art Vorrecht auf die Garagen gegenübern Dritten die nicht im Haus wohnen? Und wenn ja unter welchen Bedingungen? Wir haben nämlich bereits vor knapp einem halben Jahr mal gefragt und wurden nur auf eine Warteliste gesetzt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, LG Katschka
5 Antworten
Du hast Recht auf das, was in deinem Mietvertrag steht.
Der Vermieter kann vermieten, was immer an wen er möchte und wenn er die Garagen an jemand anderes vermietet, ist das sein gutes Recht.
Du hast keinen Rechtsanspruch.
Da aber selbst eine 50% oder gar 100% Minderung den Schaden nicht ausgleichen könnte, wäre das auch keine Lösung.
Diese Höhe der Mietminderung würdest Du nicht mal annähernd bekommen.
1/5 oder 1/10 wären da wohl nur drin.
Entsprechend stellt sich nun die Frage: Haben wir als Mieter des Hauses zu dem die Garagen gehören eine Art Vorrecht auf die Garagen gegenübern Dritten die nicht im Haus wohnen?
Nein keinerlei Rechte, wenn mietvertraglich nichts vereinbart wurde.
LG
johnnymcmuff
Wohnung und Garagen sind 2 grundverschiedene Mietobjekte. Die sind nicht mit im Mietvertrag; damit habt ihr nichts in der Hand. Ihr könnt versuchen eine Garage; wenn frei; zu mieten. Anspruch auf eine solche gibt es auch nicht.
Haben wir als Mieter des Hauses zu dem die Garagen gehören eine Art
Vorrecht auf die Garagen gegenübern Dritten die nicht im Haus wohnen?
Nein, natürlich nicht. Es sei denn, die Garage ist im Mietvertrag aufgeführt. Wieso bist du denn der Meinung, dass die Garagen zum Haus gehören? Nicht zwangsläufig muss einem Mieter eine Garage mitvermietet werden, auch wenn sie gleich nebenan liegt. Haus und Garagen sind hier offensichtlich zwei Mietobjekte. Und der Vermieter allein entscheidet was er an wen vermietet.
Da aber selbst eine 50% oder gar 100% Minderung den Schaden nicht ausgleichen könnte,
Du glaubst jetzt aber nicht wirklich, dass du deswegen die Miete in dieser Höhe kürzen könntest? Wie ist das überhaupt mietvertraglich mit der Hofnutzung geregelt?
Du hast weder eine Garage noch einen Stellplatz gemietet. Der Vermieter braucht keinerlei Verantwortung für Dein Auto zu übernehmen.
Es ist ausschließlich Dein Risiko als Fahrzeugbesitzer, wo Du das Auto hin stellst. Wenn Du es künftig weder im Hof noch auf der Straße sicher abstellen kannst, musst Du es wohl etwas weiter entfernt parken oder woanders einen Garagenplatz anmieten.