Mietkaution Erstattung mit Verrechnung der Nebenkosten
Hallo liebe Mitglieder! Ich habe ein Anliegen zur Rückerstattung (ich erwarte eine) von geleisteter Mietkaution!
Ich habe zum letzten Tag im August meine Wohnung, 3 Monate Kündigungfrst berücksichtigt, gekündigt. Im Juli fand die Nebenkostenabrechnung statt. Ich musste für 16qm über 500EUR nachzahlen. Da ich dieses Geld nicht in einem zur Verfügung hatte, habe ich in zwei Raten knapp 350EUR ab bezahlt. In Absprache mit meiner Vermieterin habe ich vorgeschlagen, das sie die Restzahlung von meiner geleisteten Kaution in Höhe von 480EUR abziehen sollte. Sie verweigerte! Pocht auf Zahlung der restschuld in Höhe von 150EUR und erst dann erhalte ich die Kaution in Höhe von 480EUR zurück. Gibt es einen Fall, bei dem der Mieter vorher zu seinem Geld gekommen ist, wo auch der Vermieter die restzahlung mit der Kaution verrechnet hat?
Danke und Gruß andre.aoe
5 Antworten
Die Nebenkostenabrechnung kann unmöglich für 2013 gewesen sein. Geht man vom Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr aus, kannst Du mit der letzten Nebenkostenabrechnung wohl frühestens im Juli 2014 rechnen. Angesichts des sehr kalten letzten Winters womöglich wieder rund 500 € Nachzahlung. Es wäre fatal für die Vermieterin, wenn Sie Dir jetzt schon dei Kaution zurück zahlen würde. Sie darf sie einbehalten.
Hallo bwhoch2.
Danke für deine Nachricht. Der Zeitraum der NK Abrechnung ist von Juni2012-Juni2013. Im August 2013 bin ich ausgezogen. Die nächste Abrechnungszeit ist von Juli2013 bis März2014. Somit hätte sie nur den Juli13 und August13 abzurechnen. Das es Fristen gibt ist mir bekannt, aber darf sie die volle Kautionssumme einbehalten, solange ich die Restschuld nicht getilgt habe?
Danke und Gruss
Pocht auf Zahlung der restschuld in Höhe von 150EUR und erst dann erhalte ich die Kaution in Höhe von 480EUR zurück.
Gegenfrage, was willst Du machen wenn sie ihren Zeitraum zur Prüfung von evtl. Ansprüchen von bis zu 6 Monaten voll ausnutzt?
Obwohl es genau genommen Quatsch sich erst die 150 € geben zu lassen und dann die 480 € auszuzahlen.
Aber wie ist das mit der NK-Abrechnung? Für welchen Zeitraum war die denn?
Wenn für 2012 kommt ja noch eine für 2013. Und wenn da eine Nachzahlung zu erwarten ist darf die VMn ohnehin einen Teil der Kaution dafür einbehalten.
Hallo anitari.
Danke für deine Nachricht. Der Zeitraum der NK Abrechnung ist von Juni2012-Juni2013. Im August 2013 bin ich ausgezogen. Die nächste Abrechnungszeit ist von Juli2013 bis März2014. Somit hätte sie nur den Juli13 und August13 abzurechnen. Das es Fristen gibt ist mir bekannt, aber darf sie die volle Kautionssumme einbehalten, solange ich die Restschuld nicht getilgt habe?
Danke und Gruss
Der Vermieter hat die Kaution in voller Höhe zurückzuzahlen , wenn keine Ansprüche aus dem Mietvertrag mehr gegen den Mieter hat. Andernfalls darf er die zur Deckung seiner Ansprüche erforderlichen Kosten von der Kaution absetzen und muss dann mit dem Mieter abrechnen. Der Mieter muss dem Vermieter eine vertretbare Zeit zur Prüfung etwaiger Gegenansprüche lassen. Welcher Zeitraum aber vertretbar ist, ist bei den Gerichten stark umstritten:
6 Monate (OLG Karlsruhe WM 87, 156)
3 Monate (LG Köln WM 84, 109)
2 Monate (AG Dortmund WM 84, 235)
jeweils ab Auszug beginnt die genannte Frist.
deine vermieterin muss deinem wunsch nicht nachkommen.. ist nicht zu beanstanten, dass sie das ablehnt.
Nein, die Mietkaution ist für Schäden in der Wohnung die nicht behoben wurden ...
Bei Sozialwohnungen darf er es nicht. Zudem: Solange das Mietverhältnis besteht, darf ein Vermieter die Kaution auch mit einem Nachzahlungsbetrag aus der Nebenkostenabrechnung nur verrechnen, wenn seine Forderung von einem Gericht rechtskräftig festgestellt oder von Seiten des Mieters unstreitig oder offensichtlich unbegründet ist und das Verhalten des Mieters mutwillig wäre (LG Mannheim 4 S 123/95). http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-mit-der-kaution-verrechnen/
Bei Sozialwohnungen darf er es nicht
Und woraus schließt das ein 16 m² großes Zimmer eine Sozialwohnung ist?
Das schließe ich nirgends heraus. Ist ein Kommentar auf deine Antwort, da diese ja auch nicht richtig ist, da das Mietverhältnis noch besteht. Und zudem bei Sozialwohnungen keine Mietkaution für NK verrechnet werden darf. Nicht mehr ,nicht weniger
Kaution ist für alle Ansprüche des Vermieters.