Hilfe bei Mietkaution
Hallo, ich habe folgendes Problem: wir haben die Chance, eine Neubauwohnung in guter Lage zu einem erschwinglichen Mietpreis zu bekommen. Dies wäre ideal, da sie in der Nähe einer Uni-Klinik ist, da unsere eine Tochter ebhindert ist und die Versorgung so gewährleistet wäre. Der Bauträger möchte eine Barkaution in einer Höhe haben, die wir auf die Schnelle nicht zusammenbekommen können. Bank ist nicht, da ich in der Endphase einer Privatinsolvenz (gescheiterte Selbständigkeit) bin und meine Frau bis Mitte nächsten Jahres in Elternzeit ist. Hat jemand eine Idee, ob es, z.B über Stiftungen, die Möglichkeit geben, die Kaution oder Teile davon als Darlehnen zu erhalten? Ich habe einen festen Arbeitsplatz und auch die Miete ist kein Problem, nur die kürze der Zeit stellt uns vor Probleme...
7 Antworten
Ich würde eine höhere Miete bis zur Bezahlung der Mietkaution vereinbaren.
Mietkaution (Quelle http://www.mieterbund.de/mietkaution.html)
Automatisch muss kein Mieter bei Abschluss des Mietvertrages eine Mietkaution zahlen. Allerdings darf im Mietvertrag eine derartige Mietsicherheit vereinbart werden. Die Höhe der Mietkaution kann ausgehandelt werden. Es gibt jedoch eine absolute Obergrenze: Mehr als drei Monatsmieten - ohne Nebenkostenvorauszahlung - darf der Vermieter nie fordern. Ausnahme: Will der Mieter seine Wohnung behindertengerecht ausbauen, kann der vermieter für die späteren Rückbaukosten eine zusätzliche Sicherheit verlangen.
Am häufigsten ist die sogenannte Barkaution. Hier übergibt oder überweist der Mieter an den Vermieter den vereinbarten Kautionsbetrag. Er darf die Kaution in drei Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss die Barkaution von seinem übrigen Vermögen getrennt auf einem Sonderkonto (Kautionskonto) anlegen. Andere Kautionsformen sind möglich, müssen aber zwischen Mieter und Vermieter extra vereinbart werden. Denkbar ist eine Bankbürgschaft, die Anlage eines gemeinsamen Sparbuches, ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder ein Sparbuch des Mieters mit dem Kautionsbetrag, das dem Vermieter dann verpfändet wird.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses muß der Vermieter, wenn er keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter hat, den Kautionsbetrag mit den zwischenzeitlich angefallenen Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Deutschen Mieterbundes
Wirst wohl einen Privatgläubiger suchen müssen. (Viell. is noch ´ne Omi da?) Das muss dann aber ordentlich schriftlich festgehalten werden. Wenn ich´s übrig hätte, würd ich Dir sofort helfen, aber wer hat schon was übrig? Ist schwierig, ich glaub es Dir. Versuch halt mal Dein Glück. Wenn es nicht wird, nicht verzagen, die nächste Chance kommt bestimmt. Tut mir leid, dass ich Dir nicht wirklich weiterhelfen kann. :(
Entweder Du vereinbarst mit dem Eigentümer eine Ratenzahlung oder Du wirst leider auf dieses Wohnobjekt erst einmal Abstand nehmen müssen. Eine Stiftung welche derartige Kosten vorab übernimmt wird es mit Sicherheit so nicht geben und wenn dann sind diese Stiftungen doch bemüht dramatischeren Fällen mit finanziellen Mittel zu unterstützen.
Das der Vermieter auch keine Bürgschaft annimmt ist natürlich nicht so genial da es ja unzählige Unternehmen gibt die diese Bürgschaft für wenig Geld absichern.
Hast Du mal bei Deinem Arbeitgeber nachgefragt. Vielleicht kann der Dir helfen und eine Vorabzahlung zum kleinen Zinssatz anbieten.
Es gibt Angebote wie dieses hier, evtl. kommt das in Frage? Ggf. vllt auch über deine Frau machbar. https://www.kautionskasse.de
Na OK, aber werden da auch wieder Zinsen veranlagt? Ich wär da sehr vorsichtig, dass man nicht vom Regen in die Traufe kommt. LG
Hast du mal nachgefragt, ob du die Kaution in Raten zahlen kannst? Das mache ich bei meiner neuen Wohnung jetzt auch ^^