Mietfrei gegen Renovierungsleistungen
Hallo =) Also wenn man sich mit dem Vermieter vertraglich darauf eingelassen hatt die neue Wohnung zu renovieren und der Vermieter im gegenzug dafür anbietet den Mieter für 6 Monate dort ohne Miete wohnen zu lassen , kann man dann vor Beendigung der 6 Monate aus dem Mietvertrag raus ohne den Rest weiter zu Renovieren?Bzw wie sieht es rechtlich aus da man nicht selbst die Renovierung angeboten hatt sondern der Lebensgefährte ...der es nach einer Trennung jedoch nicht mehr macht und man leider keine Beweise dafür hatt, bzw weder noch das Geld um die Renovierung zu zahlen oder dann die Miete für 3 Monate die man dort schon wohnt. Im vorraus schonmal vielen Dank.
6 Antworten
Naja, es wird doch wohl noch festzustellen sein, wer hier die Vertragsparteien sind. Ein kurzer Blick in die Urkunde dürfte doch ausreichen. Dort wurde auch die Laufzeit vereinbart und wer was und wann zu bezahlen hat. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß ein Mietbewerber für eine läppische Summe von 6 Mieten eine Renovierung vornimmt. Handelt es sich vielleicht um Schönheitsreparaturen? Für mich ein gewaltiger Unterschied. Und wenn die vereinbarte Leistung nicht abgeliefert wird, hat der Vermieter eben einen Anspruch auf Schadenersatz und in unseren Hütten setzen wir dann diesen auch durch. Alles eigentlich ganz einfach im Deutschen Mietrecht.
Zunächst einmal wären die Fragen von angy2001 zu beantworten wer überhaupt Mieter ist und den Mietvertrag unterschrieben hat. Wird nicht mehr fertig renoviert, so muss selbstverständlich die Miete bezahlt werden. Auch die 3 Monate lange Kündigungsfrist muss eingehalten werden.
Vom Mietvertrag befreit zunächst die Kündigung. Das setzt voraus, dass du allein den Mietvertrag genehmigt hast, dein Lebensgefährte muss auch die Kündigung unterschreiben , wenn er als Hauptmieter ebenfalls im MV steht. Die Vereinbarung über Renovierung der Mietwohnung kann nur ein Hauptmieter mit dem Vermieter abschließen. Dabei sind die Kosten für Material, Baustoffe und Farben und die Arbeitszeit zu berücksichtigen. Die Kostensumme wird dann der Mietsumme für 6 Monate gleichgesetzt. >> Beispiel 6 x 500€ = 3000€. Die Kündigungsfrist sollt also am Ende des 6. Monats enden. Wenn ihr alle beide den Mietvertrag abgeschlssen habt, dann haftet jeder für den anderen. Der Vermieter kann also nach Gutdünken deinen Partner oder dich zum Mietzahlung bzw. Renovierung heranziehen und / oder auf Vertragserfüllung klagen. Ich glaube, es sieht für dich sehr schlecht aus.
Wer ist denn Mieter? Du allein oder du und dein Freund? Wer hat den Mietvertrag unterschrieben? ich nehme mal an, dass du allein den Mietvetrag unteschrieben hast.
Also erstmal würde es bedeuten, dass der Mietvertrag von deiner Seite nicht mehr erfüllt werden wird. Wenn die Arbeiten also nicht mehr vom Freund erledigt werden können, dann gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Es wird eine Firma von dir beauftragt und bezahlt. Dazu hast du aber nicht das Geld.
- Es gibt andere Freunde oder die Familie, die helfen kann, die Renovierung fertig zu stellen.
- Der Vertrag wird einvernehmlich geändert - der Mieter zahlt Miete - und der Vermieter würde dann die restlichen Arbeiten übernehmen. Die Frage ist hier nur - ist das derselbe Wert? Dafür hast du auch nicht das Geld.
Der Mietvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten jetzt zum 31.12.12 gekündigt werden - wenn nicht ein gegenseitiger Kündigungsverzicht für eine bestimmte Zeit im Vertag vereinbart worden ist. Das musst du sofort mal nachschauen.
Bis dahin wird allerdings die Wohnung renoviert werden müssen oder ein finanzieller Ausgleich zu zahlen sein.
D.h. du musst dir jemanden organisieren (Freunde oder Familie), die die Renovierung fertig machen.
In jedem standartisiertem Mietvertrag steht ein Paragraph der vereinbart, das die einzelnen Vertragspartner sich gegenseitig bevollmächtigen. D.h., daß eine Kündigung von nur einem Unterzeichner rechtskräftig ist, auch wenn beide Mieter unterzeichnet haben. Also ist eine Kündigung in diesem Fall möglich. Unberührt bleibt die Ersatzforderung wegen Renovierungsarbeiten, da sicher bei Auszug renoviert werden muß. Also muß hergerichtet werden, wie vertraglich vereinbart.