Muss der Vermieter das Treppenhaus in einem Mietshaus in Abständen renovieren?

6 Antworten

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Der Vermieter muss die gemietete Sache in dem Zustand erhalten, indem er sie Ihnen vermietet hat. Das gilt auch für die Gemeinschaftsräume wie das Treppenhaus. Allerdings müssen Sie auch eine normale Abnutzung hinnehmen. Die Notwendigkeit der Renovierung des Treppenhauses ergibt sich also nicht aus dem Zustand, den Sie als Mieter für angemessen ansehen. Das Treppenhaus muss lediglich gefahren frei benutzbar sein

Entsprechende Fristen für die Renovierung gibt es nicht. Man kann höchstens aus dem Steuerrecht einiges ableiten. Steuerlich gesehen muss eine Treppenhausrenovierung etwa 25 Jahre halten erst danach kann sie steuerlich wieder geltend gemacht werden. Also ist einzusehen, dass der Vermieter vorher nichts tun wird. Verpflichtet ist er jedoch nicht dazu.

Es gibt keine Pflicht, aber Du kannst natürlich mit dem Vermieter reden, auf den Zustand im Falle einer Neuvermietung hinweisen und die Drohung mit Kündigung wird ihm dann schon aufzeigen, dass es sinnvoll ist, sein Haus auch äußerlich in Schuss zu halten. Vorteile: Möglicherweise weniger Mieterwechsel Höhere Mieterträge bei Neuvermietung, wenn die Umgebung und Atmosphäre stimmen Mieter passen normalerweise besser auf, wenn etwas nicht schon recht abgenutzt aussieht.

Aber: Alles hängt auch damit zusammen, in welchem Zustand das Haus sonst ist, wie die Bewohner sind und auch wie das Umfeld des Hauses ist. Ist z. B. die ganze Umgebung so, dass nur niedrige Mieten erzielbar sind, wird sich der Vermieter mit jeglichen Investitionen zurück halten.

Ein Vermieter, der eine gute Miete haben möchte, der wird auch sein Haus in Schuß halten, Bruchbuden sind schlecht zu vermieten, vielleicht kannst du das dem VM vermitteln. und mit Kündigung drohen.

Das Treppenhaus bzw. der Aufgang zu der von mir im 1. Stock gemieteten Wohnung ist dringend renovierungsbedürftig.

Das ist erst mal Ihre Meinung.

Wenn z.B. Verletzungsgefahr besteht, dann muss der Vermieter renovieren.

Gibt es da gewisse Auflagen, in welchen Abständen das geschehen muss?

Solange kein Sicherheitsrisiko bsteht muss der Vermieter garnicht renovieren.

Es gibt auch keine Zeitabstände in denen er so etwas erneuern muss.

Leider nein. Der Vermieter ist zwar nach 565 BGB zur Instandhaltung verpflichtet in den Wohnungen, aber solange das Treppenhaus sicher begehbar ist, kann der Putz runter bröckeln wie er will.

MosqitoKiller  14.09.2012, 22:32

§ 565 BGB Gewerbliche Weitervermietung

???????????

Dea2010  20.09.2012, 07:42
@MosqitoKiller

upps, tippfehler...sollte 535 BGB heissen