Vermieter bucht trotz kündigung weiter miete ab
Hallo
ich hab folgendes problem ende märz sind wir bei einem Vermieter eine Wohnungsgesellschaft ausgezogen mit abnahme und allem... im April buchte diese WG nochmal miete ab ich buchte zurück mit einem Schreiben das mit beendigung des MV auch das Lastschriftverfahren endet. keine Antwort im Mai das selbe Spiel wieder der witz ist daß das Guthaben der Betr.kostenabrechnung was ich habe auch nie kam kann ich anzeige gegen den VM machen wenn ja nach welchen § ?
9 Antworten
Gehe sofort zu deiner Bank und kündige den Dauerauftrag (nimm Deine Kündigung des Mietverhältnisses mit) und lass Dir Dein Geld wieder rückbuchen!!
Falls das mit der Rückbuchung nicht mehr geht weil April ist ja auch schon ein Monat her (jetzt fast zwei Monate) musst Du den Ex- Vermieter anmahnen!
Dein erster Schritt muss aber sein, den Dauerauftrag zu kündigen, sonst gibt Deine Bank das Geld weiter ohne Probleme her.
Wenn bei Auszug per Ende März auch die Kündigungsfrist abgelaufen war und du mit der K. die Lastschriftermächtigunh widerrufen hast, handelt es sich bei trotzdem fortgesetztem Einzug um ungerechtfertigte Bereicherung gemäß § 812 BGB, deren Herausgabe du verlangen kannst. Dir bliebe also die Beantragung eines Mahnbescheides beim Amtsgericht. Einfacher ist es, jeweils die Lastschrift binnen 6 Wochen zurückbuchen zu lassen. Dem V. fallen dadurch natürlich Gebühren, itgendwann wird ihm das weh tun und er wird es künftig lassen.
kann ich anzeige gegen den VM machen wenn ja nach welchen § ?
Nein, aber der Bank mitteilen das die Einzugsermächtigung widerrufen wurde.
Anitari, beim Lastschriftverfahren bringt es rein gar nichts, der Bank mitzuteilen, dass dem Zahlungsempfaenger die Lastschriftermaechtigung entzogen wurde. Das interessiert die Bank nicht die Bohne weil die weder prueft noch ueberhaupt pruefen kann, ob dem Lastschriftempfaenger ueberhaupt eine solche Ermaechtigung vorliegt. Darum kann man beim Lastschriftverfahren ja auch so einfach die jeweiligen Buchung zurueckholen.
Anders ist es beim Abbuchungsauftrag. Bei dem kann man dafuer aber eine bereits erfolgte Zahlung nicht wieder zurueckrufen.
Hast du in deine Kündigung auch die Beendigung der Einzugsermächtigung vermerkt?
sicher dass du keinen dauerauftrag eingerichtet hast?? weil miete wird meistens ber DA überwiesen und nur ganz selten vom vermieter abgebucht!
und: nicht immer sofort anzeigen!! :) ... ruf an! und wenn das nix bringt geh zum mieterschutzbund oder zur verbraucherberatung - oder auch zu nem anwalt. aber nicht direkt anzeigen wenn man nix genaues weiss weil nen verlorenes verfahren kann auch mal ganz schnell ganz teuer werden
bei der genossenschaft war es per lastschrift und wie gesagt geschrieben haben wir denen auch schon per einschreiben das sie nichts abbuchen dürfen steht auch im mietvertrag das mit beendigung des mietverhältnisses das lastschriftverfahren auch endet. wäre es per Dauerauftrag wäre es halb so schlimm den kann man löschen..