Mieterselbstauskunft - Verwendung der angegebenen Daten für eigene Zwecke des Vermieters
Ahoihoi,
ich habe mir vor einigen Tagen eine Wohnung angeschaut und habe nun von den aktuellen Mietern eine Mieterselbstauskunft zugeschickt bekommen die ich bitte ausfüllen und zur Weitergabe an den Vermieter an die aktuellen Mieter zurück schicken soll - soweit habe ich damit auch kein Problem, diese Bögen sind für mich inzwischen quasi eine Selbstverständlichkeit geworden.
Nur steht jetzt in dem Bogen den ich gekriegt habe drinne: "Ich/wir bin/sind mit einer Verwendung der angegebenen Daten für eigene Zwecke des/der Vermieter(s) gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz einverstanden."
Den Bogen ausfüllen habe ich kein Problem, aber den angegebenen Punkt anzukreuzen strebe ich mich gerade etwas. Die "eigenen Zwecke" sind mit da persönlich zu schwammig (bzw. ich als Laie kann sowieso kaum etwas mit dieser Formulierung anfangen).
Meine Fragen sind daher:
Ist es überhaupt zulässig diese Frage in der Mieterselbstauskunft zu haben? Was sind (können) die "eigenen Zwecke" des Vermieters sein? Und schlussendlich: Entspricht eine Vermieter überhaupt der Zielgruppe des BDSG? (Wenn ich mir BDSG §1 Abs. 2 Punkt 3 und BDSG §2 Abs. 4 anschauen habe ich da zweifel)
Vielen dank schon im Vorraus Gruß IlDuderino
6 Antworten
ja, fast alles ist zulässig, du musst es ja nicht ausfüllen
der vermieter muss die daten ja für seine zwecke nutzen können
seine zwecke sind vermietung an "vernünftige" mieter
Das wäre mir auch zu schwammig. Der eigene Zweck kann ja sein, dass er die Daten seinem Bruder zwecks Versicherungsverkauf gibt.
Das ist dann schon kein eigener Zweck mehr. Aber es wäre eigener Zweck, wenn er die Daten verwenden würde, um selbst eine Versicherung oder mehrere den Lebensumständen des Mieters entsprechende Policen anzubieten. Das hätte dann nichts mehr mit der Vermietung zu tun, aber ein eigener Zweck.
Selbstverständlich ist das zulässig. Du musst es nicht ankreuzen. Ich würde es aber ankreuzen und den Begriff "eigene Zwecke" durchstreichen und ersetzen mit "Zwecke des Mietvertrags".
Ob der Vermieter Zielgruppe des BDSG ist oder nicht, spielt keine Rolle. Der Vermieter will damit ausdrücken, dass er die Vorschriften des Datenschutzgesetzes auch bei der Verwendung Deiner Daten beachten will, obwohl diese eigentlich nicht dafür gedacht sind. Das ist doch positiv.
Wieso will man etwas ankreuzen, was man nicht versteht?
Wie verhindert man wohl missbräuchliche Verwendung, egal, was man ankreuzt?
Ein gewisses Vetrauen ist Grundvoraussetzung, wenn man sich um einen Wohnung bewirbt - auch Gesprächsinhalte oder Vertrgsbestandteile könnten ebensogut aufgezeichnet und weitergegeben werden :-)
G imager761
Ich will diesen Punkt eigentlich nicht ankreuzen, da ich zum einen nicht die genaue Bedeutung kenne und zum anderen zum aktuellen Zeitpunkt auch nicht weiß wer sich hinter dem Begriff "Vermieter" verbirgt. Außerdem habe ich keinerlei Vertrauen in sog. "Vermieter", da es in meinem aktuellen Wohnort absolut üblich ist das Vermieter noch vor Besichtigungstermin einen ganzen Fragenkatalog beantwortet haben wollen und dann darauf nicht mal eine Rückmeldung (positiv oder negativ ist dabei egal) kommt. Da hört man irgendwann auf solchen "Vermietern" überhaupt zu schreiben bzw. eben auch in der Selbstauskunft alles mit "Ja und Amen" abzusegnen.
Abgesehen davon Daumen hoch, konsequent keine der gestellten Fragen beantwortet...
Ist es überhaupt zulässig diese Frage in der Mieterselbstauskunft zu haben?
- ist das keine Frage und 2. zwingt Dich keiner das anzukreuzen.
Gemeint ist das der VM die Daten im Zusammenhang der Vermietung an dich verwenden darf.
Zugegeben "eigene Zwecke" ist nicht die glücklichste Wortwahl.
In der Selbstauskunft steht nichts davon das der Vermieter Auskunft von meinem bisherigen Vermieter bzw. Arbeitgeber einholen darf
Warum auch? Dazu braucht er deine Zustimmung nicht - entweder er bekommt die Auskünfte oder wendet sich anderen Interessenten zu.
Hallo,
erstmal danke. Jo, Frage war von mir etwas falsch ausgedrückt.
In der Selbstauskunft steht nichts davon das der Vermieter Auskunft von meinem bisherigen Vermieter bzw. Arbeitgeber einholen darf, sind diese Punkte evtl. unter "eigenen Zwecken" zu verstehen?
Gruß