Mieterselbstauskunft - Verwendung der angegebenen Daten für eigene Zwecke des Vermieters

6 Antworten

ja, fast alles ist zulässig, du musst es ja nicht ausfüllen

der vermieter muss die daten ja für seine zwecke nutzen können

seine zwecke sind vermietung an "vernünftige" mieter

Das wäre mir auch zu schwammig. Der eigene Zweck kann ja sein, dass er die Daten seinem Bruder zwecks Versicherungsverkauf gibt.

bwhoch2  12.03.2014, 00:20

Das ist dann schon kein eigener Zweck mehr. Aber es wäre eigener Zweck, wenn er die Daten verwenden würde, um selbst eine Versicherung oder mehrere den Lebensumständen des Mieters entsprechende Policen anzubieten. Das hätte dann nichts mehr mit der Vermietung zu tun, aber ein eigener Zweck.

Selbstverständlich ist das zulässig. Du musst es nicht ankreuzen. Ich würde es aber ankreuzen und den Begriff "eigene Zwecke" durchstreichen und ersetzen mit "Zwecke des Mietvertrags".

Ob der Vermieter Zielgruppe des BDSG ist oder nicht, spielt keine Rolle. Der Vermieter will damit ausdrücken, dass er die Vorschriften des Datenschutzgesetzes auch bei der Verwendung Deiner Daten beachten will, obwohl diese eigentlich nicht dafür gedacht sind. Das ist doch positiv.

Wieso will man etwas ankreuzen, was man nicht versteht?

Wie verhindert man wohl missbräuchliche Verwendung, egal, was man ankreuzt?

Ein gewisses Vetrauen ist Grundvoraussetzung, wenn man sich um einen Wohnung bewirbt - auch Gesprächsinhalte oder Vertrgsbestandteile könnten ebensogut aufgezeichnet und weitergegeben werden :-)

G imager761

IlDuderino 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 09:20

Ich will diesen Punkt eigentlich nicht ankreuzen, da ich zum einen nicht die genaue Bedeutung kenne und zum anderen zum aktuellen Zeitpunkt auch nicht weiß wer sich hinter dem Begriff "Vermieter" verbirgt. Außerdem habe ich keinerlei Vertrauen in sog. "Vermieter", da es in meinem aktuellen Wohnort absolut üblich ist das Vermieter noch vor Besichtigungstermin einen ganzen Fragenkatalog beantwortet haben wollen und dann darauf nicht mal eine Rückmeldung (positiv oder negativ ist dabei egal) kommt. Da hört man irgendwann auf solchen "Vermietern" überhaupt zu schreiben bzw. eben auch in der Selbstauskunft alles mit "Ja und Amen" abzusegnen.

Abgesehen davon Daumen hoch, konsequent keine der gestellten Fragen beantwortet...

Ist es überhaupt zulässig diese Frage in der Mieterselbstauskunft zu haben?
  1. ist das keine Frage und 2. zwingt Dich keiner das anzukreuzen.

Gemeint ist das der VM die Daten im Zusammenhang der Vermietung an dich verwenden darf.

Zugegeben "eigene Zwecke" ist nicht die glücklichste Wortwahl.

IlDuderino 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 09:03

Hallo,

erstmal danke. Jo, Frage war von mir etwas falsch ausgedrückt.

In der Selbstauskunft steht nichts davon das der Vermieter Auskunft von meinem bisherigen Vermieter bzw. Arbeitgeber einholen darf, sind diese Punkte evtl. unter "eigenen Zwecken" zu verstehen?

Gruß

imager761  10.03.2014, 09:06
@IlDuderino

In der Selbstauskunft steht nichts davon das der Vermieter Auskunft von meinem bisherigen Vermieter bzw. Arbeitgeber einholen darf

Warum auch? Dazu braucht er deine Zustimmung nicht - entweder er bekommt die Auskünfte oder wendet sich anderen Interessenten zu.