Besuch der Freundin in der WG

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Problem hatte ich auch mal. Hatte aber eine Warmiete (also alles inkl. auch wasser und strom) und meine Vermietering (so eine böse wars, auch rentnerin) hatte es verboten, jemand übers wochenende da zu lassen... Ich hab mich mit ihr angelegt und zwar dicke Luft bis zum Ende gehabt, dafür habe ich aber aber jedes 2. Wochenende Besuch bekommen.

ich würde das eher mit deinen Mitbwohnern absprechen. (da dein anteil für wasser/strom dann wohl mehr sein müsste als von den anderen)

rechtlich haben sie kein Recht es zu verbieten (ist ja im Endeffekt Besuch und sie ist ja mehr bei sich daheim als bei dir in der WG und man kann ihr ja kein wohnen unterstellen). Das steht so im Gesetz, aber finde gerade die passende Quelle nicht mehr.

Wenn es wegen Wasser, Strom ist kann man ja versuchen finanziell zu klären.

wenn es nur ist weil es dann "zu viel" los ist, dann musst du eben auf die hinterbeine stellen.

Ich hätte sie an deiner Stelle auch gar nicht zurückgefahren und deswegen dann einen fehltag kassiert...

Du bezahlst Miete und es ist dein gutes Recht Besuch zu haben (auch wenn dieser über Nacht bleibt). Dieses Rentnerpärchen hat wohl einfach zu viel Freizeit und mischt sich in Dinge ein, die nicht in ihrem Handlungsraum sind.

Wenn es um den finaziellen Aspekt geht, hilft ein Gespräch.

wenn es kein finanzieller Grund ist, musst du da durch. Entweder gefallen lassen, oder versuchen diplomatisch zu sein oder Ohren auf Durchzug stellen.

Wenn ihre beide noch minderjährig seid bzw. n och nicht so viel Erfahrung damit habt, redet mit euren Eltern. Die haben mehr Erfahrung und vllt können Eltern das noch besser regeln und denen hört man vllt eher zu, als einem minderjährigem Pärchen.

--> nicht böse gemeint, aber dann würde so ein klärendes Gespräch auf Augenhöhe stattfinden...

Ocean93 
Beitragsersteller
 28.09.2011, 00:35

Zumindest ich bin nicht minderjährig und der Vertrag läuft auch über meinen namen.

Das ich mit dem Heimfahren eingeknickt bin war halt, das ich das erste mal damit konfrontiert wurde (Daddy hat damals gemeint, es gehört zum Erwachsen werden ;) )

comedyla  28.09.2011, 00:45
@Ocean93

Na okay, klar gehört das dazu. aber ich kenn auch Leute die sind erwachsen geworden ohne sich mit Vermietern rumschlagen zu müssen. Manche sind auch einfach nicht geboren für solche Angelegenheiten...

Man muss eben erstmal wissen was die rechte sind und dann kann man auch ohne eltern schon ganz anders auftreten. Ist auch klar... wenn du gar nicht weißt ob sie das dürfen, dann knickt man ein und will keinen streit. aber nicht du suchst dann den Streit, sondern sie. Musst du dir immer vor Augen halten...

versuch es diplomatisch, aber teile ihnen selbstbewusst mit, dass du das recht dazu hast. Entweder sie werden es akzeptieren oder nicht.

Viel Glück!!

shakur0605  27.09.2011, 23:26

Ja Jugendliche werden nicht wirklich war genommen so war es als ich noch jünger warg auch so.

comedyla  27.09.2011, 23:31
@shakur0605

ja bzw es wird einfach öfter versucht sie über den Tisch zu ziehen. Ich denke wenn das Vermieterpaar mit dem Vater von jemandem reden würden, würden sie das nicht so sagen, weil sie wissen dass der erwachsene Vater seine Rechte kennt.

Jugendliche die ihre erste eigenen Wohnerfahrungen machen, schätzt man gutgläugiber ein und nicht so standfest und selbstbewusst für die eigenen Rechte einzustehen...

Selbstbewusstsein ausstrahlen und die Rechte wissen ist schon halb gewonnen... :-)

sie kommt zu besuch. deine Vermieter müssen dir weder erlauben noch können sie dir verbieten Besucher zu empfangen.

Bezüglich der Mehrkosten für Wasser und Strom würde ich mal anraten eine höhere Kostenbeteiligung anzubieten.

Ansonsten gilt:

Besuch darf vom Vermieter nicht verboten werden!

Besuch ist bis zu 6 Wochen am Stück erlaubt und das sogar mehrmals im Jahr.

Solange also keine Gebrauchsüberlassung gemacht wird,hat der Vermieter keine rechtliche Handhabe!

Generell gilt: In der Mietwohnung bestimmt allein der Mieter, hielt das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil (BVerfG, 1 BvR 2285/03, 16.1.2004) vor zwei Jahren fest. Zum "Hausrecht" des Mieters gehören dabei auch die Zugänge zur Wohnung. Mieter dürfen in ihrer Wohnung also grundsätzlich so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Herren- oder Damenbesuch handelt, wie lange der Besuch bleibt, ob er regelmäßig oder unregelmäßig kommt, bestätigt der Deutsche Mieterbund.


Mieter haben das Recht, in ihrer Wohnung so oft und so viel Besuch zu empfangen, wie sie möchten. Denn in der Mietwohnung bestimmt der Mieter allein – so urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 2285/03) und macht damit deutlich, dass Vermieter nur in Ausnahmefällen einschreiten dürfen. „Besucher machen immer Freude – wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen“ so lautet ein spanisches Sprichwort. Die meisten Menschen bekommen gern und regelmäßig Besuch und nicht selten bleibt dieser länger als ein paar Stunden oder auch ein paar Tage. Wie lange die Stippvisite dauert, geht nur den Mieter, nicht den Vermieter etwas an. „Es spielt keine Rolle, ob es sich hier um Herren- oder Damenbesuch handelt, wie lange er bleibt und wie oft er kommt“ erklärt Claus O. Deese vom Mieterschutzbund e.V. „Klauseln im Mietvertrag, die ein Besuchsverbot aussprechen oder Einschränkungen dieses Besuchsrechts vornehmen, sind in aller Regel unwirksam“. Das gilt auch für Besuch in untervermieteten Räumen.

Hausrecht nur bedingt wirksam

Auch das vermeintliche Hausrecht eines Vermieters befugt ihn nicht dazu, unliebsamen Gästen das Betreten der Wohnung zu verweigern. Dieses Recht bezieht sich nämlich nur auf die Zuwege und das Treppenhaus, nicht auf die Wohnung selbst. „Ein Hausverbot darf nur aus triftigen Gründen ausgesprochen werden“ so Claus O. Deese weiter, „zum Beispiel wenn der Besucher regelmäßig randaliert oder in der Wohnung des Mieters kriminelle Zusammenkünfte stattfinden. In diesem Fall liegt bei Missachtung des Hausverbotes Hausfriedensbruch vor.“

Auch Hunde sind als Besucher erlaubt: Egal ob im Mietshaus ein Hundehaltungsverbot besteht oder nicht, der Mieter darf Gäste empfangen, die einen Hund mitbringen.

Sofortige Kündigung nicht rechtens

Besucher dürfen natürlich auch in der Mieterwohnung übernachten und über längere Zeit hinweg dort bleiben. „Für Schäden, die der Besuch während des Aufenthalts verursacht, muss der Mieter einstehen“ erklärt Experte Claus O. Deese. „Diese rechtfertigen jedoch keine Kündigung. Eine Abmahnung hingegen ist zulässig, sofern eine gewisse Schwere der Beeinträchtigungen und Belästigungen gegeben ist. Wird die Beeinträchtigung danach nicht abgestellt, kann auch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.“

Bis zu sechs Wochen ist der Besuch noch Besuch

Ebenfalls ist es dem Mieter gestattet, dem Besucher den Haustürschlüssel zu überlassen. Auch darf er sich bei Abwesenheit des Mieters in der Mietwohnung aufhalten. Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter das Recht nachzufragen, ob der Besucher nicht vielleicht schon ein Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden.

Quelle: Mieterschutzbund e.V.

Wenn ich die Sache richtig verstehe, ist das eine WG, in der einer der Mitbewohner der Mieter der Wohnung ist und an Dich untervermietet hat? Nun, er kann Dir keine Rechte abstreiten, die er für sich selbst in Anspruch nimmt. Dazu zählt auch ein Besuch von Freunden über mehrere Tage. Sollte es eine Vereinbarung zwischen allen Bewohnern der WG geben, so sollte sie natürlich eingehalten werden. Ansonsten hast Du ein Grundrecht, in "Deiner" Wohnung auch Deinen privaten Dingen nachgehen zu dürfen, wie jeder andere Mieter einer Wohnung auch. Dazu zählt auch der Besuch Deiner Freundin.

CaptainSpoke  27.09.2011, 23:33

Ah, muss mich korrigieren, die alten Besen wohnen über Dir! Also, die haben nix zu sagen was Besuch angeht. Ihr wohnt da nicht im Zoo! Aus Deinen privaten Dingen dürfen Sie ihre Nase raushalten. Die Privatsphäre beginnt mit der Wohnungstür. Ausserdem ist das Belästigung Deiner Freundin, wenn die ihr verbieten wollen, bei Dir zu übernachten. Aus welcher dunklen Epoche Deutschlands sind die denn übrig geblieben?

comedyla  27.09.2011, 23:37
@CaptainSpoke

ist echt übel mit was man sich da rumschlagen muss...

meine frühere Vermieterin hat auch obendrüber gewohnt und hang am Fenster wenn ich abends heimkam und genau zu sehen mit wem ich wann wie wo rede. die ist sogar in die wohnung gekommen und hat schränke umgestellt (Zitat: Das ist meine wohnung, ich darf das).

es gibt genug Vermieterin die nicht ganz verstehen dass sie ihre wohnung VERMIETEN und nicht aus Nächstenliebe an andere geben...

deswegen war für mich nach meinem deaster klar: nie wieder in eine wohnung, die von älteren Leuten vermietet wird bzw. die im gleichen Haus wohnen..

Sachen gibts... die will man gar nicht glauben...

also ich denke nicht das die das verbieten können, ist ja im endeffekt dein besuch und sie zieht ja nicht mit ein ;)