Darf der Vermieter ohne Vorankündigung den Strom zwecks Elektroarbeiten abstellen?
Kurz zur Situation: eben klopft es an der Tür und der Sohn (!) unseres Vermieters teilt mir mit, dass der Strom jetzt weg sei - ein Elektriker sei da. Zu diesem Zeitpunkt war der Strom bereits abgeschaltet. Ist es rechtlich in Ordnung, dass er ohne Vorwarnung den Strom abschaltet oder muss er uns eine bestimmte Zeit vorher Bescheid geben?
Ich bin aufgrund meines Studium auf den PC angewiesen und ein plötzliches Abstellen des Stroms kann bei mir teilweise zu massivem Datenverlust führen.
Danke!
9 Antworten
das ist ein rechtlich äußerst schlüpfiriges gebiet. in der regel sollte schon rechtzeitig vorher bescheid gegeben werden. stellt sich aber erst während der handwerkker da ist heraus, dass doch was abgeschaltet werden muss, was andere mieter betrifft, was vorher nicht abzusehen war, dann reicht auch die kurzfristige benachrichtigung...
schaltet der handwerker z.B. die falsche sicherung ab, gilt das als höhere gewalt, sofern nicht zu beweisen ist, dass es absicht war... also alles äuérst schwierig.
da vertrag von vertragen kommt, und wenn sonst nichts grobes vorliegt, würde ich empfehlen, dem vermieter noch mal eindeutig klar zu machen, dass du demnächst VOR dem abstellen des stromes informiert werden möchtest.
wir stehen oft auch vor dem Problem, dass wir in ein haus kommen, wo wir nicht umhinkommen kurzfrstiig zu entscheiden, das komplette netz abzuschalten wenn reperaturarbeiten etc. anstehen.
da kanns schon manchmal echt kniest geben. das beste war mal ein rentnerehhepaar, die der meinung waren, weil wir mal 2 stunden den Strom abgestellt hatten, ihre tiefkühlware in sicherheit bringen zu müssen... auf dem transport im heißen auto über 40 km hat das zeug dann etwas gelitten. die wollten doch glatt von uns ersatz *giggle*
lg, Anna
Wenn es sich um terminierte Arbeiten handelt, muss vorher Bescheid gesagt werden.
Handelt es sich um eine akut aufgetretene Reparatur, kann ja niemand vorher Bescheid geben. Also wenn der Elektriker akut etwas heilemachen muss, darf natürlich der Strom auch ohne Vorwarnung abgestellt werden.
Solche Leute mag es geben. Es gibt aber leider nicht nur unter Mietern, sondern auch unter Vermietern Idioten ;) bei unseren kommt man leider nur so weiter.
Gibt es bestimmt.
Wir sind selbst Vermieter. Weißt Du, was ich ganz fürchterlich finde? Mieter, die mir bei jedem Pups mit Gesetzestexten winken....
....und nicht einsehen, dass auch mal was kaputt gehen kann und repariert werden muss. Aber wehe, sie sind selbst betroffen und man repariert es nicht zeitnah......
Gibt es da eine Frist, wie lange vorher er das ankündigen muss?
Wenn man den Termin vom Elektriker bekommt, sagt man kurz den Mietern Bescheid. Zwei Tage, drei Tage vorher dürfte ausreichen.
Bezüglich Handwerkerarbeiten in Mietobjekten
Erstmal vorweg:
Wenn der Strom in einem Mietobjekt komplett abgestellt werden muss, so handelt es sich sehr oft um arbeiten an der Einspeisung/Zähleranlage. Da sich die Anlage in den meisten Objekten nich grossartig ändern, (Neue Wohnungen angebaut) sind die Arbeiten hier eher selten.
So nun zum eigendlichen Thema:
Lanfristig geplante arbeiten sind vom Vermieter anzukündigen. Dies passiert, je nach Umfang und Beeinträchtigung der Mietparteien, Tage, bzw. Wochen im vorraus. Bei Kleinigkeiten/Notdienste sagt der entsprechende Techniker kurzfristig bescheid.
Ich schrieb anfangs Vermieter. Ja der Vermieter muss seinen Mietern bescheid geben, wenn es durch Bauarbeiten im Mietobjekt zu Beeinträchtigungen kommen kann. (Strom- / Wasserausfall, Staub, Lärm, etc.)
Es ist nicht die Aufgabe der bestellten Firmen, sowas durch Anschläge oder ähnlichem kund zu tun (es sei den, es wurde vom Vermieter mit beauftragt). Der Auftraggeber ist ja in diesem Fall der Vermieter und dieser weiss bescheid.
Nun zum eigendlichen Thema:
Wenn ich (Elektriker) in ein Mietobjekt muss um dort was zu reparieren, sage ich den Mietparteien bescheid. Allerdings warte ich nicht 3 Stunden bis sich alle Parteien zurück gemeldet haben. Vorallem wenn die Abschaltung nur 45 min. dauert. Es ist ja nur ne kleine Unannehmlichkeit.
Zur Haftung:
Stromausfälle passieren auch in Deutschland zu hauf. Meistens sind es Kurzzeitausfälle. Niemand garantiert eine 100% Versorgung mit Energie!
"kommt drauf an".
Müssen dringende und unvorhergesehene Arbeiten verrichtet werden, kann das durchaus zulässig sein.
Aber zumindest sollte der Vermieter bzw. Handwerker kurz Bescheid geben, bevor er den Strom abstellt.
Was in einem Haus mit sehr vielen Mietwohnungen aber kaum möglich ist.
Wenns wegen einem Sicherheitsmangel oder kurzfristig aufgetrenenem Defakt an der elektrischen Anlage geschieht ist das natürlich rechtens.
Das ist natürlich einleuchtend. Sollte das jedoch nicht der Fall sein (was ich stark annehme, da unsere Vermieter uns eh gerne schikanieren), wie sieht es da aus?
Immer diese bösen, bösen Vermieter....... (Ironie aus)
Ich kann manchmal nicht sorecht nachvollziehen warum die Welt so kompliziert sein muss... Ich bin selber Vermieter. Wenn meine Mieter kalt haben kommen sie fragen ob ich die Heizung anmache, das mach ich sofort. Und wenn ich den Strom abstellen muss frag ich eben kurz an damit sie alles ausschalten und herunterfahren können. Aber wenn halt mal die Sicherung fliegt, passiert
Aber warum einfach, wenns auch kompliziert geht? :-)
Es gibt sicher böse Vermieter, aber genauso viele böse Mieter. Also was solls..Solange Menschen meinen, über andere stehen zu müssen, wird sich nicht ändern. lg
Gibt's da vielleicht nen Link, in dem das mietrechtlich irgendwie aufgeführt ist? Das würde mir sehr helfen!