Kann ich meinen Vermieter dazu bringen neue Deckenleuchten anzuschaffen?

12 Antworten

Der Vermieter hat damit nichts zu tun, außer sie gehören ihm und sind lt. Vertrag Teil der Mietsache.

IbimsLarry 
Beitragsersteller
 05.03.2018, 16:48

angenommen sie sind Teil der Mietsache?

mondfaenger  05.03.2018, 16:50
@IbimsLarry

Dann muß der Vermieter die Lampen tauschen, wenn sie defekt sind! Das sind sie aber nicht!

Die Beleuchtung ist normalerweise Sache des Mieters.

Ich habe noch nie eine Wohnung gemietet, in der der Vermieter mir die Lampen vorschreibt.

Der Vermieter ist nur dafür zuständig dass die Kabel, die verlegt sind, funktionieren.

Nein, selbst wenn die Lampen explizit Bestandteil des Mietvertrages sind, der Zustand bestand garantiert schon bei der Besichtigung. Den Zustand hast du mit Unterschrift unter den Mietvertrag akzeptiert. Erst wenn sie dann tatsächlich kaputt sind, müsste der Vermieter tätig werden. Nicht aber bei dem jetzigen Zustand, der dir nicht gefällt. Aber wenn sie schlecht verschraubt sind und nur notdürftig Licht spenden, dann sind sie garantiert nicht dazu gedacht, während der ganzen Mietzeit hängen zu bleiben. Vielmehr geht man als Vermieter davon aus, dass ein Mieter seine eigenen Beleuchtungsobjekte montiert. Die bisherige Beleuchtung dürfte wirklich nur dazu gedient haben, Besichtigungen auch bei Dunkelheit oder Dämmerung zu ermöglichen. Wenn mein Mieter unter diesen Umständen zu mir käme und von mir neue Deckenbeleuchtung haben möchte, dann würde ich auch ziemlich sparsam gucken. Kauf dir Beleuchtung nach deinem Geschmack und montier die des Vermieters bei Auszug wieder an. Der Vermieter hat damit jedenfalls nix am Hut.

Nun wollte ich erst auf eigene Faust neue kaufen, hab mich aber dann gefragt ob das nicht Aufgabe meines Vermieters ist.

Klare Antwort auf diese Dir selbst gestellte Frage: Nein, das ist nicht Aufgabe des Vermieters. Er hat lediglich für eine provisorisch installierte Notbeleuchtung gesorgt. Leuchten sind Einrichtungsgegenstände, die jeder Bewohner einer Wohnung selbst nach seinem Geschmack auswählt.

Manchmal findet man in Wohnungen akzeptable Flurbeleuchtungen und auch Kellerabteile sind oftmals mit den dafür vorgesehenen, evtl. besonders geschützten Leuchten ausgestattet. Da wird man als Bewohner gerne die Finger davon lassen.

Jedoch in allen Wohn- und Schlafräumen, meistens auch in Bäder, WC und Küchen wird jeder Bewohner sehr darauf schauen, dass das richtige Licht (Helligkeit, Lichtfarbe) mit einer zur sonstigen Ausstattung passenden Leuchte montiert wird. Beim Auszug nimmt man die guten Stücke selbstverständlich wieder mit.

kommt drauf an. Wenn die Lampen Bestandteil des Mietvertrages sind, dann muss der Vermieter *diese* so bereitstellen, daß sie ordnungsgemäß funktionieren (und auch z.B. richtig angebracht sind).

Habe ich so aber noch nie gesehen. Üblicherweise kauft man als Mieter selbst die Lampen - ist ja auch Geschmackssache.