Selbstauskunft vom Mieter zwecks Zwangsvollstreckung?
Hallo,
habe eine kleine Wohnung geerbt und möchte diese nun vermieten.
Aktuell habe ich 2 Paare in der näheren Auswahl.
Bei der Selbstauskunft wurde jeweils angegeben das in den letzten 5 Jahren keine Zwangsvollstreckung / Räumung stattgefunden hat.
Eine der beiden Damen hatte sich dann "verredet" und erwähnt das Sie und Ihr Mann wegen Ihrer Haustiere "raus mussten" und froh sind jetzt was gefunden zu haben (Haustiere wurden angegeben und sind bei mir erwünscht).
Sie hat eine Zwangsräumung auf Nachfrage danach allerdings sehr seltsam verneint. Ich möchte eigentlich an dieses Paar vermieten, da ich selbst weiß wie schwer es mit Haustieren sein kann.
Kann ich nun irgendwo überprüfen das Paar Schulden hat oder eine Zwangsräumung stattgefunden hat?
Lieben Dank
Grüße
4 Antworten
Hallo Lereo,
ich verstehe die Aussage von deinem Interessenten so, dass er aussehen sollte - nicht dass eine Zwangsräumung stattgefunden hat.
Es gibt oft Probleme mit Haustieren. Leute ziehen "ohne" Haustiere ein und dann ist da plötzlich doch ein Tier da und es kann Ärger ohne Ende geben.
Wegen eines Haustiers kann niemand geräumt werden, aber ein findiger Vermieter kann schon sehr unbequem werden, wenn er sich durch die plötzlich auftauchenden Haustiere verarscht vorkommt.
Du kannst dir von den Interessenten eine Schufaselbstauskunft vorlegen lassen. Da siehst du, ob Schulden vorhanden sind. Zwangsräumungen werden da nicht aufgeführt Aber ich kenne niemanden der zwangsgeräumt wurde und keine Schulden (erhebliche) hatte.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Die Schufa ist bei beiden Pärchen einwandfrei, liegen mir vor. Wenn da generell Schulden schnell eingetragen werden reicht mir das aus. Das wäre wohl traurigerweise bei vielen Vermietern denkbar dass die Haustiere ein Problem waren aber nicht bei mir :) Danke!
Sofern in der Selbstauskunft falsche Angben gemacht wurden und eine davon sich später herausstellt, kann das Mitverhältnis jederzeit fristlos gekündigt werden.
Keine Haustiere sind einfacher!
Naja das man bei Falschangaben fristlos kündigen kann schön und gut war dennoch nicht die Frage. Die Frage lautet wie überprüft man das?....;)
Stellt sich eine Angabe aufgrund der einzureichenden Schufa-Auskunft oder im Laufe der Mietzeit bei auftretenden Zahlungsschwierigkeiten als falsch heraus können Sie kündigen; eine Prüfungsmöglichkeit außer über die einzureichende Schufa hinaus haben Sie einstweilen nicht.
"Keine Haustiere sind einfacher!" Genau wegen dieser Denkweise von vielen Vermietern werde ich bevorzugt an Leute mit Haustieren vermieten! ;-) Meine Frage bezog sich darauf ob bei den Punkt zu Schulden / stattgefundenen Räumungen gelogen wurde.
Wenn sie falsche Angaben in der Selbstauskunft machen wäre das ein Kündigungsgrund. Bei den Haustieren kann sie vielleicht gelogen haben. Im Zweifelsfall falls du keine Haustiere, (könnten ja auch Schlangen sein) dulden willst , jemand anderes suchen.
Haustiere wurden mit angegeben und dadurch die 2 Pärchen bevorzugt. Meine Frage bezog sich darauf ob bei den Punkt zu Schulden / stattgefundenen Räumungen gelogen wurde und wie man das überprüfen kann. Danke dennoch ;)
Das Pärchen soll Dir bitte vom vorherigen Vermieter eine Bescheinigung beibringen, dass keinerlei Mietschulden bestehen/bestanden.
Ok danke, das wäre eine gute Möglichkeit. Da ich erst "frisch" als Vermieter unterwegs bin dachte ich das es evt. eine Behörde gibt wo ich das selbst kurz nachprüfen kann (Schulden/Zwangsvollstreckungen).
Wurde Ihnen doch sehr deutlich erläutert:
Dass Sie ein Tierfreund sind, bleibt davon unberührt!