Mieterhöhung umgehen (Wohnungstausch)
Hallo, ich bin durch einen Wohnungstausch auf meine Traumwohnung gestossen. Wem der Begriff "Wohnungstausch" nichts sagt, hier eine kurze Erklärung: Da es in Großstädten sehr schwer ist eine Wohnung zu finden, gibt es nun die Möglichkeit, seine Wohnung gegen eine andere zu tauschen. Also ich zB tausche meine kleine 2-Zimmer Wohung gegen eine größere. Die Mieter der großen Wohnung ziehen in meine günstigere.
Jetzt zum eigentlichen Problem: Die Miete der zukünftigen großen Wohnung würde sich bei einem Mieterwechsel erhöhen. Leider um soviel, dass ich nicht mehr in der Lage wäre, sie zu bezahlen.
Meine Frage: Gibt es eine Lösung diese Mieterhöhung zu umgehen, da wir die Wohungen ja tauschen? Also zum Beispiel so etwas wie einen Untermietervertrag? Oder dass ich in meinem Vertrag und die anderen Mieter in ihrem stehen bleiben, was natürlich ein Risiko birgt und bestimmt auch nicht legal ist.
Ich kenn mich damit leider nicht aus. Hoffe jemand hat eine Idee
Danke schonmal :)
6 Antworten
Für den Vermieter handelt es sich um eine Neuvermietung und er kann die Miete neu kalkulieren. Einer Untervermietung (um dieser Erhöhung zu entgehen), müsste der Vermieter ja auch zustimmen. Das wird er in diesem Fall natürlich nicht tun.
Meine Frage: Gibt es eine Lösung diese Mieterhöhung zu umgehen, da wir die Wohungen ja tauschen? Also zum Beispiel so etwas wie einen Untermietervertrag? Oder dass ich in meinem Vertrag und die anderen Mieter in ihrem stehen bleiben, was natürlich ein Risiko birgt und bestimmt auch nicht legal ist.
Richtig, es ist nicht legal und zudem ein sehr hohes Risiko.
Das Einverständnis der Vermieter sollte vorliegen und wenn ein Aufhebungsvertrag gemacht wird, hindert es den Vermieter nicht, das er die Miete erhöht.
Hoffe jemand hat eine Idee
Nimm Abstand von dieser absurden Idee.
MfG
Johnny
Bei so einem Wohnungstausch muss ja der Vermieter mitspielen. Ich denke, dass das hier der Fall ist, insofern muss der Vermieter mit dir einen neuen Mietvertrag schließen. Die Vormieter werden niemals das Spielchen mitmachen und als Hauptmieter im Vertrag bleiben und dann an dich untervermieten, egal ob sich die Miete erhöht oder nicht. Denn als Hauptmieter sind sie voll verantwortlich und sobald du die Miete nicht zahlen kannst, wird der VM sich an die Hauptmieter wenden, weil sie voll haftbar sind. Sämtliche möglicherweise von dir verursachten Schäden wird der VM auf die Hauptmieter abwälzen. Ich bezweifle, dass du das Risiko selbst eingehen würdest...... Abgesehen davon müsste auch hier der Vermieter zustimmen und das wird er garantiert nicht!
Sehr leichtsinnig.....denn vielleicht hast ausgerechnet du das Pech, dass der Mieter deiner Wohnung die Miete nicht zahlt und dann stehst du da.........mit der Miete für deine derzeitige Wohnung und der Mietrückstände der alten Wohnung! Und kein VM würde das Spielchen mitmachen. Es gibt leider keine Möglichkeit der Mieterhöhung zu entgehen, es sei denn der Vermieter hat nach einem Gespräch ein Einsehen und erhöht nicht. Das ist zwar unwahrscheinlich, aber auch nicht unmöglich.
Das geht mMn nur wenn der Vermieter einverstanden ist.
Dieser kann auch verlangen, daß beide Wohnungen gekündigt werden und dann neue Mietverträge abgeschlossen werden.
Gibt es eine Lösung diese Mieterhöhung zu umgehen, da wir die Wohungen ja tauschen?
dann müßte jeder Mieter in den bestehenden Vertrag des anderen Mieters eintreten und ihn dann übernehmen, was aber ohne Zustimmung den Vermieter nicht möglich sein wird.
Also zum Beispiel so etwas wie einen Untermietervertrag?
Für eine Untervermietung benötigst Du die Erlaubnis des Vermieters. Eine unerlaubte Untervermietung wäre eine unberechtigte Gebrauchsüberlassung an Dritte, und kann als Konsequenz eine Abmahnung und dann die fristlose Kündigung des Vermieter nachziehen.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/untermiete-1.html
Oder dass ich in meinem Vertrag und die anderen Mieter in ihrem stehen bleiben, was natürlich ein Risiko birgt und bestimmt auch nicht legal ist.
Du kannst ohne Erlaubnis des Vermieters keine Wohnung tauschen. Aber selbst wenn es möglich sein sollte, willst Du für den Schaden den ein anderer in Deiner gemieteten Wohnung anstellen kann haftbar sein, von Mietschulden, usw. ganz zu schweigen?
Der Vermeiter muss mit dem Wohnungstausch einverstanden sein ....
Untermeite geht nur, wenn sie zulässig ist (Mietvertrag) .. wohnungsüberlassugn an Dritte (die der Vermeiter nicht will) ist aber nicht zulässig ...
mit dem Sparmodell wird es so wohl nichts ....
Ja das stimmt natürlich. Die Miete würde sich allerdings auch für die neuen Mieter meiner alten Wohnung erhöhen und so könnten beide Parteien dem entgehen.
Aber du hast auf jeden Fall Recht. Es wäre sehr leichtsinnig.
Deswegen hatte ich auf andere Einfälle gehofft....