Kann mein Freund mich einfach so rauswerfen?
Mein Freund und ich wohnen seit ein paar Monaten zusammen. Gestern hatten wir einen heftigen Streit und nun möchte er, dass ich morgen aus der Wohnung ausziehe.
Er steht alleine im Mietvertrag und einen Untermietervertrag haben wir nicht. Ich bin in der Wohnung gemeldet und zahle Miete. Allerdings nur 1/5 von der gesamten Miete, da er sehr viel mehr Geld verdient als ich und ich allgemein nicht sehr viel verdiene. Das war bevor wir zusammengezogen sind abgemacht und so in Ordnung für ihn.
Ich habe keinen Kontakt zu meinen Eltern, bei Freunden könnte ich auch nur ein paar Nächte bleiben. Wenn er mich rauswirft sitze ich auf der Straße. Ich bin total verzweifelt weil meine Beziehung in die Brüche geht und ich Angst habe obdachlos zu werden. Eine Wohnung alleine kann ich mir nicht leisten... selbst ein WG-Zimmer wäre schon zu viel. Kann er mich denn einfach so rauswerfen?
8 Antworten
Faktisch ist es seine Wohnung und natürlich kann er dich dann auch rauswerfen - niemand ist verpflichtet für jemand anderen einfach so aufzukommen, es sei denn man befindet sich in einer Ehegemeinschaft.
Wenn er alleine im Mietvertrag steht, dann ist es seine Wohnung und dann kann er das machen, auch wenn du ihm etwas zur Miete dazu gibst.
Versuche den Streit zu schlichten, damit er dir Zeit lässt, dass du was anderes finden kannst. Das sollte doch möglich sein, damit du nicht auf der Straße sitzt.
Nein, kann er nicht. Es gibt auch mündliche (Unter-)Mietverträge. Er hat sich dann als Hauptmieter an seinen Untermieter ebenso an ganz normale gesetzliche Kündigungsfristen zu halten.
Ob dir das hilft, wohl weniger. Schau dass du schnell weg kommst. Wenn jemand so etwas vor hat, mit seiner eben noch gewesenen Partnerin, hat er nicht alle Tassen im Schrank.
Gerade noch gefunden, ähnlicher Fall bzw. kann man so übertragen und die Antwort ist von einem Juristen, nicht von nichtmal Laien wie hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/muendlicher-Untermietvertrag,-fristloser-Auszug--f170706.html
ja kann er da er der alleinige mieter ist.
geh zum amt das du unterkunft brauchst, beantrage hilfe solange du keinen job hast mit dem du alles selber finanzieren kannst. am besten gleich morgen.
Wenn du nachweislich Miete gezahlt hast, hast du auf jeden Fall einen Untermietverztag. Der muss nicht schriftlich sein.
Er kann dich also nicht einfach auf die Straße setzen. Tut er das doch kannst du Schadensersatz fordern. (z.B. Hotelkosten) für die Kündigungsfrist.