Mieterhöhung nach Modernisierung der Wohnung/Badezimmer
Hallo zusammen,
ich bin vor 3 Jahren in eine frisch renovierte Wohnung eingezogen und habe derzeit eine Kaltmiete von 258,00 Euro/monatl.
Das Badezimmer (4m² groß), welches noch aus Bauzeiten des Hauses (1957) besteht wurde nicht modernisiert, da dafür angeblich kein Geld da war.
Jetzt habe ich endlich meinen Vermieter dazu überreden können, dieses Bad zu renovieren bzw. modernisieren, was einen neuen Fliesenspiegel und Bodenfliesen beeinhaltet, wie auch anstelle einer Badewanne eine Duschkabine.
Natürlich möchte dieser nun meine Kaltmiete von 258,00 Euro auf 308,00 Euro pro Monat anheben. Dies wäre eine Erhöhung von 20%.
Der durchschnittliche m²-Preis beträgt in meinem Ort 5,44 Euro. Nach der Erhöhung würde ich mit 5,05 Euro noch unter dem Durchschnitt liegen.
Meine Frage bezieht sich darauf, ob ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete um 20% erhöhen darf. Dies kommt mir persönl. etwas viel vor. auch wenn ich vergleichbar immer noch eine günstige Wohnung hätte.
Sollte ich eine wichtige Info für Euch vergessen haben, dann sagt schnell bescheid, für jede Hilfe bin ich sehr dankbar.
LG dj_d0ni
7 Antworten
ja darf er
20% in 3 jahren, ist hier so
in 3 jahren kann er nochmal so 10% mehr nehmen, dann ist er auf dem mietspiegel
er hätte dafür nichtmal renovieren müssen btw, wenn es der mietspiegel auch so hergibt
darf er, aber die renovierung als begründung scheidet aus. 20 % erhöhung innerhalb von 3 Jahren sind duchaus gerechtferigt. auch ohne jede begründung... sei froh, dass der vermieter nicht seine vollen 20 % geltend macht und die miete auf 309,60 € anhebt...
lg, anna
Ja die 1,60€ würden es dann auch nicht mehr machen ;-)
Es kommt einfach drauf an, womit der Vermieter die Mieterhöhung begründet. Sind es die Modernisierungsmaßnahmen, darf er 11% der Kosten (abzüglich anstehende Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungskosten) jährlich auf die Nettomiete aufschlagen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein Teil der Kosten dementsprechend nicht anzurechnen ist. Der Vermieter müsste seine Mod.-Erhöhung rechnerisch und faktisch darstellen.
Die andere Variante wäre die Mieterhöhung nach Vergleichsmiete. Da dürften binnen drei Jahren max. 20% angesetzt werden. Auch müssten drei Vergleichswohnungen benannt werden, um prüfen zu können, dass die Forderung in dieser Höhe berechtigt ist. Hinzu kommt, dass der Mieter im MEV aufgefordert werden muss, der Mieterhöhung zuzustimmen. Fehlen die beiden vorstehenden Angaben, ist das MEV unwirksam Gingen diese beiden Formalien in Ordnung, dürfte der V. frühestens ab Beginn des 4. Monats nach Zustellung des MEV die höhere Miete verlangen, Zugangsmonat eingerechnet.
Meine Frage bezieht sich darauf, ob ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete um 20% erhöhen darf.
Grundsätzlich darf der Vermieter nach einer Modernisierung die Miete erhöhen. Auf die Jahresmiete dürfen dann 11% der Modernisierungskosten aufgeschlagen werden.
Nehmen wir an die Modernisierung kostet den Vermieter ca. 5000,-€, dann könnte er davon 550,- = monatlich ca. 46,-€ umlegen. Bei dieser Erhöhung müßte der Vermieter sich dann auch nicht am Mietspiegel oder örtlichen Vergleichsmieten orientieren.
eigentlich ja, nur wäre es dann von Dir "klüger" die Zustimmung bezüglich dieser 20%igen Mieterhöhung zu verweigern, wenn z.B. die Modernisierungskosten ca. 10000,-€ betragen würden? -:)
10.000 Euro mag ich stark zu bezweifeln bei einem Bad von 4m², aber als ich die Dame von der Hausverwaltung auf die Kosten angesprochen habe, meinte diese, sie dürfe mir den Preis nicht nennen.
Auch komisch oder??
wenn der Vermieter der Vermieter die Mieterhöhung bereits mit dem örtlichen Mietspiegel begründet hat, muß er die die Modernisierungskosten für das Bad auch nicht nennen.
Denn wie hier schon andere User ausgeführt haben, kann der Vermieter die Miete innerhalb von 3 Jahren um 20% erhöhen.
Darf er, ist allerdings innerhalb von 3 Jahren der Maximalbetrag.
Darf er sich jetzt aussuchen welches Model er nimmt? 11% der Modernisierungskosten oder bis zu 20% Mieterhöhung??