Unterschiedliche Kaltmiete trotzt gleicher Wohnung?
Hallo, ich habe eine 63qm grosse Wohnung und zahle eine Kaltmiete von 435 euro. Meine Nachbarin hat die exakt gleiche Wohnung (gleiche Aufteilung, gleiche qm Anzahl) und zahlt nur 395 euro Kaltmiete. Da sie jetzt auszieht habe ich das festgestellt. Fuer den neuen Nachmieter wird die Kaltmiete zwar um 20 Euro erhoeht, aber es ist trotzdem weniger als das was ich Zahle. Mein Vermieter meint, dass im Laufe der Zeit diese ebenfalls auf 435 Euro angehoben wird. Aber trotzdem, habe ich meiner Meinung nach die letzten 3 Jahre jeden Monat zuviel gezahlt. Braeuchte hier mal einen Rat ob das rechtens ist und was ich unternehmen kann um dagegen vorzugehen.
12 Antworten
Solange deine Miete sich im gesetzlichen Rahmen bewegt, kannst du dagegen recht wenig machen.
Offenbar hat deine Nachbarin besser verhandelt als du. Es gibt auch Vermieter, die je nach Bonität des Mieters oder der Bewohnerzahl unterschiedlich hohe Mieten fordern.
Wir wissen auch nicht, ob sich die Wohnungen durch andere Merkmale wie z.B. die Ausstattung oder die Ausrichtung bzw. das Stockwerk unterscheiden.
Hier gilt im gesetzlichen Rahmen Vertragsfreiheit. Das ist selbstverständlich rechtens.
Hallo, ich habe eine 63qm grosse Wohnung und zahle eine Kaltmiete von 435 euro. Meine Nachbarin hat die exakt gleiche Wohnung (gleiche Aufteilung, gleiche qm Anzahl) und zahlt nur 395 euro Kaltmiete. Da sie jetzt auszieht habe ich das festgestellt.
Der Vermieter kann selbst bei baugleichen Wohnungen unterschiedliche Mieten nehmen.
Fuer den neuen Nachmieter wird die Kaltmiete zwar um 20 Euro erhoeht, aber es ist trotzdem weniger als das was ich Zahle. Mein Vermieter meint, dass im Laufe der Zeit diese ebenfalls auf 435 Euro angehoben wird.
Ob er das macht oder nicht, ist nicht Dein Bier.
Aber trotzdem, habe ich meiner Meinung nach die letzten 3 Jahre jeden Monat zuviel gezahlt. Braeuchte hier mal einen Rat ob das rechtens ist und was ich unternehmen kann um dagegen vorzugehen.
Du kannst nichts dagegen machen außer umziehen.
Es gibt immer noch Vertragsfreiheit, solange kein Mietwucher vorliegt
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, seine (gleichen) Wohnungen zu den gleichen Konditionen zu vermieten. Du hast einen Mietvertrag für eben deine Wohnung mit eben dieser Miete unterschrieben und der ist rechtsgültig und völlig in Ordnung so. Somit hast du auch nicht zuviel Miete gezahlt, sondern genau die, die vereinbart war. Mit der anderen Wohnung hast du nichts zu tun. Abgesehen davon kannst du nicht beurteilen, ob die Wohnungen tatsächlich gleich sind. Sie mögen zwar gleich aussehen und gleich geschnitten sein, das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie auch gleich sind.
Hä? Du hattest die Höhe der Miete doch mit Deiner Unterschrift auf dem Mietvertrag akzeptiert. Jetzt auf einmal meinst Du die Miete wäre eigentlich zu hoch? Das hättest Du Dir VORHER überlegen müssen.
Ja, das ist natürlich rechtens!
Das hatte ich gelesen und verstanden. Du hattest damals die Höhe der Miete mit Deiner Unterschrift auf dem Mietvertrag akzeptiert.
Der Vermieter muss dir bei Vertragsunterzeichnung ja auch ganz sicher nicht mitteilen, was andere Mieter zahlen. Das geht dich doch gar nichts an!
Aber trotzdem, habe ich meiner Meinung nach die letzten 3 Jahre jeden Monat zuviel gezahlt.
Nein. Du hast gezahlt was Du mit dem Vermieter ausgehandelt hast und vertraglich vereinbart ist.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet baugleiche Wohnungen zum selben Mietpreis zu vermieten.
Was unternehmen?
Nichts oder eine preiswertere Wohnung suchen.
Les doch mal richtig. Als ich den Vertrag unterschrieben habe, wusste ich doch gar nicht dass meine direkte Nachbarin wesentlich weniger zahlt. Es ist ja nun erst im Nachhinein rausgekommen dass da ein gewaltiger Unterschied in der Kaltmiete ist.