Badlüfter seit Einzug defekt, wer übernimmt kosten?

7 Antworten

Ein klappernder Lüfter ist nun kein Mangel i. S. d. G. - warum sollte der Vermieter den austauschen wollen? Zumal du schon knapp 2 Jahre damit offensichtlich gut zurechtkommst?

Entweder läuft er und saugt Luft ab oder er muss nach schriftlicher Mängelbeseitigungsaufforderung in dementsprechend funktionstüchtigen Zustand versetzt werden. Auf dein Angebot muss er da nicht zurückgreifen, wenn er dies dem Fachmann seines Vertrauens überlassen wollte.

Und du schuldest Rückgabe in besenreinem Zustand - wenn man dafür "Küche, Bad, Boden, Wände einfach alles zwei Tage lang Putzen müsste" um dort einziehen zu können, darf man diesen Mangel von dir nachgebessert verlangen oder auf deine Kosten in Ersatzvornahme von einer Fachfirma erledigen lassen :-)

G imager761

Alle, die Dir bereits antworteten, haben eines nicht bedacht. Aber von Anfang an:

Seit 2 Jahren klappert der Lüfter, aber Schimmel gab es bisher keinen. Also hat er gut 2 Jahre lang abgezogen und nun zieht er nicht mehr.

In meinen Augen ist das völlig normal und hat nichts mit einem Defekt zu tun, mal abgesehen vom Klappern. Normalerweise ist in den Lüftern ein Filtervlies, ähnlich oder genauso, wie in älteren Dunstabzugshauben. Dass dieses Vlies sich irgendwann zusetzt, versteht sich von selbst, denn sonst bräuchte man das gar nicht. Und wenn es sich zugesetzt hat, geht auch keine Luft mehr nach draussen, da kann der Lüfter noch so sehr klappern.

Vielleicht machst Du ganz einfach mal die Abdeckung des Lüfters ab, denn das darf, ja muss man sogar als Mieter von Zeit zu Zeit, und kontrollierst das. Trifft das zu, dann tauschst Du das Filtervlies aus. Neues Vlies gibt es in Supermärkten und Drogeriemärkten zu kaufen. Die Matte schneidet man mit einer Schere auf die passende Größe zu und setzt es ein. Wahrscheinlich gehen aus einer Matte mehrere Exemplare raus.

Ich nehme an, dass ca. 80 bis 90 % aller Mieter mit Dunkelbad nicht daran denken.

Möglich, dass nach dem Filtertausch auch das Klappern aufhört. Lass ihn doch mal ohne dieses Vlies laufen.

Achtung: Die ganze Antwort steht unter dem Vorbehalt, dass es tatsächlich eine solche Filtermatte in Deinem Badlüfter gibt, was aber der Normalfall ist.

Frage Sauberkeit: Natürlich musst du die Wohnung auch sauber (besenrein) zurückgeben. Das hat nichts mit Renovierung zu tun. Darüber hinaus sind die im Mietvertrag vereinbarten Klauseln zu beachten und ob diese auch rechtswirksam sind.

Frage Lüfter: Klappern ist nicht normal (sprich nicht vertragsgemäß). Der Vermieter ist aber ges. verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben (und während der Mietzeit zu erhalten). Neben diesem Mangel ist die Leistung nicht (mehr?) ausreichend. Bitte den Vermieter also schriftlich (Einwurfeinschreiben), den Mangel abzustellen. Setze Frist von zwei Wochen (hier bis 31. Januar) und kündige an, dass du bei Verzug selbst die Abstellung beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Eine Mietminderung ist jetzt nicht (mehr) möglich, du hattest genügend Zeit, jetzt ist das Recht verwirkt. Trotzdem hast du Anspruch auf Mangelbeseitigung, der ist unverjährbar.

Wenn der Lüfter nur klappert ist er ja nur laut,

aber nicht kaputt oder ?

Zwischen Mieter und Vermieter sollte man Probleme am, besten schriftlich klären,eventuell mit Hilfe des Mieterschutzbundes .

Falls der Lüfter ganz ausfällt , könntest du den Mangel eventuell dem Bauaufsichtsamt melden.

Dann bekommt der Hauseigentümer hoffentlich die Aufforderung,den Mangel ,zu beseitigen.

Utursun 
Beitragsersteller
 14.01.2020, 10:51

Also der Lüfter klappert aber zieht kaum verbrauchte Luft nach außen.

Also ist er in einem gewissen maße defekt! ( da ich keine Fenster im Bad habe ist dies eigentlich einer der wichtigsten sachen!) ich habe den Vermieter nochmals drauf angesprochen und warte auf eine Antwort.

Aber wenn dadurch sich schimmel entwickelt kann es ja nicht mein Verschulden sein, da der Vermieter seit Einzug weiß das der Lüfter klappert und nichtmehr richtig arbeitet.

Ihr habt doch eine Wohnungsbegehung gemacht. Warum hast du denn nicht reklamiert, dass die Wohnung NICHT sauber war? Da hätte er den Vorbewohner noch mit der Kaution in Anspruch nehmen können.

Und für den Lüfter musst du ihm einen konkreten Termin nennen.

Utursun 
Beitragsersteller
 14.01.2020, 10:53

Also ich und meine Familie hatten einen Eigenbedarfsfall und sind aus NOT ausgezogen!

Wir haben beim gleichen Mieter zwei Wohnungen gemietet!

Bei der Begehung habe ich es angesprochen ( der Lüfter ist Kaputt) und nur als rückantwort bekommen das ich das doch machen kann da ich angeblich elektriker bin.

Zum Punkt Sauberkeit! Diese Wohnung war eine reine Raucherwohnung und auf dem ersten blick schien es sauber zu sein jedoch musste alles nochmals geputzt werden!!

DerHans  14.01.2020, 11:35
@Utursun

Dass er das weiß, nützt euch nur nichts, wenn ihr das VOR dem Einzug nicht dokumentiert habt.

imager761  14.01.2020, 14:12
@DerHans

Noch einmal: Ein klappernder Lüfter ist nicht kaputt. Er nervt, ist aber funktionstüchtig und das schuldet dein VM. Er zieht weniger Luft, wenn er schleift oder klemmt - nichts, was du als Fachmann nicht selbst beseitigen könntest, wäre nur das Lüfterrad von der Welle gerutscht oder diese leicht verbogen. Und davon ging dein VM aus, als er zwei Jahre lang in dieser Sache nichts mehr von dir hörte :-O

Wer sich über den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache irrt, hat sich dieses Verschulden selbst anzurechnen: Hat man die "reine Raucherwohnung, die "auf dem ersten blick sauber zu sein" schien in diesem vertragsgemäßen, protokolliert "sauberen Zustand" übernommen, woraus wollte man nach fast zwei Jahren Mietzeit seinen Mängelbeseitungs- oder Ersatzvornahmeanspruch stützen?

DerHans  14.01.2020, 14:33
@imager761

Ich habe die Frage nicht gestellt, sonder BEANTWORTET