Ist der Einbau der Duschabtrennung Pflicht des Vermieters?

5 Antworten

Würde denken, schon. Denn Ihr könntet Euch ja auch ne Duschstange montieren und die ist ERHEBLICH GÜNSTIGER….

Annori 
Beitragsersteller
 13.10.2010, 15:56

Eine Duschstange geht nicht, weil es sich um eine Eckdusche handelt, die sich direkt neben der Badezimmertür befindet. Hast du noch einen besseren Vorschlag?

Randberlinerin  13.10.2010, 15:58
@Annori

Auch für Eckduschen gibts Duschstangen.. google mal oder geh ins Kaufhaus.. Kein Problem...

Annori 
Beitragsersteller
 13.10.2010, 16:08
@Randberlinerin

Du hast ja Recht. Ich habe diese schon bei dem schwedischen Einrichtungshaus mit den vier Buchstaben gesehen, aber das sieht doch echt sch... aus, wenn da in einem sonst schönen Badezimmer gleich am Eingang ein Vorhang im Weg hängt, der dann auch immer stört ,wenn man die Tür wieder schließen möchte, oder?

Randberlinerin  14.10.2010, 08:04
@Annori

Du musst wissen, was Dir die ganze Sache wert ist.. Du hast die Wohnung ja so gemietet, ohne Duschwand.. Wenn Dir die eine Möglichkeit, die günstig nicht gefällt, dann kannst Du nicht verlangen, dass Dein VM die teure Möglichkeit montiert, die Dir gefällt.. Der Vorhang lässt sich doch auf die andre Seite schieben und stört dann nicht an der Türe.. Viel Erfolg! Over + out.

Solche Dinge klärt man vor Anmietung einer Wohnung. Der VM ist nicht in der Pflicht eine Duschkabine zur Verfügung zu stellen. MfG

das ist Verhandlungssache.

Das "Entgegenkommen" des Yermieters ist eine Unverschämtheit!

Wenn du die Trennwand schon bezahlen sollst, dann ist sie dein Eigentum. Und entweder kannst du von einem eventuellen Nachmieter versuchen, eine Ablöse dafür zu bekommen / bitte dann die Rechnung aufheben! / aber ob ein Nachmieter dir die abkauft, ist eine andere Frage. Auf jeden Fall kannst du sie bei Auszug wieder ausbauen, aber wer macht das schon.

Die Alternative, nämlich einfach eine Klemmstange mit Duschvorhang, ist deutlich billiger und praktischer, aber längst nicht so schön.

Ich würde den Vermieter darauf aufmerksam machen, dass durch das Fehlen der Duschabtrennung möglicherweise ein Wasserschaden entstehen kann, falls im Boden des Bades keine Sperre eingebaut ist, die das eventuelle Durchtropfen des Wassers verhindert und dass du rein vorsorglich darauf aufmerksam machst, dass du keine Haftung für mögliche Wasserschäden übernimmst.

Vielleicht zieht er darauf mit.

Seltsam ist das allemal, aber es gibt auch Duschen, die ganz ohne Abtrennung gebaut wurden.

Er muss eine Duschtrennwand definitiv nicht bezahlen. Wenn Ihr so etwas haben möchtet, ist das "Euer Ding". Ihr könnt es auch beim Auszug wieder mitnehmen (oder dem Nachmieter andrehen).

Der Vermieter will das Ding deswegen nicht haben, weil er dann auch für sämtliche Schäden, die da auftreten könnten, einstehen müsste. Oder für nörgelnde Nachmieter, die sich an Kalk- oder anderen Flecken stören und die Miete kürzen wollen usw. usf.

der vermieter hat definitiv recht. wenn ihr euch sowas anschaffen wollt, ist das euer ding, eine beteiligung des vermieters bei drinlassen beim auszug ist freiwillig.

Annori 
Beitragsersteller
 13.10.2010, 15:58

Warum wurde dann überhaupt eine Duschwanne gebaut??? Ist Erstbezug, also keine Idee des Vormieters...

sternschnups  14.10.2010, 16:00
@Annori

damit schenkt er euch die möglichkeit, da was draus zu machen! genauso gut könnt ihr eine stange und einen vorhang daranbringen