Vermieter hat falsche angaben zur kaltmiete gemacht, kann ich wiedererufen?
Hallo erstmal ;)
Ich hab letzte woche ein mietvertrag unterschrieben, heute ruft mich der makler an und sagte das die kaltmiete doch 20 euro teurer wäre als schriftlich vereinbart. eigentlich eine gute gelegenheit aus dem mitvertrag auszusteigen da ich doch noch eine bessere wohnung gefunden hatte. Ich bin mit dem makler so verblieben das ich die tage bei ihm vorbei komme um den neuen vertrag zu unterschreiben.
Was sollte ich tun?
12 Antworten
Du musst das neue Vertragsangebot natuerlich nicht annehmen. Dann bleibt alles so, wie im alten Vertrag bereits vereinbart. Den kannst du aber selbstverstaendlich mit (knapp) dreimonatiger Kuendigungsfrist kuendigen (sofern es sich um einen unbefristeten Mietvertrag ohne wirksame Kuendigungsverzichtsvereinbarung handelt).
Oder du schliesst mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu einem frueheren Zeitpunkt (sofern der damit einverstanden ist).
Um die Maklercourtage (um die scheint es dir hier ja zu gehen) duerftest du aber in beiden faellen nicht herumkommen. Schliesslich ist bereits ein Mietvertrag zustande gekommen.
Fakt ist, der alte Vertrag ist gültig und als Mieter muss man keinen neuen machen und mehr bezahlen.
Wenn Sie raus aus dem Vertrag wollen, können Sie nur fristgerecht kündigen. Ein Recht auf fristlose und außerordentliche Kündigung ist hier nicht gegeben.
eigentlich eine gute gelegenheit aus dem mitvertrag auszusteigen da ich doch noch eine bessere wohnung gefunden hatte.
Vor Allem kann man nicht einfach aus einem Mietvertrag aussteigen, man kann nicht vom Vertrag zurücktreten.
Was sollte ich tun?
Den neuen Vertrag nicht unterschreiben, den "alten" fristgerecht kündigen oder mit dem Vermieter, wenn dieser möchte, einen Aufhebungsvertrag schließen.
Widerrufen kann man einen Mietvertrag nicht.
Hallo,
genau genommen hat der Vermieter ja keine falschen Angaben zur Kaltmiete gemacht, er will halt jetzt nur mehr haben als vertraglich vereinbart. Nach dem Motto 'Man kann's ja mal versuchen...'. Aber auf keinen Fall den neuen Vertrag unterschreiben wenn Du nicht sicher bist ob Du ohne Kosten aus dem alten rauskommst, sonst hast Du dann zwei Wohnungen.
Genau genommen hat der Vermieter sich nicht gemeldet. Der Makler ist nach Abschluss des Mietvertrages nicht mehr im Spiel.
Der Makler ist nicht autorisiert, als Verhandlungspartner für eine höhere Miete in einem geänderten oder neuen Mietvertrag aufzutreten.