mieterhöhung bei wohnungswechsel im gleichen haus
Ich ziehe demnächst im gleichen Haus um. Von einer DG Wohnung in die 1. Etage. Die Vermieter haben bei mir eine Mieterhöhung von € monatlich 50,00 draufgeschalgen, obwohl die Vormieterin € 50,00 weniger zahlte, keine Modernisierungen vorgenommen wurden. Die gleiche Wohnung eine Etage darüber mit einem vollständig neuem Badezimmer ist € 50,00 günstiger. Das Badezimmer in der von mir zu beziehenden Wohnung ist 30 Jahre alt. Ist dies rechtens? Wer kann mir hierauf eine sichere Auskunft geben?
5 Antworten
Du hast einen neuen Mietvertrag. Da kann auch die Miete neu verhandelt werden.
Wenn Du die neue Miete nicht akzeptieren willst und der Vermieter nicht verhandlungsbereit ist - dann bleib in der alten Wohnung...
Absolut richtig !
Wenn Du jetzt schon Querelen wegen der Miete hast, dann such Dir gleich eine andere Wohnung in einem anderen Haus, falls Du den Mietvertrag noch nicht unterschrieben hast. Wenn Du den Mietvertrag schon unterschrieben hast, ist das m. E. rechtens, denn Du hast Dich mit Deiner Unterschrift mit allen! Vertragsbedingungen einverstanden erklärt.
Miete ist Verhandlungssache. Was im Vertrag steht gilt als abgemacht. Wenn Du den neuen Mietvertrag nicht möchtest kannst Du ja im Dachgeschoß wohnen bleiben.
Das ist immer eine Frage der Verhandlung. Wichtig ist der Preis pro Quadratmeter. Den kannst du dann vergleichen mit der so genannten ortsüblichen Miete. Wenn deine neue Wohnung zu teuer ist, dann bleib in der alten...
bei neuvermietung ist auch gleichzeitig eine mieterhöhung für die entsprechende wohnung zulässig.
neuvermietungszuschlag.