Mieterhöhung durch einen Versicherungsschaden?
Hallo zusammmen!
Im Jahr 2013 hatte ich eine verstopfte Toilette. Eine Firma kam raus und hat mir beim Toilette abmachen den kompletten Fliesenboden direkt mit raus gerissen, da nur die Schrauben gelöst wurden....
Die Versicherung übernahm die Kosten für den neuen Boden.
4 Jahre später haben wir einen neuen Vermieter der mir jetzt die Miete erhöhen möchte da eine Teilmoderniesirung stattgefunden hätte. Aber darf er das? Es war ja ein Versicherungsschaden!
Hab die Sache erklärt aber mir wurde mitgeteilt egal warum und was gemacht gewurde, die Wohnung hat eine Wertsteigerung dadurch bekommen und somit wird die Miete erhöht. Jetzt sollen wir genauso viel bezahlen wie die Nachbarn die ein komplett neues Bad bekommen haben. Finde ich etwas merkwürdig und Unfähr!
Bedanke mich schon mal für die Antworten und tipps!
4 Antworten
Bei einer Modernisierungsmieterhöhung ist genau zu belegen, welche Maßnahmen überhaupt zu einer Modernisierung führten und wie viel diese gekostet haben.
Ich rechne jetzt einfach mal. Bad = 6 m² Fußboden. Belegt mit hochwertigen Fliesen, die 150 € je m² incl. Verlegung gekostet haben. = 900 €.
Versicherung bezahlt möglicherweise nur den Zeitwert des alten Boden, also bspw. die Hälfte = 450 €.
Von den Modernisierungskosten, die dem Vermieter tatsächlich geblieben sind, dürfen 11 % pro Jahr umgelegt werden. = 49,50 € pro Jahr bzw. 4,13 je Monat.
Da es sich um einen neuen Vermieter handelt, vermute ich mal, dass dieser noch nicht einmal die Rechnungen für die Sanierung des Badfußbodens vorliegen hat. Somit ist er gar nicht in der Lage, eine Modernisierungs-mieterhöhung zu begründen und von Euch rechtlich wirksam zu verlangen.
Also gehe ich mal eher davon aus, dass es sich um eine ganz normale Mieterhöhung im Sinne einer Marktanpassung handelt. Dass er diesen Grund dazu geschrieben hat, ist eigentlich völlig überflüssig.
Außerdem könnt ihr es unfair finden, wenn er eine Mieterhöhung macht, die nur dazu führt, dass ihr genauso viel zahlt, wie andere in Eurer Umgebung für vergleichbare Wohnungen, so müßt ihr das dennoch schlucken, sofern das Mieterhöhungsverlangen korrekt gestellt wurde.
Ich vermute mal, dass das Mieterhöhungsverlangen, dass er Euch geschrieben hat, nicht der notwendigen Form entspricht und auch nicht die notwendigen Inhalte enthält. Mach doch mal ein Bild davon und stell es hier rein.
@DerHans:
Was Du in zwei knappen Sätzen ausdrückst, habe ich versucht ganz ausführlich zu erklären. Also für eine Modernisierungsmieterhöhung taugt der neue Fliesenboden im Bad nicht, weil viel zu wenig dabei raus kommen würde.
Deshalb glaube ich eher an ein verunglücktes normales Mieterhöhungsverlangen im Sinne einer Marktanpassung.
Danke für die Auszeichnung.
Für eine REPARATUR, die vor 4 Jahren stattgefunden hat, musst du keine Mieterhöhung akzeptieren.
Hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung oder bist im Mieterbund.
Das ist nicht merkwürdig.
Eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung ist möglich, wenn durch die Modernisierung Energie oder Wasser gespart werden kann und/oder wenn dadurch die Wohnqualität steigt.
Wertigere Wohnung -> höhere Miete = fair
Danke erst mal für die Schnelle Antwort!
Die "Modernisierung" hätte ja ohne dem Schaden garnicht stattgefunden! Also ist es ok durch einen Versicherungsschaden die Miete zu erhöhn? Es musste ja erneuert werden da die Toilette nicht mehr fest gemacht werden konnte!
Es ist egal, ob da vorher ein Schaden vorlag oder nicht. Tatsache ist, es wurde modernisiert. das alleine ist ausschlaggebend.
Die Versicherung zahlt auch nix für die Modernisierung. Die zahlt nur für die Behebung des Schadens (der neue Fliesenboden). Wurde hier zum Beispiel noch zusätzlich gedämmt, oder wurden Änderungen an der Abflussleitungen vorgenommen, die Wasser einsparen, dann ist das eben eine Modernisierung.
Aber: die Modernisierung muss natürlich vorher angekündigt werden. Und darin muss stehen was genau modernisiert wird, wie lange die Umbaumaßnahmen dauern und um wieviel sich hinterher die Miete erhöht.
Denn der Mieter kann da unter Umständen der Modernisierung widersprechen.
Aufgrund der Modernisierungsmieterhöhung hast du jetzt übrigens auch ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des übernächsten Monats des Zeitpunkts wann die Mieterhöhung zuging.
Wegen einer 4 Jahre zurückliegenden Instandsetzung kann nun nicht eine Modernisierungsmieterhöhung gefordert werden.
Mit dieser Begründung wäre die Mieterhöhung zurückzuweisen.
Natürlich darf der Vermieter unabhängig davon unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Regularien die Miete erhöhen (nach Mietspiegel bzw. Vergleichsmiete).
Es gab ja gar keine Modernisierung, sondern eine NOTWENDIGE REPARATUR. Und diese ist bereits 4 Jahre her.