Mieterhöhung bei Heizkörperaustausch

10 Antworten

Die Erneuerung der Heizkörper ist in diesem Fall keine Modernisierung sondern notwendig. Die Kosten gehen nur zu Lasten des Vermieters.

Die Instandhaltungskosten zahlen wir aber schon monatlich laut Nebenkosten!

Ist nicht zulässig. Instandhaltung ist Sache des Vermieters.

Dieses Jahr MUSS unser Vermieter laut Gesetz die Heizkörper in allen Mietwohnungen in unserem Haus austauschen lassen

Laut welchem Gesetz?

Wenn die Heizkörper ersetzt werden müssen weil sie defekt sind wäre das keine Modernisierung sondern eine Instandhaltung/-setzung.

Bei diesem Heizkörpertausch handelt es sich nicht um eine Modernisierung. Es ist abosluter Nonsens wenn jemand behauptet diese Heizkörper seien nicht mehr zulässig und müssten deshalb modernisiert werden. Es gibt lediglich Auflagen die Heizkörperventile gegen Thermostatventile zu tauschen.

Nur weil diese verschlammt sind müssen diese wohl ausgetauscht werden. Es handelt sich also zwiefelsfrei um eien Reparatur einer defekten technischen Einrichtung, und nicht um eine Moderniiserung mit dem primären Ziel dadurch Energie zu sparen. (sekundärer Effekt wird schon eine Energeieinsparung sein können) Lasst euch also nicht allzu sehr beeindrucken wenn der Vermieter in diesem Zusammenhang von Moderniisierung redete, auch wenn die Heizkörper moderner aussehen. Sollten allerdings andere Maßnahmen, wei z.B. Wollwärmeschutz des Gebäudes mitgemacht werden, und dadurch die Heizkörper dem neuen Wärmebedarf angepasst werden müssen, oder wenn die Wohnung eine Generalsanierung erhält, werden die Kosten für die neuen Heizkörper tatsächlich auch zumindest teilweise zu Modernisierungskosten.

Schnin80 
Beitragsersteller
 09.01.2012, 10:06

Danke für die Antwort.. sie hat mir sehr geholften. Es werden nur die Heizungen gemacht, also keine weitere Arbeiten am oder im Haus.

Hallo alle zusammen, ich hoffe mir kann jemand helfen. Dieses Jahr MUSS unser Vermieter laut Gesetz die Heizkörper in allen Mietwohnungen in unserem Haus austauschen lassen, da wir noch die ersten Heizkörper seit dem Hausbau von 1950 haben.

Ein Gesetzestext habe ich nicht gefunden nur einen Link auf den Du Dich wahrscheinlich beziehst!

Außerdem sollen bis Ende 2011 Heizungen in Immobilien, die vor dem 1.Oktober 1978 eingebaut wurden, erneuert werden und die jeweils obersten Geschossdecken gedämmt werden. Diese Regelungen sollen für alle Gebäude gelten, die vor dem Jahr 2001 errichtet wurden. Auf diese Weise wird die Sanierung im Rahmen der Energiesparverordnung Pflicht. Die Änderungen im Rahmen einer Gebäudesanierung müssen Hausbesitzer übrigens gegenüber Behörden belegen können, so der VPB. Wird ein Bausachverständiger hinzugezogen, der Sanierungsvorhaben begleitet, unterstützt der Staat den Umbau mit bis zu 2.000€.

Die Instandhaltungskosten zahlen wir aber schon monatlich laut Nebenkosten!

Instandhaltung ist Sache des Vermieters!

Kann er nun trotzdem wieder aufschlagen obwohl er dieses Jahr erst aufgeschlagen ist?

Die Nebenkostenvorauszahlung kann der Vermieter erhöhen nach der nächsten Abrechnung wenn zu erwarten ist das die Kosten steigen oder das bei der jetzigen eine hohe Nachzahlung fällig ist.

im Übrigen schließe ich mich Jockl`s Beitrag an!

Da muss man auseinander halten und vorab, ich kenne den Austauschzwang , die gesetzliche Austauschpflicht nicht.

Aber angenommen, diese Pflicht gäbe es nicht, dann müsste festgestellt werden ob die alten Heizkörper weil nicht funktionsfähig ausgetauscht werden müssen. Dann wäre das aus min. zu ca. 80% Reparatur. also würden die 11% nur für ca. 20% zulässig sein. Das aber sollte die Heizungsfirma Euch schriftlich bestätigen oder eine neutrale stellt das so fest. Da fällt mir noch auf "Instandhaltungskosten", wenn das Wartungskosten sind ist das Ok. Aber Ersatzteile zählen nicht dazu.

Modernisierungskosten können unabhägig von sonstigen Mieterhöhungen immer geltend gemacht werden.