Vermieter möchte das wir die Wohnung eher verlassen?
Unser Mietvertrag geht bis 31.07.2021, unser Vermieter möchte aber das wir bereits Anfang Juli die Wohnung verlassen, damit er diese für Nachmieter fertig machen kann.
Wir bezahlen aber für den Juni noch komplett Miete. Er meint aber das wir raus müssen, da die neuen Mieter bereits am 01.08 einziehen.
Hat er dazu das Recht?
Ps. Es handelt sich um Azubi Wohnungen, was ja aber eigentlich keinen Unterschied zu einer normalen Wohnung macht, außer dass die Mietverträge ein Jahr laufen.
Meinte das wir noch für Juli bezahlen
14 Antworten
Möchten kann er das. Darauf einghen müsst ihr nicht.
ER wollte Geld sparen bzw keine Mietausfälle haben. Wenn die Wohnung an einem TAg geräumt wird, der nächste Mieter aber schon am nächsten Tag einziehen will, dann muss ihr klar sein, dass er da nichts mehr richten kann.
Habt ihr die Möglichkeit, die Wohnung eher zu räumen? Dann bietet ihm das doch an. Mit Mieterlass für diese TAge selbstverständlich so wie einer kleiner DReingabe.
Jednefalls hat er es verpennt und nicht ihr.
Sozial wäre es wenn ihr eher geht. Nicht wegen ihm, aber wegen den Neuen Mietern. Müsst ihr entscheiden
Nein, ihr dürft bis zum letzten gemieteten Tag drin bleiben. Wenn er bündig weitervermietet und die Renovierung verpennt, ist das allein sein Problem.
Danke 🙏
Dann frag deinen Vermieter mal, wie viel ihm der vorherige Auszug wert ist.
Wenn eure Mietvertrag für ein Jahr geht, geht er für ein Jahr. Da kann der Vermieter viel wollen.
Ihr müsst dann am 01.08, 00.00 Uhr draußen sein, nicht früher, nicht später.
Das BGB sagt, die Wohnung ist nach Ende des Mietverhältnisses zurückzugeben. Da der 1.8. ein Sonntag ist, ist die Wohnung am 2.8. zurückzugeben.
Ne, den 31.07 dürfen sie noch komplett drin sein
Nö, der 31.7. ist auch noch "bezahlt"
Gut, 31.07 Punkt 23:59 Uhr. Und um 0:00 verschwunden sein
Das sagte OnePerson bereits
23:59 dürfen sie noch drin sein, sogar um 23:59:59, eine Sekunde später also 00:00:00 müssten sie aber schon raus sein. Also in der Praxis eigentlich nicht umsetzen.
Ich melde hier Bedenken an.
Vermutlich hast du einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen, dessen Befristung am 31.07.2021 endet? Nach §575 BGB muss die Befristung ausdrücklich und qualifiziert begründet sein.
Fehlt diese Begründung, ist der Mietvertrag als unbefristet anzusehen und wäre zum Monatsende 31.07.21 ordentlich zu kündigen, wenn du ausziehen willst.
Was ist nun Sache?
Ich habe einen befristeten Mietvertrag bis zum 31.07. und auch bereits gekündigt, sonst wird dieser automatisch verlängert.
Wie kommst du darauf, dass eine Verlängerung automatisch eintritt? Wann hast du denn gekündigt? Und auf die qualifizierte Begründung der Befristung gehst du gar nicht ein....
Ich habe eine Azubi-Wohnung, weshalb der Vertrag jeweils immer 1 Jahr gilt und auch nicht eher beendet werden darf. Abgesehen davon war deine Antwort für mein Anliegen nicht unbedingt hilfreich.
Du verschweigst die nährern Umstände deiner Mietwohnung und des Vertrages , wie willst du da eine erschöpfende Antwort erwarten? Das zum einen. 'Zum anderen: Es gibt keine AZUBIWohnungen, auch wenn du etwas ähnliches aus deinem Wortgebrauch so nennst. Du hast einen Ausbildungsvertrag und vermutlich einen Mietvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb. Die Regeln des MV hast du nicht dargelegt. Ist es eine Werkswohnung? Wie ist die Befristung auf ein Jahr begründet? der Ausbildungszeitraum ist doch länger als ein Jahr !
Es ist doch völlig egal welchen Hintergrund es hat, wenn ich die offensichtlichen Fakten bereits dargelegt habe. Warum das so ist, spielt hier keine rolle. Mein Frage wurde übrigens schon längst geklärt.
Trotzdem Danke.
31.07