Mieterhöhung nach Heizungsaustausch?

5 Antworten

Wäre die Heizung vollständig intakt gewesen, wäre vermutlich eine Mieterhöhung wegen Modernisierung in Ordnung. So ist es aber eine Instandsetzung, und hierfür ist keine Mieterhöhung gerechtfertigt, weil Instandhaltung immer zulasten des Vermieters geht.

Allerdings müßte man sich die Begründung der Mieterhöhung ganz genau anschauen. Denn eventuell kann ein Teil der Kosten als Modernisierung angesehen werden und ein anderer Teil als Instandsetzung. Das hängt davon ab, was konkret defekt war. Im Zweifel solltest du die Mieterhöhung von einem Anwalt prüfen lassen.

Dass die neue Anlage keine Verbesserung ist, kannst du nicht so pauschal sagen. Denn möglicherweise hat sie jetzt eine bessere Effizienz, wodurch Brennstoff eingespart wird. Auch das müßte man im konkreten Fall anschauen, wie es der Vermieter begründet.

Goethe25 
Beitragsersteller
 29.12.2018, 14:45

Lt. Heizungsfirma eher höherer Stromverbrauch. Effizienz wohl ähnlich

Renick  29.12.2018, 14:53
@Goethe25

Dazu kann ich aus den gegebenen Informationen nichts weiter sagen. Es käme zunächst mal darauf an, wie der Vermieter die Mieterhöhung im Detail begründet. Wenn die gesamte Maßnahme aber zu 100% eine Reparatur war, und nicht wenigstens zu einem Teil eine Modernisierung, kann der Vermieter dafür keine Mieterhöhung geltend machen.

Wenn sich der Ersatz der alten Heizung nicht wesentlich auf die Effizienz der Anlage positiv auswirkt, kann hier nicht , gleich gar nicht nach einem Jahr, eine Modernisierungsmieterhöhung vorgenommen werden. Der Vermieter müsste in seinem Modernisierungsmieterhöhungsverlangen konkret rechnerisch nachweisen, wie viel und was besser ist und/oder eingespart wird.

Das ist wohl so nicht erfolgt, deshalb die Mieterhöhung zurückweisen.

Der Austausch der Anlage ist faktisch eine Instandsetzung und die ist in jeder Hinsicht Sache des Vermieters. Er hat eine fehlerfrei und sicher funktionierende Heizung zu gewährleisten und damit seiner vertraglichen Verpflichtung zu genügen.

Nachdem es sich hier leicht erkennbar um eine Reparatur / Instandhaltung und nicht um eine Modernisierung / Wertverbesserung handelt ist eine Mieterhöhung mit dieser ! Begründung in diesem Umfang nicht zulässig.

Was allerdings nicht bedeutet, dass eine entsprechende Mieterhöhung in diesem Umfang gänzlich ausgeschlossen ist.

Goethe25 
Beitragsersteller
 29.12.2018, 14:43

Schäden wurden durch die jeweiligen Versicherungen getragen, natürlich nicht die defekte Heizung. Hier gab es bei Überlauf..defekter Kessel...keine Absicherung. Kein Mieterthema.

So geht das nicht. Es sein denn ihr habt nun einen besseren modernerer Brenner.
Den Wasserschaden zahlt er aber selbr

.... google kaputt?

Aktuell gibt es doch für Mieter einige erfreuliche Urteile, dass wir Vermieter nicht dürfen, bei alten und maroden Anlagen.

Wie ist denn das Schadenverfahren ausgegangen, weil der Wasserhahn nicht abgestellt war? Wenn Eure Haftpflicht alles bezahlt hat, kann der Vermieter ja auch nicht doppelt kassieren, oder?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung