Ist eine Mieterhöhung bei Erneuerung der Wandfliesen im Bad gerechtfertigt und falls ja, müsste diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angekündigt werden?

7 Antworten

Hallo,

also es macht auf jeden Fall Sinn, wenn du mit dem Vermieter über eine Mietminderung sprichst, denn wenn du so lange das Badezimmer nicht ordentlich nutzen kannst, ist dies gerechtfertigt.

Bezüglich der Mieterhöhung ist das so, dass der Vermieter 11% der Renovierungsarbeiten auf die Jahresmiete schlagen kann. Diese Erhöhung muss er nach der Renovierung, also wenn alle Kosten bekannt sind, mit den gesetzlichen Fristen ankündigen.

Viele Vermieter machen solche Renovierungarbeiten aus steuerlichen Gründen und haben den 2. Vorteil der Mieterhöhung und einer Werterhöhung der Immobilie.

Warte doch einmal ab, ob er mit einer Mieterhöhung kommt, u.U. kannst du mit ihm einen Mittelweg aushandeln.

Genaue rechtliche Aussagen sind das nicht, dafür müsstest du mal mit einem Anwalt sprechen, was jedoch zu früh wäre, wenn sich der Vermieter noch nicht gemeldet hat.

Wenn die Miete aufgrund dessen erhöht werden soll, muss das vorher angekündigt werden, damit man die Möglichkeit hat, dem zu widersprechen, bevor umgebaut wird.

Das fehlende Warmwasser berechtigt in jedem Fall zur Mietminderung. Dass das Bad schon länger als angekündigt nicht betretbar ist, recht wahrscheinlich auch

Für die Zeit der Durchführung der Arbeiten darfst du bei dieser Sachlage durchaus berechtigterweise die Miete mindern, 20% der Bruttomiete sind m.E. angemessen.

Dass die Miete erhöht werden darf wegen Neuverfliesung wage ich zu bezweifeln, insbesonders wenn die Fläche die gleiche bleibt. Als Modernisierung sehe ich das nicht. Diese hätte auch mindestens drei Mononate vor Beginn der Arbeiten angekündigt werden müssen. EineVerbesserung des Wohnwertes erkenne ich nicht. Waren die alten F. nur nicht mehr "modern" oder waren sie auch beschädigt oder abgenutzt?

Mietminderung 15% von der Warmmiete pro Tag bei fehlender Warmwasserversorgung.

Hier steht einiges dazu:

http://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-bad/

Ist schon mal fraglich, ob der Austausch der Fliesen überhaupt als Modernisierung anzusehen ist.

heathaze 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 10:37

http://www.mietrecht.org/modernisierung/abgrenzung-modernisierung-instandsetzung/#1
Dieser Artikel war ziemlich hilfreich. Dort werden Modernisierung und Instandhaltung bzw. (modernisierende) Instandsetzung voneinander abgegerenzt.
Ich würde den Austausch der Fliegen in meinem Fall (ohne zu wissen ob das richtig ist) eher als Instandhaltung kategorisieren, da die Fliesen schon ziemlich alt und gammelig waren. Die Merkmale einer Modernisierung scheinen nicht erfüllt zu sein. Im Fall einer Instandhaltung dürfte die Miete nicht im Zusammenhang damit erhöht werden.