Ist eine Mieterhöhung bei Erneuerung der Wandfliesen im Bad gerechtfertigt und falls ja, müsste diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angekündigt werden?
Meine Vermieter haben beschlossen in meinem Badezimmer neue Fliesen an die Wand zu bringen. Badewanne, Toilette, Waschbecken, Bodenfliesen und Heizung sollen jedoch gleich bleiben. Ich habe mich natürlich darüber gefreut, da die alten Blumenfliesen wirklich nicht sehr schön waren. Nach dem folgenden Wochenende ging es am Montag dann auch schon los mit den handwerklichen Arbeiten. Meine Vermieter meinten, dass sie bis Freitag, spätestens bis Samstag abgeschlossen sein sollten. Das war allerdings nicht der Fall. Stattdessen gingen die Arbeiten in die zweite Woche und jetzt, wo diese sich dem Ende neigt, soll es auch noch die ganze nächste Woche dauern. Als Erklärung haben sie angegeben, dass die Wände krumm und schief seien und das erstmal behoben werden musste. Trotzdem bedeutet das für mich und meine zwei Untermieterinnen, also drei Personen, dass wir immer irgendwo anders duschen müssen, weil wir momentan nur eine Toilette und eine Spüle in der Küche haben. Zunächst hieß es, dass wir von der einen Woche die es dauern sollte, wahrscheinlich ein oder zwei Tage nicht würden duschen können. Jetzt sollen es zweieinhalb bis drei Wochen werden. Zudem haben wir in der Zeit kein warmes Wasser.
Gerne würde ich für diesen Zeitraum eine Mietminderung und damit einen Teil der Meite zurück verlangen. Allerdings befürchte ich, dass meine Vermieter dann im Gegenzug die Miete erhöhen könnten und die ist so für die abgenutzte Wohnung schon ziemlich hoch.
Deshalb frage ich mich, ob eine Mieterhöhung in diesem Fall (eher eine Schönheitsarbeit?) gerechtfertigt wäre. Außerdem frage ich mich ob diese vor den handwerklichen Arbeiten hätte angekündigt werden müssen oder ob dies auch noch nachträglich erfolgen kann (und falls ja, bis wann). Weiß jemand was oder wo ich das in Erfahrung bringen kann?
7 Antworten
Hallo,
also es macht auf jeden Fall Sinn, wenn du mit dem Vermieter über eine Mietminderung sprichst, denn wenn du so lange das Badezimmer nicht ordentlich nutzen kannst, ist dies gerechtfertigt.
Bezüglich der Mieterhöhung ist das so, dass der Vermieter 11% der Renovierungsarbeiten auf die Jahresmiete schlagen kann. Diese Erhöhung muss er nach der Renovierung, also wenn alle Kosten bekannt sind, mit den gesetzlichen Fristen ankündigen.
Viele Vermieter machen solche Renovierungarbeiten aus steuerlichen Gründen und haben den 2. Vorteil der Mieterhöhung und einer Werterhöhung der Immobilie.
Warte doch einmal ab, ob er mit einer Mieterhöhung kommt, u.U. kannst du mit ihm einen Mittelweg aushandeln.
Genaue rechtliche Aussagen sind das nicht, dafür müsstest du mal mit einem Anwalt sprechen, was jedoch zu früh wäre, wenn sich der Vermieter noch nicht gemeldet hat.
Wenn die Miete aufgrund dessen erhöht werden soll, muss das vorher angekündigt werden, damit man die Möglichkeit hat, dem zu widersprechen, bevor umgebaut wird.
Das fehlende Warmwasser berechtigt in jedem Fall zur Mietminderung. Dass das Bad schon länger als angekündigt nicht betretbar ist, recht wahrscheinlich auch
Für die Zeit der Durchführung der Arbeiten darfst du bei dieser Sachlage durchaus berechtigterweise die Miete mindern, 20% der Bruttomiete sind m.E. angemessen.
Dass die Miete erhöht werden darf wegen Neuverfliesung wage ich zu bezweifeln, insbesonders wenn die Fläche die gleiche bleibt. Als Modernisierung sehe ich das nicht. Diese hätte auch mindestens drei Mononate vor Beginn der Arbeiten angekündigt werden müssen. EineVerbesserung des Wohnwertes erkenne ich nicht. Waren die alten F. nur nicht mehr "modern" oder waren sie auch beschädigt oder abgenutzt?
Mietminderung 15% von der Warmmiete pro Tag bei fehlender Warmwasserversorgung.
Hier steht einiges dazu:
http://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-bad/
Ist schon mal fraglich, ob der Austausch der Fliesen überhaupt als Modernisierung anzusehen ist.
http://www.mietrecht.org/modernisierung/abgrenzung-modernisierung-instandsetzung/#1
Dieser Artikel war ziemlich hilfreich. Dort werden Modernisierung und Instandhaltung bzw. (modernisierende) Instandsetzung voneinander abgegerenzt.
Ich würde den Austausch der Fliegen in meinem Fall (ohne zu wissen ob das richtig ist) eher als Instandhaltung kategorisieren, da die Fliesen schon ziemlich alt und gammelig waren. Die Merkmale einer Modernisierung scheinen nicht erfüllt zu sein. Im Fall einer Instandhaltung dürfte die Miete nicht im Zusammenhang damit erhöht werden.