Arbeitslostengeldgesperrt, wie zahlt man Miete?
Hi,
ich muß mal etwas fragen. Der Kollege meines Mannes wurde fristlos entlassen und ist jetzt natürlich für 3 Monate arbeitslosengeldtechnisch gesperrt. Ich habe ihm den Tip gegeben, er soll beim Sozialamt anfragen, ob er da Geld kriegt für die Miete und Essensgutscheine.
Jetzt sagt er, die sagen "Nein, er würde aufgrund der Sperrung kein Geld erhalten.". Dann rutscht er ja völlig ab!? Er muß doch von irgendetwas die Miete bezahlen? Kann das sein? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass es soetwas inn unserem Sozialstaat gibt.
17 Antworten
Miete wird so oder so gezahlt. Hat er sich Arbeitslos gemeldet? Dann muss er Arbeitslosengeld bekommen, es sei denn, er meldet sich zu spät. (Glaub mir er bekommt Geld, ich arbeite da).
wie bekommt er denn geld wenn eine sperrfrist eingetreten ist? arbeitest du in der Leistungsabteilung?, mfg evt bekommt er die miete als darlehn vorgeschossen, jedoch wird sie direkt an den vermieter gezahlt, damit er kein zugriff hat. ansonsten bleibt die miete eben offen, und es kann zur kündigung kommen.,
aber die Arge hilft einen TROZDEM.
ach ja? aus welchem Grund?
Ja, warum auch immer es dann bestimmt Regeln gibt,..
wenn man sie dann doch umgehen kann...
und manchmal wird ein Sternchen für die beste Antwort vergeben, weil die Antwort so schön mit der eigenen Vorstellung übereinstimmt ;-)
Dieser Kommentar ist für Raimund1 und für MottiKarotti37 bestimmt. Also irgendwie finde ich es ja lächerlich wie hier um "Sternchen" gefeilscht wird. Worum geht es hier eigentlich? Geht es nun darum, dass man auf eine Frage eine hilfreiche Antwort bekommt oder geht es darum, das man möglichst viele Sternchen bekommt um am Ende gut dazustehen? Ich habe hier weder Symphatie Sternchen vergeben noch Sternchen für die übereinstimmung meiner eigenen Vorstellung vergeben. Auch wollte ich hier keine Gruppendiskussion vom Zaun brechen ob nun berechtigt oder unberechtigt gekündigt wurde (er wurde berechtigt gekündigt). Ich wollte lediglich wissen, wie ich Meine zu wissen, er durch das Sozialamt, trotzt der Sperre (die ja ok ist) wenigstens seine Grundsicherung erhält. Das hat für mich auch nichts mit dem umgehen von Regeln zu tun sondern mit unserer Sozialabsicherung über die wir ja auch irgendwie alle froh sind. Oder etwa nicht??? Er erhält ja kein Geld für Klamotten oder so, sondern nur um seine Miete zu bezahlen und sich was zum essen kaufen zu können. Oder soll er jetzt ne Diät machen oder was?!? Es macht ja auch wenig Sinn wenn er seine Grundsicherung nicht bezahlen kann, bzw dann ja auch nicht versichert ist. Und dann? Dann sitzt er auf der Straße, rutscht völlig ab und kostet den Staat noch mehr Geld. Auf jeden Fall. Diese Frage hat mir Wesermensch beantwortet. Und da er auf dem Arbeitsamt arbeitet, gehe ich davon aus, dass er weiß wovon er redet und darum hat er von mir das hier so heißbegehrte "Sternchen" bekommen.Im übrigen würde ich wahrscheinlich sonst morgen noch hier sitzen und darüber sinnieren wer den nun die hilfreichste Antwort gegeben hat. Und erstens habe ich soviel Zeit nicht und zweitens glaube ich nicht das das der Sinn einer solchen Seite ist. Für mich besteht der Sinn darin, fragen die ich mir nicht selbst beantworten kann hier beantwortet zu bekommen damit wars das auch. In diesem Sinne wünsche ich noch einen schönen Abend.
Aha..., komisch das die Antwort aber lautete...
Hat er sich arbeitslos gemeldet? Dann muss er Arbeitslosengeld bekommen. - Diese Antwort ist schlicht falsch... zumindest wenn man die Frage richtig liest? Oder???
Danke..., ich brauch Dein Sternchen nicht, wunderte mich nur eben wie man für diese falsche Antwort den HA Stern bekommt...
Denke das es Raimund1 auch so sah...
das habe ich geschrieben als ich noch nicht wusste, das er fristlos gekündigt wurde. Im normalfall bekommt man ALG. Wenn er jetzt völlig mittellos ist, sollte er zur Arge gehen zur Absicherung der Grundsicherung.
Ja hat er, ist aber für 3 Monate gesperrt, da er die Kündigung selbst verschuldet hat. Jetzt hat der das Problem, das er kein Geld kriegt um seine Miete zu bezahlen. Was soll er jetzt machen?
Achso, wenn er es selbst zuverschulden hat sieht es nicht mehr so gut aus, hat er sich schonmal an die Arge gewendet? die übernehmen die Grundsicherung, wie Miete, Wasser und Essen.
Super, danke genau was ich wissen wollte. Hatte ich also doch den richtigen Riecher, das das Soz erstma die Grundsicherung übernimmt.
Soweit ich weiss kann er dann trotzdem ALG2/Hartz4 beziehen..
Arbeitslosengeld II während der Sperrzeit beim ALG I
Sofern die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, kann, sofern im Falle einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld I geleistet wird, möglicherweise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch das Vermögen des Antragstellers bei der Prüfung des Antrags zu berücksichtigen ist.
Zudem ist aufgrund der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I auch beim Arbeitslosengeld II mit einer Sanktion in Höhe von 30% der Regelleistung zu rechnen.
http://www.sozialleistungen.info/con/arbeitslosengeld/arbeitslosengeld-sperrzeiten.html
Erst mal besteht der Anspruch auf ALG 1. Der ist aber hinfällig wegen der selbstverschuldeten, fristlosen Kündigung, also kann ALG 2 (theoretisch ) greifen.
ABER:
ALG 2 ist eine Leistung, die bei entsprechendem Einkommen zurückgefordert werden kann! und da er nach 3 Monaten ALG 1 bezieht... ?
ich denke, er wird einen entsprechenden Bescheid bekommen, wenn er einen Antrag gestellt hat. Und wenn die Ablehnung da ist, dann kann er Widerspruch einlegen.
Wir kennen hier nur einen winzigen Teil der Story, deswegen kann keiner eine treffende Aussage machen.
Was aber ganz wichtig ist: mit dem Vermieter reden, bevor der ihn rauswirft - oder sind da auch bereits Mietschulden aufgelaufen?
Das ist insofern nicht so schlimm, weil er trotz ausstehender Miete ein Mieterrecht hat und nicht so schnell gekündigt werden kann - er sollte halt den Vermieter anrufen und ihn aufklären! - Wenn er dann mit dem Arbeitslosengeld ab dem 4. Monat einen höheren Betrag zahlt um die die drei ausgefallenen Monate zu begleichen, wird der Vermieter sicher beruhigt sein.
Wie das ist nicht schlimm???
Hallo???
Selbst wenn er ihn aufklärt..., was soll der Vermieter denn machen wenn er das Geld aber zur Absicherung seiner monatlichen Ausgaben benötigt?
Er sollte sich besser anderweitig darum kümmern Geld für die Miete zu bekommen, denn der Vermieter kann sicher am allerwenigsten für die fristlose Kündigung...
Wie gesagt: ne firstlose Kündigung bei drei Versäumten Monatsmieten ist gar nicht möglich, vor allem dann, wenn er zwischendrinn oder ab dem 4. Monat wieder zahlt. Der Vermieter müsste ja eine Zwangsräumung beantragen - er darf ja gar nicht selbst in die Wohnung - bis man so einen Räumungstitel hat geht leicht ein Jahr ins Land :)
Ja, aber ich finde die Selbstverständlichkeit mit der hier geschrieben wird ...
ist doch gar nicht schlimm...., aber ganz extrem schlimm...,
...denn nur weil jemand vllt. Eigentum hat und Vermieter ist heißt das ja nicht das er nicht vllt. auch mit der Miete rechnen muss und manche Banken sehen das nicht so großzügig wie so einige hier...
Die Selbstverständlichkeit mit der ich hier schreibe steht ja gar nicht zur Debatte!!
Freilich ist es blöd wenn man als Vermieter mal 3 Monatsmieten Ausfall hat - aber da gibt es echt schlimmeres - wenn besagter Arbeitsloser dann auch noch den Schneid hat und den armen Vermieter anruft und ihn darüber aufklärt, dann ist es gar nicht mehr schlimm... denn wahrscheinlich könnte er bei einer fristlosen Kündigung seines Jobs nicht einmal fristgerecht den Mietvertrag kündigen!...
@askrenegade: eine fristlose kündigung ist wohl möglich wenn die 2. monatsmiete komplett fehlt. dann kann der vmt. auf räumung klagen, wird er nicht in jedem fall tun weil auch das ne menge geld kostet. evt ist ratenzahlung drin. mfg,
Hallöchen, also wenn er entlassen worden ist hat er eine Kündigung bekommen und auch anrecht auf Grundsicherung.
Die Sperre kann nur dadurch kommen das er selbst gekündigt hat.
Sorry für ihn wenn das der Fall ist denn da hat er keinerlei Rechte auf Unterstützung für 3 Monate.
Sperrungen kommen nur dadurch wenn man sich nicht an die Regeln hält ansonsten ist man immer abgesichert.
Ich habe mal ne einmalige Unterstützung von der Diakonie bekommen zwar nur 100 € aber immerhin hätte er dann was zum essen und trinken.
Bei der Diakonie kriegt er es aber auch nur wenn er es nachweisen kann in welcher Situation er steht.
Kündigung usw. Grüßle
Er wurde nicht entlassen sondern fristlos gekündigt...
und das wie es aussieht aus eigen verschulden. in diesem fall gibt es tatsächlich für 3 monate gar nichts. weder miete noch grundsicherung steht zu. miete evt darlehnsweise. lebensmittel gutscheine auf antrag. grundsicherung nur für dauerhaft erwerbsgeminderte. wo bei die betonung sowohl auf dauerhaft, als auch auf erwerbsgemindert liegt. beides müsste zutreffen, ansonsten: Ablehung. Ja das sind die Folgen von vertragswidrigem Verhalten. mfg,
Bei eigenverantwortlicher Kündigung gibt es eine 3 Monatssperre...